
"Der Arzt behandelt, die Natur heilt."
"Medicus curat, natura sanat."
(Zitat: HIPPOKRATES von KOS, um 460-370 v.Chr., griechischer Arzt)
"Nicht der Arzt heilt, sondern die Natur: der Arzt kann nur ihr getreuer Diener und Helfer sein,
er wird von ihr, niemals aber die Natur von ihm lernen."
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Sind Beiträge oder Videos nicht mehr aufrufbar, so sind sie der alltäglichen Zensur anheimgefallen,
im besten Deutschland aller Zeiten; ich sorge in jedem Fall für Wiedereinstellung oder Ersatz.
"AUCH WENN DIE WAHRHEIT GELÖSCHT WIRD, SIE WIRD HERAUSKOMMEN."
DER WEISE UND DER SEUCHENGOTT
Einst
saß ein alter, weiser Mann unter einem Baum, als der Seuchengott des
Weges kam. Der Weise fragte ihn: "Wohin gehst du?"
Und der Seuchengott
antwortete ihm. "Ich gehe in die Stadt und werde dort hundert Menschen
töten."
Auf seiner Rückreise kam der Seuchengott wieder bei dem Weisen
vorbei. Der Weise sprach zu ihm:
"Du sagtest mir, dass du hundert
Menschen töten wolltest. Reisende aber haben mir berichtet, es wären
zehntausend gestorben."
Der Seuchengott aber sprach: "Ich tötete nur
hundert. Die anderen hat ihre eigene Angst umgebracht."
(Buddhistischer Spruch)
Seltsam, im Nebel zu wandern !
Einsam ist jeder Busch und Stein,
Kein Baum sieht den andern,
Jeder ist allein.
Voll von Freunden war mir die Welt,
Als noch mein Leben licht war;
Nun, da der Nebel fällt,
Ist keiner mehr sichtbar.
Wahrlich, keiner ist weise,
Der nicht das Dunkel kennt,
Das unentrinnbar und leise
Von allen ihn trennt.
Seltsam, im Nebel zu wandern!
Leben ist Einsamsein.
Kein Mensch kennt den andern,
Jeder ist allein.

1877 - 1962
Hermann Hesse wird
am 2. Juli 1877 in der württembergischen Stadt Calw im Nordschwarzwald
geboren als erster Sohn eines deutsch-baltischen pietistischen Predigers
und einer in Indien geborenen Missionarstochter eines Indologen. Beide
Eltern sind im Auftrag der Basler Mission tätig.

Stellungnahme des 1. Amerikanischen Militärgerichtshofes über "zulässige medizinische Versuche"
Der sogenannte Nürnberger Kodex ist eine zentrale, aktuell heute angewandte ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Er gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) insbesondere zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung (ähnlich wie das Genfer Gelöbnis). Er besagt, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen
„die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“.
Anlass für den Nürnberger Kodex waren die während der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der medizinischen Forschung begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere „verbrecherische medizinische Experimente“ und Zwangssterilisationen. [1] [2]
Der Nürnberger Ärzteprozess jährte sich 1997 zum 50. Mal und damit auch die Geburtsstunde des Nürnberger Ärztekodex von 1947. Die Nürnberger Regionalgruppe der IPPNW nahm dies zum Anlass, in der Nachfolge des Kongresses „Medizin und Gewissen“ 1996 [3] mit einer Gedenkveranstaltung an die grundlegenden Prinzipien des Kodex von 1947 zu erinnern und den Nürnberger Kodex von 1997 auf heutige medizinethische Fragen zu beziehen.
Aufruf - zum Nürnberger Kodex - am 16. August 2022
Basierend auf einem Memorandum wurden am 20. August 1947 Karl Brandt und
22 andere wegen Verstößen gegen Grundlagen medizinischer Experimente
verurteilt. Dabei wurden die ursprünglichen 6 Punkte des Memorandums auf
10 Punkte erweitert, die im Nürnberger Tribunal Anwendung fanden.
Vor 75 Jahren wurde also anlässlich verbrecherischer medizinischer
Versuche an hilflosen Menschen der Nürnberger Codex definiert, wonach
jeder Mensch einem medizinischen Versuch nach weitestmöglicher
Aufklärung freiwillig (d.h. ohne dass Druck auf ihn ausgeübt wird)
zustimmen muss und diesen auch jederzeit abbrechen kann.
Der sogenannte Nürnberger Kodex ist eine zentrale, auch aktuell noch
gültige, d.h. auch heute noch obligat anzuwendende ethische Richtlinie
zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und
anderer Experimente am Menschen.
An early version of the Code known as the Memorandum, which stated explicit voluntary consent from patients are required for human experimentation, was drafted on 9 August 1947. On 20 August 1947, the judges delivered their verdict against Karl Brandt and 22 others. The verdict reiterated the Memorandum's points and, in response to expert medical advisers for the prosecution, revised the original six points of the Memorandum to ten points. The ten points became known as the Code, which includes such principles as informed consent and absence of coercion; properly formulated scientific experimentation; and beneficence towards experiment participants. It is thought to have been mainly based on the Hippocratic Oath, which was interpreted as endorsing the experimental approach to medicine while protecting the patient. Now celebrating 75 years it is time to commemorate the points of the Nuremberg code as a central guideline based on ethical principles to prepare and conduct medical, psychological and other human experiments.
Der Nürnberger Ärzte-Prozeß 1946/1947
Der Nürnberger Ärzteprozess fand vom 9.12.1946 bis zum 20.8.1947 als erster der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus im Nürnberger Justizpalast vor einem amerikanischen Militärgericht (Military Tribunal I) statt. Angeklagt waren 20 KZ-Ärzte sowie ein Jurist und zwei Verwaltungsfachleute als Organisatoren von Medizinverbrechen. Urteilsverkündung am 20.8.1947:
7 Angeklagte: Todesstrafe
5 Angeklagte: lebenslänglich
4 Angeklagte: Haftstrafe 10 bis 20 Jahre
7 Angeklagte: Freispuch
Medizinische Experimente, Konzentrationslager, Dachau, Ravensbrück, Walter B. Beals, Richter, Sulfonamid-Versuche, Erfrierungen, Zyklon B, Krematorien, Auschwitz, Majdanek, Lepraversuche, Gasbrand, Röntgen-Sterilisation, Sterilisationsversuche, Euthanasie, Fleckfieberversuche, Fleckfieberinfektionen, Unterdruckkammern, Experimente an Brüsten, Unterkühlungsversuche
Die Angeklagten:
Viktor Brack, SS-Oberführer, Oberdienstleiter „Kanzlei des Führers"
Todesstrafe - am 02.06.1948 hingerichtet
Karl Brandt, SS-Arzt, SS-Obergruppenführer und Generalleutnant Waffen-SS, Reichskommissar Sanitäts- und Gesundheitswesen, Generalkommissar für Kampfstofffragen, Euthanasiebevollmächtigter, Begleitarzt Hitlers
Todesstrafe - am 02.06.1948 hingerichtet
Rudolf Brandt, SS-Standartenführer, Persönlicher Referent des Reichsführers-SS, Leiter Minister-Büro im Reichsinnenministerium, Todesstrafe - am 02.06.1948 hingerichtet
Karl Gebhardt, SS-Arzt, Generalmajor der Waffen-SS und SS-Gruppenführer, Chefarzt der Heilanstalt Hohenlychen, Oberster Kliniker beim Reichsarzt SS und Polizei, Leibarzt Heinrich Himmlers, Präsident Deutsches Rotes Kreuz
Todesstrafe - am 02.06.1948 hingerichtet
Waldemar Hoven, SS-Hauptsturmführer Lagerarzt KZ Buchenwald
Todesstrafe - am 02.06.1948 hingerichtet
Joachim Mrugoswski, SS-Arzt, SS-Oberführer, Chef Hygiene-Institut der Waffen-SS, Oberster Hygieniker beim Reichsarzt SS
Todesstrafe - am 02.06.1948 hingerichtet
Wolfram Sievers, SS-Standartenführer, Reichsgeschäftsführer SS-Ahnenerbes und Direktor Institut für wehrwissenschaftliche Zweckforschung
Todesstrafe - am 02.06.1948 hingerichtet
Fritz Fischer, KZ-Arzt, SS-Sturmbannführer Waffen-SS, Assistenzarzt in Hohenlychen
Lebenslänglich - am 31.01.1951 durch John Jay McCloy in 10 Jahre Haft umgewandelt, am 1.4.1954 vorzeitig entlassen
Karl August Genzken, KZ-Arzt, Generalleutnant Waffen-SS, Chef Sanitätsamt Waffen-SS
Lebenslänglich - am 31.01.1951 in 20 Jahre Haft umgewandelt, am 17.4.1954 vorzeitig entlassen
Siegfried Handloser, Generaloberstabsarzt Chef Wehrmachts-Sanitätswesens und Heeres-Sanitäts-Inspekteur
Lebenslänglich - am 31.01.1951 in 20 Jahre Haft umgewandelt, Dez. 1953 wegen Krankheit vorzeitig entlassen
Gerhard Rose, Generalarzt der Luftwaffe, Stellvertr. Präsident Robert-Koch-Institut für Tropenmedizin
Lebenslänglich - am 31.01.1951 in 15 Jahre Haft umgewandelt, am 3.6.1955 vorzeitig entlassen
Oskar Schroeder, Generaloberstabsarzt Leiter und Inspekteur des Sanitätswesens der Luftwaffe
Lebenslänglich - am 31.01.1951 in 15 Jahre Haft umgewandelt, am 1.4.1954 vorzeitig entlassen
Hermann Becker-Freyseng, Stabsarzt der Luftwaffe, Referent für Luftfahrtmedizin beim Sanitätsinspekteur der Luftwaffe, Abteilungsleiter Luftfahrtmedizinisches Institut
20 Jahre - am 31.01.1951 von John Jay McCloy in 10Jahre Haft umgewandelt, am 20.11.1952 vorzeitig entlassen
Herta Oberheuser, Ärztin im KZ Ravensbrück, Assistentin von Gebhardt
20 Jahre - am 31.01.1951 in 10 Jahre Haft umgewandelt, am 4.4.1952 frühzeitig entlassen
Wilhelm Beiglboeck, KZ-Arzt, Stabsarzt Luftwaffe, Oberarzt Universitätsklinik Wien
15 Jahre - am 31.01.1951 durch John Jay McCloy in 10 Jahre Haft umgewandelt,am 15.12.1951 frühzeitig entlassen
Helmut Poppendick, SS-Obersturmführer Leitender Arzt SS-Rasse- und Siedlungshauptamt, Chef persönliches Büro im Stab des Reichsarztes SS und Polizei
10 Jahre - am 31.01.1951 durch John Jay McCloy entlassen
Kurt Blome, KZ-Arzt, Stellvertr. des Reichsgesundheitsführers Leonardo Conti, stellvertr. Leiter Reichsärztekammer
Freispruch
Adolf Pokorny, Sanitätsoffizier (Oberarzt) Arzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Freispruch
Paul Rostock, NS-Mediziner, Generalarzt der Reserve Direktor der Chirurgischen Universitätsklinik Berlin, beratender Arzt der Armee, Amtschef der Dienststelle Medizinische Wissenschaft und Forschung
Freispruch
Konrad Schäfer, Unterarzt der Luftwaffe, Assistenzarzt chemotherapeutisches Laboratium Schering AG, Forschungsinstitut der Luftfahrtmedizin
Freispruch
Siegfried Ruff, Flugkapitän, Direktor des Instituts für Flugmedizin der Deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt e.V.
Freispruch
Georg Weltz, Oberfeldarzt, Chef Institut für Luftfahrt-Medizin in München
Freispruch
Wolfgang Romberg, Abteilungsleiter Institut für Flugmedizin der dt. Versuchsanstalt für Luftfahrt, Berlin-Adlershof
Freispruch
Die beruflichen Pflichten der Ärzte und Zahnärzte ergeben sich maßgeblich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und den von den Ländern erlassenen Berufsordnungen. Letzteren liegen inhaltlich weitgehend die entsprechenden Musterberufsordnungen der Bundesärztekammer, bzw. der Bundeszahnärztekammer zu Grunde. Es lassen sich dabei u.a. die folgenden ärztlichen Pflichten herausstellen:Gewissenhafte Berufsausübung (§ 2 Abs. 1 MBO-Ärzte; § 7 Abs. 1 MBO-Ärzte)
Die für Zahnärzte geltenden Berufspflichten sind in der Musterberufsordnung für Zahnärzte weitgehend vergleichbar formuliert.
Weitere Pflichten
Nimmt der Arzt oder Zahnarzt auch an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung, also der öffentlichen Gesundheitsfürsorge im Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherung teil, so treffen ihn über die allgemeinen Berufspflichten hinaus noch weitere Pflichten. Unter anderem besteht hiernach eine
Hippokratischer Eid
Schwurformel nach Hippokrates, die in Abwandlungen auch heute noch für Ärzte gültig ist:
"Ich
schwöre, Apollon den Arzt und Asklepios und Hygieia und Panakeia und
alle Götter und Göttinnen zu Zeugen anrufend, daß ich nach bestem
Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Verpflichtung erfüllen werde:
den, der mich diese Kunst lehrte, meinen Eltern gleich zu achten, mit
ihm den Lebensunterhalt zu teilen und ihn, wenn er Not leidet,
mitzuversorgen; seine Nachkommen meinen Brüdern gleichzustellen und,
wenn sie es wünschen, sie diese Kunst zu lehren ohne Entgelt und ohne
Vertrag; Ratschlag und Vor-lesung und alle übrige Belehrung meinen und
meines Lehrers Söhnen mitzuteilen, wie auch den Schülern, die nach
ärztlichem Brauch durch den Vertrag gebunden und durch den Eid
verpflichtet sind, sonst aber niemandem. Meine Verordnungen werde ich
treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und
Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht.
Ich werde nie-mandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift
verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau
ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und
meine Kunst bewahren. Auch werde ich den Blasenstein nicht operieren,
sondern es denen überlassen, deren Gewerbe dies ist. Welche Häuser ich
betreten werde, ich will zu Nutz und Frommen der Kranken eintreten, mich
enthalten jedes willkürlichen Unrechtes und jeder anderen Schädigung,
auch aller Werke der Wol-lust an den Leibern von Frauen und Männern,
Freien und Sklaven. Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder auch
außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen, werde ich, soweit man es
nicht ausplaudern darf, verschweigen und solches als ein Geheimnis
betrachten. Wenn ich nun diesen Eid er-fülle und nicht verletze, möge
mir im Leben und in der Kunst Erfolg zuteil werden und Ruhm bei allen
Menschen bis in ewige Zeiten; wenn ich ihn übertrete und meineidig
werde, das Gegenteil."
Genfer (Ärzte-)Gelöbnis
Vom Weltärztebund 1948 in Genf beschlossene Neufassung der ärztlichen
Berufspflichten (in Anlehnung an den Hippokratischen Eid; vom Dtsch.
Ärztetag modifiziert):
"Bei meiner Aufnahme in den ärztl. Berufsstand gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Ich
werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die
Erhaltung u. Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll
oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrau-ten
Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren. Ich werde mit
allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen
Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen
Pflichten keinen Unterschied machen weder nach Religion, Nationalität,
Rasse noch nach Par-teizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Ich werde
jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehr-furcht entgegenbringen und
selbst unter Bedrohung meine ärztlichen Kunst nicht in Widerspruch zu
den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen Lehrern u.
Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich
feierlich auf meine Ehre."
Berlin – Der Weltärztebund (WMA) hat den hippokratischen Eid für Ärzte modernisiert. Die Delegierten einigten sich auf ihrer Generalversammlung in Chicago auf eine überarbeitete Fassung des Genfer Gelöbnisses, das aus dem Jahr 1948 stammt.
„Die Neufassung hebt nun stärker als zuvor auf die Autonomie des Patienten ab“, sagte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, stellvertretender Vorsitzender des WMA.
In der aktualisierten Fassung verpflichtet das Gelöbnis die Ärzte, medizinisches Wissen zum Wohl der Patienten und zur Förderung der Gesundheitsversorgung mit ihren Kollegen zu teilen. Vor dem Hintergrund der steigenden Arbeitsbelastung appelliert es aber auch an die Ärzte, sich um ihre eigene Gesundheit zu kümmern. Nur dann könnten sie eine gesundheitliche Versorgung auf höchstem Niveau leisten.
Auf der ganzen Welt berufen sich Ärzte auf das Genfer Gelöbnis. In vielen Ländern ist es Teil der ärztlichen Berufsordnung, in manchen hat es sogar Gesetzescharakter. Der WMA rechnet damit, dass die überarbeitete Fassung weltweit als ethischer Kodex für alle Ärzte anerkannt wird. Die Änderungen waren von einer internationalen Arbeitsgruppe unter Leitung der Bundesärztekammer über einen Zeitraum von zwei Jahren vorbereitet worden.
Darüber hinaus fassten die Delegierten eine Reihe weiterer Beschlüsse. So verabschiedeten sie die „Deklaration von Chicago“ zur Qualitätssicherung in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung. Darin fordert der Weltärztebund die Implementierung moderner Akkreditierungs- und Anerkennungssysteme an den medizinischen Fakultäten.
In einer weiteren Stellungnahme gibt der WMA der Weltgesundheitsorganisation und den Staatsregierungen Empfehlungen zur effektiveren Bekämpfung von Pandemien und Epidemien. Die Ärzteschaft wird dazu aufgerufen, auf nationaler Ebene ihr Fachwissen mit in die Krisenreaktionsprogramme einzubringen. Die Bundesärztekammer hatte die Stellungnahme gemeinsam mit dem britischen und dem amerikanischen Ärzteverband ausgearbeitet.
Eine dringliche Resolution befasst sich mit der Lage der polnischen Ärzte in Weiterbildung. In Polen sind mehrere junge Ärzte in einen Hungerstreik eingetreten, um auf ihre schlechte finanzielle Lage aufmerksam zu machen und für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen zu demonstrieren. Der WMA erklärte seine Solidarität mit den Ärzten in Polen. Er forderte die polnische Regierung dazu auf, nach Lösungen zu suchen, um das Leben der Ärzte zu schützen und das Gesundheitssystem im Interesse der Patienten ausreichend zu finanzieren.
„Es ist richtig, dass die polnischen Ärzte diese Ausbeutung nicht länger hinnehmen wollen. Sie verdienen dafür unsere volle Unterstützung“, sagte der WMA-Vize-Vorsitzende Montgomery.
Weltärztebund - Deklaration von Genf - Das ärztliche Gelöbnis
AUFRUF ! Die Sache mit dem Eid
In diesem sehr klaren und berührenden Video erinnert Dr. med. Kurt Sternberger seine Ärzte-Kollegen an ihren Eid, den sie geschworen haben: Nämlich nichts zu tun, was die Menschenrechte oder bürgerliche Freiheiten verletzt – auch nicht unter Bedrohung! Zudem ist Dr. Sternberger gläubiger Christ. Als solchem ist es ihm nicht erlaubt, ein falsches Zeugnis abzulegen gegenüber seinem Nächsten. Hört rein, was er damit meint… Das Video wurde mit freundlicher Genehmigung von Dr. Sternberger hochgeladen (Quelle: https://youtu.be/J0W1dPQgfjU )
Die ärztliche Aufklärungspflicht in Zeiten staatlicher Impfkampagnen
Carlos A. GEBAUER (Jurist, Fachanwalt für Medizinrecht, Philosoph, Autor) gibt einen aufschlussreichen Einblick in die ärztliche Aufklärungspflicht aus juristischer Perspektive. Dabei rückt besonders das Verhältnis zwischen Arzt und Patient im Spannungsfeld staatlicher Gesundheitspolitik in den Fokus. In einem libertären Gesundheitssystem stellt sich dabei vor allem die Frage nach der Eigenverantwortung beider Seiten – ein Thema, das kritisch beleuchtet werden muss.
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Angenommen von der 68. Generalversammlung, Chicago, Oktober 2017 PRÄAMBEL 1. Die Geschichte zeigt, dass unvorhersehbar neue Krankheiten auftauchen und alte Krankheiten wieder auftauchen können. Der schnelle weltweite Personen- und Warenverkehr führt nun dazu, dass sich Infektionen weltweit mit beispielloser Geschwindigkeit ausbreiten, was die Gesundheitssysteme herausfordert, rechtzeitig zu reagieren. Daher muss es ein internationales Anliegen sein, solche Epidemien oder Pandemien schnell zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren, mit einer effektiven Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Nationen. 2. Epidemien können durch eine Vielzahl von Infektionserregern mit unterschiedlichen Übertragungswegen verursacht werden. Diese Krankheiten können selbstlimitierend sein, zu wenigen offensichtlichen Symptomen führen oder kurz- oder langfristige, manchmal schwerwiegende Auswirkungen haben. Relativ leichte Krankheiten können bei einigen gefährdeten Personen lebensbedrohlich werden. Dies kann ältere und sehr junge Menschen sowie Menschen mit einem gewissen Grad an geschwächter Immunität einschließen. 3. Investitionen in die öffentlichen Gesundheitssysteme werden die Fähigkeit verbessern, seltene oder ungewöhnliche Krankheitsausbrüche wirksam zu erkennen und einzudämmen. Als Grundlage für die Erkennung, Untersuchung und Reaktion auf alle Epidemien werden Kernfunktionen des öffentlichen Gesundheitswesens benötigt. Ein wirksameres globales Überwachungsprogramm wird die Reaktion auf Infektionskrankheiten verbessern und eine frühere Erkennung und Identifizierung neuer oder neu auftretender Krankheiten ermöglichen. Epidemien und Pandemien können sich in Ländern mit systematisch unterfinanzierten und unterentwickelten öffentlichen Gesundheitssystemen schneller ausbreiten. EMPFEHLUNGEN WHO und nationale Regierungen 4. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist für die Koordinierung der internationalen Reaktion auf Epidemien und Pandemien verantwortlich. Es hat Phasen definiert, die einen eskalierenden Ansatz für die Bereitschaftsplanung und -reaktion ermöglichen, wenn sich eine Epidemie entwickelt. Die WMA empfiehlt: 4.1 Die WHO sollte sicherstellen, dass alle relevanten Daten über die Entwicklung von Infektionskrankheiten und ihre Verbreitung gesammelt werden, einschließlich der Zusammenarbeit mit freiwilligen Einrichtungen oder nichtstaatlichen Akteuren sowie mit nationalen und lokalen Regierungen, die Entwicklungen in Bereichen beobachten, in denen die Dokumentation möglicherweise eingeschränkt ist. Ein globales System zur Datenerfassung und -überwachung ist für die Verfolgung von Infektionskrankheiten und deren Folgen unerlässlich. 4.2 Die WHO sollte eng mit den Centers for Disease Control in Atlanta und Europa (CDC und ECDC), den National Centers for Disease Control und anderen zuständigen regionalen Gesundheitsbehörden zusammenarbeiten, um Berichte über Veränderungen des Krankheitsmusters zu prüfen und Epidemien und Pandemien zu melden, sobald sie sind identifiziert. Entstehung und Identifizierung können auf unterschiedlichen Zeitskalen stattfinden. 4.3 Die WHO und andere sollten mit nationalen Regierungen und internationalen Regierungsgruppen zusammenarbeiten, um die Reaktionen auf neu auftretende und wieder auftretende Infektionskrankheiten zu koordinieren. 4.4 Die WHO sollte mit den nationalen Ärzteverbänden und anderen Gesundheitsbehörden zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Ärzten und Gesundheitsdienstleistern genaue und zeitnahe Leitlinien für die klinische Versorgung zur Verfügung gestellt werden. 4.5 Beim Auftreten oder Wiederauftreten von Infektionen müssen die WHO und andere UN-Organisationen sicherstellen, dass allen Menschen in der betroffenen Zone in ihrer jeweiligen Landessprache leicht verständliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, und zwar in Zusammenarbeit mit Regierungen und anderen Partnern. Dies sollte Informationen zur Krankheitsprävention umfassen, einschließlich geeigneter Informationen zu optimalen Hygiene- und Infektionskontrollpraktiken. 4.6 Wenn Krankheiten zur Entwicklung von Geburtsfehlern führen, müssen die Regierungen die betroffenen Familien unterstützen. 4.7 Ein Kader von Spezialisten für öffentliche Gesundheit, die während eines sich entwickelnden Gesundheitsnotstands Unterstützung anbieten können, sollte von allen nationalen Regierungen entwickelt und unterstützt werden. Sie und andere Ärzte sollten bereit sein, sich entsprechend ihrer jeweiligen Fähigkeiten für die Seuchenbekämpfung zur Verfügung zu stellen. Nationale Ärztekammern (NMAs) 5.1 NMAs sollten ihre Verantwortlichkeiten während einer Epidemie klar festlegen, einschließlich des Umfangs ihrer Beteiligung am nationalen Epidemieplanungsprozess. Diese Verantwortlichkeiten sollten die Weitergabe wichtiger Informationen an die Öffentlichkeit und insbesondere an Angehörige der Gesundheitsberufe umfassen. 5.2 Gegebenenfalls sollten NMAs Ärzten und regionalen medizinischen Verbänden Schulungen, Informationen und klinische Unterstützungsinstrumente anbieten, die mit öffentlichen Gesundheits- und Bildungseinrichtungen zusammenarbeiten. 5.3 NMAs sollten bereit sein, sich für eine angemessene staatliche Finanzierung zur Unterstützung des Gesundheitspersonals und zur Vorbereitung auf eine Epidemie einzusetzen. Ärzte 6.1 Ärzte sollten ausreichend über Übertragungsrisiken, Infektionskontrolle und gleichzeitige Behandlung chronischer Krankheiten während einer Epidemie aufgeklärt werden. 6.2 Da Ärzte die Ersthelfer sein werden, müssen sie in die Planung von Epidemien und alle Phasen der Seuchenreaktion auf lokaler Ebene eingebunden bleiben. 6.3 Ärzte sollten alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um ihre eigene Gesundheit und die Gesundheit ihrer Patienten zu schützen
Ärztlicher Berufsverband schlägt Alarm - massive Gefährdung für die Bevölkerung
ein Beitrag von Kai Rebmann bei Boris Reitschuster
offener Brief von 100 Ärzten an Dr. Andreas Gassen
"Wir, die unterzeichnenden Ärzte, sind gegen eine Umsetzung der politisch gewollten, medizinisch nicht (überzeugend) begründeten Impfpflicht gegen den Willen der Patienten. Wir befürchten, unsere Praxen schon in Kürze schließen oder unsere Tätigkeit in der Klinik beenden zu müssen, entweder weil wir selbst uns dem Impfzwang nicht unterwerfen wollen oder weil unserem nicht geimpften oder nicht weiter impfwilligen, für uns jedoch unentbehrlichen Praxispersonal vom Gesundheitsamt ein Betretungsverbot ausgesprochen wird."
Ein Zusammenschluss von über 100 Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten hat einen offenen Brief an Dr. Gassen (geb. 1962, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung) geschrieben, der bundesweit inzwischen von 958 Ärzten unterzeichnet wurde. Wenn weitere Ärzte den Brief unterzeichnen wollen, bitte eine E-Mail mit Name, Fachgebiet und Wohnort an offenerbrief.gassen@gmx.net schicken.
Verstoß gegen ärztliche Behandlungsfreiheit
Wir blicken nach Österreich, denn in Österreich können wir beobachten, was hinsichtlich der Corona-Politik regelmäßig wenige Wochen später nach Deutschland schwappt. Jüngst brüskierte der Präsident der österreichischen Ärztekammer Prof. Dr. Thomas Szekeres eine große Gruppe seiner Ärztinnen und Ärzte. In einem Rundschreiben drohte er mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen, wenn sie ihren PatientInnen eine individuelle Beratung, eventuell auch eine Abschlägige zur sogenannten Impfung geben würden. Wörtlich heißt es, es gebe: (Zitat) „...aufgrund der vorliegenden Datenlage aus wissenschaftlicher Sicht und unter Hinweis auf diesbezügliche Empfehlungen des Nationalen Impfgremius grundsätzlich keinen Grund … , Patientinnen/Patienten von einer Impfung gegen Covid-19 abzuraten.“ Dieses Schreiben veranlasste 52 Ärztinnen und Ärzte, einen offenen Brief an Ihren Ärztepräsidenten zu verfassen, den Ulrich Allroggen für uns eingelesen hat. Auch in Deutschland haben sich am 13. Dezember beispielsweise 380 Ärzte und Ärztinnen aufgrund des Impfdrucks mit einem ähnlichen offenen Schreiben an die Gesundheitsminister von Bund und Ländern, den Deutschlen Ethikrat, an alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien, die Pressestelle der Kassenärztlichen Vereinigung und an die Presse gewandt. … Antworten stehen aus. Impfschutz papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?a…stract_id=3949410). Infektionsweitergabe Geimpfte/Nichtgeimpfte doi.org/10.1016/S1473-3099(21)00648). Weitergehender Schutz durch Boosterimpfung www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa2114255 Kein Zusammenhang zwischen Impfquote und Inzidenz nachweisbar doi.org/10.1007/s10654-021-00808-7 Delta-Variante Effekt der Impfungen www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa2114228 Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe dap.ema.europa.eu/analytics/saw.dll?PortalPages
offener Brief an Österreichischen Ärzte-Chef Thomas Szekeres gegen Redeverbot zur Impfpflicht
Als einzige Reaktion der Regierung: Suspendierung zahlreicher Ärzte und Ärztinnen. Faschismus halt ! (Kommentar gedankenReich)
Die Verbndungen der elektronischen Patientenakte zum Wirecard-Skandal und zum Marsalek-Netzwerk
Mit der digitalen Umsetzung der am 29. April bundesweit gestarteten elektronischen Patientenakte (ePA) wurde die österreichische Firma RISE beauftragt. Hinter dieser Firma steht der Wiener Geschäftsmann und IT-Professor Thomas Grechenig. Dieser wiederum war langjähriger Projektpartner des von der deutschen Justiz gesuchten Ex-Wirecard-Managers Jan Marsalek. Der österreichische Inlandsgeheimdienst DSN hat laut eigener Darstellung wegen der Einbindung dieser Firma in das Marsalek-Netzwerk die Zusammenarbeit mit RISE eingestellt. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, wieso das Bundesgesundheitsministerium und auch das Verteidigungsministerium nicht dem österreichischen Beispiel gefolgt sind, gerade in so hochsensiblen Bereichen wie Gesundheits- und Verteidigungsdaten.
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