
"GERECHTIGKEIT WOHNT IN EINER ETAGE,
ZU DER JUSTIZ KEINEN ZUGANG HAT."
(Zitat: FRIEDRICH Reinhold DÜRRENMATT, 1921-1990, Schweizer Schriftsteller, Dramatiker, Maler)
Foto: Archivist / adobe.stock
Sind Beiträge oder Videos nicht mehr aufrufbar, sind sie der alltäglichen Zensur anheimgefallen,
im besten Deutschland aller Zeiten; ich sorge in jedem Fall für Wiedereinstellung oder Ersatz.
"AUCH WENN DIE WAHRHEIT GELÖSCHT WIRD, SIE WIRD HERAUSKOMMEN."
"WAS NÜTZEN DIE GESETZE UNS,
WENN GUTE SITTEN FEHLEN."
(Zitat: HORAZ, eig. Quintus Horatius Flaccus, 65-8 v. Chr., römischer Dichter)
Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Allgemeine Handlungsfreiheit, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Schutz der Familie, Menschenwürde, all diese Rechte sieht er durch die Eindämmungsmaßnahmen der Corona-Krise angetastet. Damit ist Dr. Pieter Schleiter mit seiner Kritik aber noch nicht am Ende. Verletzung der Religionsfreiheit, Kunstfreiheit, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Eigentumsfreiheit und das Recht auf Asyl: 14 von 17 Grundrechten werden aus seiner Sicht derzeit verletzt:
Dr. Pieter Schleiter reichte im Dezember 2020 Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen ein, als Bürger. Beruflich ist er seit 2010 als Staatsanwalt und Richter an mehreren Amtsgerichten und einem Landgericht in Niedersachsen tätig, dort drei Jahre Richter im Schwurgericht, Leiter der Führungsaufsichtsstelle und Notarprüfer. Seit 2018 Richter in mehreren großen Strafkammern am Landgericht Berlin und zwischenzeitlich abgeordnet an das Berliner Kammergericht. Dr. Pieter Schleiter ist außerdem - und auch darüber sprechen wir mit ihm im ersten Teil unseres Interviews - Mitgründer des Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte, kurz KriSta.
Zunächst hatten wir ihn gebeten zu schildern, wann und wie er in den kritischen Modus kam, wann für ihn klar wurde, dass die Corona-Politik seiner Rechtsauffassung nicht mehr entspricht.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ (Art. 20 Abs. 1 GG)
Dem Netzwerk KRiStA wurde dieser Tage eine „Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD“ zum dort vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugeleitet. Da sich der Entwurf und dessen Inhalt mit den in der Tagespresse dargestellten wesentlichen Punkten deckt, gehen wir zum jetzigen Zeitpunkt von einem authentischen Dokument aus.
Unserem Selbstverständnis und eigenem Anspruch folgend, haben wir uns auferlegt, das juristische und politische Geschehen in Deutschland zunächst sorgfältig zu prüfen und erst in einem zweiten Schritt mit Stellungnahmen an die Öffentlichkeit zu gehen.
Der vorgenannte Gesetzentwurf ist jedoch so weitreichend und soll in derart kurzer Zeit einer parlamentarischen Abstimmung zugeführt werden, dass wir uns gedrängt sehen, kurzfristig Stellung zu beziehen.
Um es mit den Worten von Jens Gnisa, dem ehemaligen Interessenvertreter von rund 17.000 Richtern in Deutschland, zu sagen:
„Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeits-Grenzen hinaus.“
Nach seiner Ansicht
„…dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln“.
Das Netzwerk KRiStA kann diese Auffassung nur unterstreichen. Der im Zentrum des Gesetzentwurfes stehende § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) würde die alleinige Kompetenz für die sogenannte „Corona-Notbremse“, mithin die einschneidendsten Maßnahmen für rund 83 Mio. Menschen seit dem Zweiten Weltkrieg, in die Hand der Bundesregierung legen. Dieser würde ein Durchregieren bis in die Wohnzimmer der Menschen ermöglicht werden, in Abhängigkeit zudem von einem Messwert, der zunehmend in der Kritik von Juristen und Medizinern steht.
Zur Erinnerung: Der Föderalismus ist ein leidvoll errungenes Bekenntnis zur Machtbegrenzung und Machtverteilung sowie zum Vorrang der Regelung auf tiefstmöglicher Ebene. Dieses Prinzip hat sich seit 1949 bewährt und unser Land erfolgreich durch jede Krise geführt. Die Pandemiebekämpfung und die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen haben am sinnvollsten vor Ort in den Ländern zu erfolgen.
Darüber hinaus droht durch das angestrebte Nebeneinander von Bundesgesetz sowie von Verordnungszuständigkeiten von Bund und Ländern sowohl für den Bürger als auch den Verordnungsgeber ein unüberschaubarer Flickenteppich von Regelungen.
Diese Regelungen können sich zudem „über Nacht“ durch einen Automatismus starrer Inzidenzwerte ohne Rücksicht auf die Besonderheiten der Region oder das Zustandekommen dieser Werte ändern. Hierin liegt der zweite grobe Fehler. Die geplante starre Regelung einer bundeseinheitlichen Notbremse ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen ließe vollkommen außer Acht, dass der Inzidenzwert ein nahezu willkürliches Instrument zur Messung des Infektionsgeschehens ist. Die bisherigen Inzidenzzahlen basieren auf wöchentlichen Testungen in der Größenordnung von ca. 1,1 bis 1,6 Mio. Tests pro Woche. Der Positivanteil lag dabei laut RKI zuletzt (KW 13/2001) bei 11,1 Prozent aller Tests. Wenn – wie abzusehen – der Großteil der Arbeitgeber und Schulen eine oder mehrere Testungen der Arbeitnehmer oder Schüler einführt, wird die Anzahl der positiven Tests sprunghaft ansteigen. Zur Erinnerung: Es gibt derzeit allein ca. 10,9 Mio. Schüler in Deutschland. Der neue § 28b IfSG würde ein automatisiertes Durchregieren des Bundes auf unabsehbare Zeit manifestieren. Eine Betrachtung der konkreten Gesundheitsversorgung vor Ort und der verfügbaren Intensivbettenkapazitäten bliebe vollkommen ausgeblendet zu Gunsten eines Verfahrens, das sich zunehmender Kritik ausgesetzt sieht.
Nicht minder problematisch sind die einzelnen Eckpunkte der „Notbremse“. So sollen beispielsweise private Zusammenkünfte auch im privaten Raum mit höchstens einer(!) weiteren Person zulässig sein (§ 28b Abs. 1 Nr. 1 IfSG). Auch soll eine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr, die zuletzt von mehreren Gerichten für unwirksam erklärt wurde, bundeseinheitlich eingeführt werden (§ 28b Abs. 1 Nr. 2 IfSG). Dies ist eine Nichtachtung der Judikative. Auch die bisher schon ergriffenen Schließungen weiter Teile der Tourismus-, Freizeit- und Gastronomiebranche würden auf unbestimmte Zeit fortbestehen, wodurch sich eine bereits bestehende finanzielle Not weiter Teile der Wirtschaft verschärfen würde.
In einer Art manipulierbarem Automatismus würde der Exekutive auf Bundesebene eine praktisch nur durch das Bundesverfassungsgericht überprüfbare Macht zur Einschränkung elementarer Grundrechte eingeräumt werden. Gleichzeitig würde durch unmittelbar geltendes Parlamentsgesetz, das keiner Umsetzung durch die Exekutive mehr bedarf, der instanzgerichtliche Rechtsschutz und damit der Grundsatz der Gewaltenteilung ausgeschaltet. All dies hat mit den über Jahrzehnte gewachsenen Institutionen unserer parlamentarischen Demokratie, dem Föderalismus und dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht mehr viel gemein.
Knapp und treffend von CDU-Politiker Prof. Dr. Max Otte auf Twitter formuliert:
„Wenn das durchgeht, ist die Diktatur vollendet und die klassischen Bürgerrechte sind weg, das sollte jedem klar sein.“
Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages nachdrücklich auf, dieser offensichtlichen Entrechtung der Länderparlamente, weiter Teile der Judikative und vor allem der Menschen in diesem Land entgegenzutreten! Springen Sie über den Schatten Ihrer Fraktionsdisziplin und nehmen Sie das Wohl der Menschen in den Blick!
Ansprechpartner:
Thomas
Barisic | Thomas.Barisic@netzwerkkrista.de
Die Impfpflicht verstösst gegen das Grundgesetz
Das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiStA) ist bekannt für seine kritischen Einschätzungen des politischen Handelns. In Zeiten von Corona sind diese besonders wertvoll, Die Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, das Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verteidigen. Dabei betont sie ihre politische Neutralität: „Dabei vertreten wir unsere private Meinung. Wir sind politisch neutral und grenzen uns ausdrücklich ab von jedweder extremen Strömung.“
Die Beurteilung einer möglichen allgemeinen Impfpflicht durch das Netzwerk aus verfassungsrechtlicher Sicht ist vernichtend. Wobei das Problem nur ist, dass das Bundesverfassungsgericht unter einem Vorsitzenden, den Merkel als ihren Vertrauten durchgedrückt hat, aktuell den Eindruck vermittelt, es sei stramm auf der Linie der Politik. Umso wichtiger ist die kritische Analyse des Netzwerkes, die ich hier dokumentiere:
„DIE GRÖSSTE GEFAHR IN DER MODERNE GEHT NICHT VON DER ANZIEHUNGSKRAFT NATIONALISTISCHER UND RASSISTISCHER IDEOLOGIEN AUS, SONDERN VON DEM VERLUST AN WIRKLICHKEIT.
WENN DER WIDERSTAND DURCH WIRKLICHKEIT FEHLT, DANN WIRD PRINZIPIELL ALLES MÖGLICH.“
(Zitat: Hannah ARENDT
Mit einem dramatischen Verlust an Wirklichkeit haben wir es in der aktuellen Diskussion um die Impfpflicht zu tun, wie im Folgenden gezeigt werden soll. Um aber mit dem Positiven zu beginnen: In der Verfassungsrechtswissenschaft scheint Konsens darüber zu bestehen, dass eine Impfpflicht nur dann zulässig ist, wenn die Impfstoffe keine oder nur geringe Nebenwirkungen haben (vgl. Gierhake, ZRP 2021, 115, 116 m. w. N.) Auf dieser Linie hat der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers in einem Interview der ZEIT vom 24. November 2021 erklärt, dass er eine Impfpflicht für grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig halte, der Staat dafür aber (neben anderen Voraussetzungen) darlegen müsse, dass beim Impfen keine gesundheitlichen Risiken aufgetreten seien, die statistisch relevant gewesen seien.
Möllers erklärt in dem Interview weiter, dass wir „mit der Impfung eine Maßnahme haben, die sicher und effektiv“ sei und schließlich, dass „wir es mit einem Eingriff zu tun (haben), von dem wir wissen, dass er keine körperlichen Schäden bei den Geimpften hinterlässt.“ Wie Möllers zu dieser Auffassung kommt, wird nicht mitgeteilt. Auch die Bayreuther Professoren für Öffentliches beziehungsweise Bürgerliches Recht Stephan Rixen und Adam Sagan erklären in einem Beitrag im Verfassungsblog lapidar, dass die sogenannten unerwünschten Arzneimittelwirkungen bei den COVID-19-Impfungen „extrem selten“ seien, ohne näher darauf einzugehen, was „extrem selten“ sein soll und welchen Schweregrad die Nebenwirkungen erreichen. Andere Verfassungsrechtler, die eine allgemeine Impfpflicht für zulässig halten, thematisieren die Frage der unerwünschten Nebenwirkungen der Impfung erst gar nicht (!), so Hinnerk Wißmann in einer Sachverständigenstellungnahme für den Bundestag, Uwe Volkmann, Stefan Huster oder Thorsten Kingreen; sehr kritisch zur Impfpflicht dagegen der Londoner Rechtsprofessor Kai Möller, ebenfalls ablehnend die Strafrechts- und Rechtsphilosophieprofessorin Katrin Gierhake (aaO, S. 116).
Es scheint danach bei den genannten Verfassungsrechtlern die Überzeugung zu bestehen, dass die unerwünschten Nebenwirkungen der Impfung so selten und geringfügig sind, dass sie keiner näheren Erörterung bedürfen. Dies zeugt allerdings von einer spektakulären Ignoranz gegenüber den empirischen Tatsachen, denn allein der aktuelle Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts, der den Zeitraum vom 27. Dezember 2020 bis 30. September 2021 umfasst, spricht eine ganz andere Sprache. Er verzeichnet für Deutschland 172.188 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung, 21.054 Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und 1.802 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang.
Betroffen davon sind alle Covid-19-Impfstoffe
Zwar sind Verdachtsfälle nur Verdachtsfälle, was bedeutet, dass das PEI die Kausalität der Impfung für die Nebenwirkungen nicht bestätigen, aber auch nicht ausschließen kann. Bei den Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang müsste dafür in jedem Fall eine Obduktion durchgeführt werden, was aber nur in wenigen Fällen erfolgt. Insofern kann nur geschätzt werden, bei welchem Anteil der Verdachtsfälle tatsächlich Kausalität der Impfung gegeben ist.
Der Heidelberger Pathologe Prof. Peter Schirmacher schätzt dabei aufgrund von ihm durchgeführter Obduktionen den Anteil der an der Impfung Verstorbenen bei den Verdachtsfällen auf 30 bis 40 Prozent. Schirmacher vermutet auch, dass es eine erhebliche Dunkelziffer an nicht gemeldeten Fällen gibt. Dies ist insofern plausibel, als aus der sogenannten Pharmakovigilanz allgemein bekannt ist, dass bei der Meldung von Nebenwirkungen von Arzneimitteln oder Impfstoffen immer ein erhebliches Underreporting gegeben ist. Die zurückhaltendsten Schätzungen gehen dabei von einer Dunkelziffer mit dem Faktor 5 aus (sehr instruktiv zum Thema Dunkelziffer und Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe auch der Praxisbericht des Berliner Arztes Erich Freisleben).
Die COVID-19-Impfstoffe sprengen bei den Nebenwirkungen den
Rahmen alles bei Impfstoffen bisher Bekanntem. Der Vergleich der
Verdachtsmeldungen mit herkömmlichen Impfstoffen fällt dramatisch aus
(Die Grafik mit der Gegenüberstellung der Zahlen finden Sie hier bei netzwerkkrista.de).
Was bedeutet das nun alles für die verfassungsrechtliche Argumentation ?
Eine Impfpflicht wird – da sie eine genügend große Anzahl Menschen erfassen wird – zwangsläufig zu Todesfällen unter Menschen führen, die sich nur aufgrund der Impfpflicht impfen lassen. Verantwortlich für diese Todesfälle ist der Staat, der die Impfpflicht angeordnet hat. Um es klar zu sagen: Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen. Dies ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Art. 1 Abs. 1 GG verbietet es, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen. Genau dies passiert aber, wenn Menschen durch eine Impfpflicht getötet werden, der Staat behandelt sie in diesem Fall als bloße Objekte zum Schutz anderer.
Dass der Staat dabei im Vorhinein nicht weiß, welche Personen es konkret treffen wird, ist dabei für die rechtliche Beurteilung unerheblich. Dem Argument, der Staat behandele die Betroffenen als bloße Objekte, kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Impfung auch dem Eigenschutz der Geimpften diene, denn es dürfen für die Frage des Verstoßes gegen die Menschenwürde allein die Getöteten betrachtet werden, denen die Impfung aber definitiv keinen Eigenschutz bietet. Wegen der Absolutheit der Menschenwürde ist es dem Staat auch versagt, die Menschenleben der von ihm Getöteten gegen die Menschenleben der (mutmaßlich) vor dem Tod durch COVID-19 Geretteten aufzurechnen.
Die Dinge liegen hier nicht anders als bei dem berühmten Luftsicherheitsgesetzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 (Az. 1 BvR 357/05). Mit diesem hat das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde entschieden, die sich gegen die Ermächtigung der Streitkräfte durch das Luftsicherheitsgesetz richtete, Luftfahrzeuge, die als Tatwaffe von Terroristen gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollen, mit Waffengewalt abzuschießen. Bundestag und Bundesregierung hatten in diesem Verfahren das Gesetz verteidigt, die Bundesregierung vertrat dabei die Auffassung, dass der Staat mit dem Luftsicherheitsgesetz seine Schutzpflicht gegenüber dem Leben erfülle. Träten das Lebensrecht des einen und das Lebensrecht des anderen zueinander in Konflikt, sei es Aufgabe des Gesetzgebers, Art und Umfang des Lebensschutzes zu bestimmen (sprich: ggf. auch über die Tötung von Menschen zu entscheiden). Die (unschuldigen) Insassen des von einem Abschuss betroffenen Luftfahrzeuges würden in ihrer Menschenwürde geachtet (!).
Konnte man diese Aussagen als Zeichen einer bedenklichen Erosion des Menschenwürdebegriffs verstehen, hat das Bundesverfassungsgericht dem seinerzeit eine klare Absage erteilt und festgehalten:
„Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte
mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre
Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und
zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig
verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen
Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner
selbst willen zukommt.“ (aaO, juris, Rn. 122).
Anders hat das Bundesverfassungsgericht den Fall beurteilt
Anders hat das Bundesverfassungsgericht den Fall beurteilt, dass sich in einem Luftfahrzeug ausschließlich Angreifer befinden. Hierzu hat es festgestellt:
„Wer, wie diejenigen, die ein Luftfahrzeug als Waffe zur Vernichtung menschlichen Lebens missbrauchen wollen, Rechtgüter anderer rechtwidrig angreift, wird nicht als bloßes Objekt staatlichen Handelns in seiner Subjektqualität grundsätzlich in Frage gestellt, wenn der Staat sich gegen den rechtswidrigen Angriff zur Wehr setzt und ihn in Erfüllung seiner Schutzpflicht gegenüber denen, deren Leben ausgelöscht werden soll, abzuwehren versucht. Es entspricht im Gegenteil gerade der Subjektstellung des Angreifers, wenn ihm die Folgen seines selbstbestimmten Verhaltens persönlich zugerechnet werden und er für das von ihm in Gang gesetzte Geschehen in Verantwortung genommen wird. Er wird daher in seinem Recht auf Achtung der auch ihm eigenen menschlichen Würde nicht beeinträchtigt.“
Dass bei all der aktuell zu erlebenden rhetorischen Eskalation gegen Ungeimpfte in Politik und Gesellschaft Ungeimpfte bei der Frage des Inhalts ihres Würdeanspruchs nicht ansatzweise mit Terroristen gleichgesetzt werden können, bedarf keiner weiteren Begründung. Wenn dies für begründungsbedürftig gehalten würde, wäre dies ein Zeichen des vollständigen Verlustes der Kategorie der Menschenwürde in der Pandemie.
Da der Tod von unschuldigen Menschen zwangsläufige Folge einer
Impfpflicht sein wird, sollte verfassungsrechtlich danach an sich
Einigkeit bestehen, dass die Impfpflicht gegen das Recht auf Leben in
Verbindung mit der Menschenwürdegarantie verstößt. Und selbst wenn es zu
keinen Todesfällen käme, sondern „nur“ zu schwerwiegenden, bleibenden
gesundheitlichen Schädigungen und Behinderungen, die ausweislich des
Sicherheitsberichtes des Paul-Ehrlich-Instituts in erheblicher Zahl
auftreten, ließe sich mit guten Gründen eine Verletzung der
Menschenwürde der betroffenen Menschen vertreten, denn auch wenn
Menschen „nur“ schwerwiegende gesundheitliche Schäden zugefügt werden,
um andere vor Erkrankung oder Tod zu schützen, werden sie zu Objekten
staatlichen Handelns gemacht.
Das hier Gesagte gilt auch nicht nur für eine allgemeine Impfpflicht
Das hier Gesagte gilt auch nicht nur für eine allgemeine Impfpflicht, sondern auch für die jetzt gesetzlich beschlossene Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen (§ 20a Infektionsschutzgesetz). Der/Die Einzelne kann sich dieser Impfpflicht zwar durch die Aufgabe seines Berufes entziehen (während man der allgemeinen Impfpflicht nur durch Auswanderung oder Suizid entkommen kann), entscheidet er/sie sich aber für den Verbleib im Beruf und für die Impfung, ist die Impfung deshalb doch keine freie Entscheidung im Rechtssinne. Sie ist unter Androhung eines empfindlichen Übels (Arbeitsverlust!) vom Staat abgenötigt worden. Der Staat bleibt danach verantwortlich für die Folgen der Impfung.
Bleibt die dringende Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht, wenn es über die Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht entscheiden wird, an der Realität der schweren Impfnebenwirkungen und Impftodesfälle nicht vorbeikommen wird, wie es in der bisherigen Diskussion der Verfassungsrechtler vielen noch gelungen ist. Ansonsten ist prinzipiell alles möglich.
"AUDIATUR ET ALTERA PARS."
"GEHÖRT WERDE AUCH DER ANDERE TEIL ! "
Grundsatz des Römischen Rechts, der für den Anspruch auf rechtliches Gehör steht.
Der Grundsatz bedeutet,
dass der Richter alle am Prozess Beteiligten zu hören hat, bevor er sein
Urteil fällt.
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"EINES MANNES REDE
IST KEINES MANNES REDE.
MAN MUSS SIE BILLIG HÖREN BEEDE."
(Sprichwort von Unbekannt)
Kommt der Pandemievertrag der WHO, war Corona nur das Vorspiel
Beitrag bei der Initiative für Demokratie und Aufklärung
Schreiben der bkk pro vita Krankenkasse zu Impfnebenwirkungen aus Februar 2022
„Angriffskrieg auf unsere Grundrechte“? Szene im Berliner Volkspark Friedrichshain Foto: Christophe Gateau/dpa
FREIBURG taz | Die Corona-Skeptiker hatten eine neue Heldin. Neben dem Lungenarzt Wolfgang Wodarg war in den letzten Wochen die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner in den Vordergrund gerückt. Am 7. April veröffentlichte sie eine Analyse, die seither in den sozialen Netzwerken zigtausendfach geteilt wurde: „Beate Bahner erklärt, warum der Shutdown verfassungswidrig ist und warum dies der größte Rechtsskandal ist, den die Bundesrepublik Deutschland je erlebt hat“, so der etwas sperrige und unbescheidene Titel.
Bahners Grundbotschaft lautet: „Bei Epidemien werden die Kranken isoliert, nicht die Gesunden.“ Dagegen beträfen die Corona-Ausgangsbeschränkungen und die Schließung vieler Geschäfte und Einrichtungen „83 Millionen gesunde Menschen“. Bahner wertet die Corona-Verordnungen aller Bundesländer als „schreiendes Unrecht“, als „Tyrannei“ und „eklatant verfassungswidrig“.
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In ihrer 19-seitigen Streitschrift kündigte Bahner an, die Corona-Verordnungen rechtlich prüfen zu lassen. Sie habe „das große Vertrauen, dass spätestens die Gerichte diesen fundamentalen Angriff auf die Grundrechte“ abwehren.
Bahners Vorstoß kam wie aus dem Nichts. Sie hatte 25 Jahre als Rechtsanwältin gearbeitet, war aber immer Spezialistin. Sie darf sich „Fachanwältin für Medizinrecht“ nennen, ihre Spezialgebiete sind das „Werberecht für Ärzte“, „Korruption im Gesundheitswesen“ und „Recht im Bereitschaftsdienst“. Expertin für Infektionsschutzrecht ist sie nicht. Nach eigener Angabe musste sie ihr Manifest ohne Fachliteratur verfassen, weil die Bibliotheken geschlossen seien.
Ihr medizinischer Ausgangspunkt ist einfach: Das Coronavirus habe nur „grippeähnliche Auswirkungen“, es sei nur „angeblich“ ein Killervirus. Dass die massiven Freiheitsbeschränkungen „nicht notwendig“ seien, diese Ansicht vertrete die „überwiegende Mehrheit der Epidemiologen“. Letzteres behauptet sie ohne Beleg, es ist auch ziemlich offensichtlich falsch.
Juristin Beate Bahner Foto: privat
Juristisch wirft Bahner den Landesregierungen vor, ihre Corona-Verordnungen seien nicht vom Infektionsschutzgesetz gedeckt. Maßnahmen der Gesundheitsbehörden wie Quarantäne-Anordnungen und Tätigkeitsverbote dürften sich nur gegen Kranke und Krankheitsverdächtige richten, nicht gegen Gesunde. Bahner räumt zwar ein, dass das Gesetz auch erlaubt, Veranstaltungen und Ansammlungen zu verbieten sowie Bäder, Kindergärten und Schulen zu schließen. Doch das gelte nur „im Einzelfall“, so Bahner, also nicht landesweit.
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Am vorigen Mittwoch (8. April) erhob die Anwältin einen Normenkontrollantrag gegen die baden-württembergische Corona-Verordnung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim. Am gleichen Tag beantragte Bahner beim Bundesverfassungsgericht einstweilige Anordnungen gegen die Corona-Verordnungen „aller 16 Bundesländer“.
In diesen Schriftsätzen wird die Anwältin immer wieder polemisch und spricht etwa vom „Angriffskrieg auf unsere Grundrechte“. Die angebliche „Panikmache“ von Regierungen und Medien bezeichnet Bahner als „Propaganda, wie Deutschland sie zuletzt im Dritten Reich erlebt hat“. Besuchsverbote für Heimbewohner vergleicht sie mit der „Verfolgung und Ermordung der Juden“.
Nur zwei Tage später wies das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag Bahners ab. Sie habe nicht dargelegt, wie sie von den Verordnungen in allen 16 Bundesländern betroffen sein könne. Außerdem habe sie in Baden-Württemberg nicht den Ausgang des Verfahrens am VGH Mannheim abgewartet. Bisher hat der VGH wohl noch nicht entschieden.
Große Hoffnungen braucht Bahner sich aber auch nicht zu machen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermächtigt die Behörden zu den „notwendigen Schutzmaßnahmen“. Nach Ansicht der großen Mehrheit der Virologen und Epidemiologen sind Maßnahmen erforderlich, die die Kontakte der ganzen Bevölkerung reduzieren. So soll verhindert werden, dass Menschen, die gar nicht wissen, dass sie infiziert sind, andere anstecken. Sonst könnten alsbald die Intensivstationen der Krankenhäuser überfordert sein.
Ende März hat der Bundestag im IfSG zudem klargestellt, dass auch allgemeine Ausgangsbeschränkungen angeordnet werden können. Und der VGH Mannheim hat vorige Woche in einem anderen Eilfall (es ging um ein Fitnessstudio) entschieden, dass auch Einrichtungen geschlossen werden können, wenn dort noch niemand erkrankt ist. Das Hauptargument Bahners, das Gesetz erlaube im Kern nur Maßnahmen gegen Kranke, steht also auf sehr wackligen Füßen.
Inzwischen hat Bahner allerdings ganz anderen Ärger. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg und die dortige Kriminalpolizei ermitteln gegen sie wegen „öffentlicher Aufforderung zu rechtswidrigen Taten“. In ihrer Streitschrift vom 7. April hatte sie zu bundesweiten Demonstrationen am 11. April aufgerufen. Motto der Kundgebungen „Coronoia 2020 – Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf!“ Die Ermittler halten den Aufruf für strafbar, weil die Corona-Verordnungen auch politische Kundgebungen fast überall verbieten. Am kommenden Mittwoch soll Bahner um 13 Uhr bei der Kripo Heidelberg Stellung zu den eher kleinlichen Vorwürfen beziehen.
Zudem ersuchte die Heidelberger Polizei am Donnerstag (9. April) den Internetprovider 1&1, die Webseite von Bahner vorübergehend vom Netz zu nehmen. So sollte die „fortgesetzte Begehung von Straftaten“ verhindert werden. Auch hier ging es um den Demo-Aufruf. Die Maßnahme wurde auf das baden-württembergische Polizeigesetz gestützt. 1&1 kam zunächst der Bitte nach, doch schon am Freitag war Bahners Webseite wieder online. Die Polizei konnte nicht sagen, warum.
Unterdessen wurden die Posts auf Bahners Webseite immer eigentümlicher. Am Freitag (10. April) schrieb die Anwältin einen offenen Brief an die Schriftstellerin Juli Zeh: „Bitte unterstützen Sie mich dringend und übernehmen Sie.“ Sie könne nicht allein die Welt retten und müsse sich jetzt endlich wieder um ihren kleinen Hund kümmern.
Noch am selben Tag, nach der Ablehnung ihres Eilantrags beim Bundesverfassungsgericht, erklärte Bahner spontan, sie gebe jetzt ihre Anwaltszulassung zurück. „In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun“, schrieb sie ihren Unterstützern.
Am Samstag (11. April) veröffentlichte Bahner dann – passend zu Ostern – eine „Corona-Auferstehungs-Verordnung“, in der alle geschlossenen Einrichtungen wieder geöffnet wurden. Am Ende des Paragrafenwerks heißt es: „Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner.“ Zudem kündigte sie an, dass sie ihre Anwaltszulassung doch behalten will. Die Polizei prüft noch, ob die Fake-Verordnung gegen Gesetze verstößt.
Am Sonntag (12. April) erschien nun das bisher letzte Schreiben Bahners, in dem sie ihren eigenen „Shutdown“ ankündigt. Sie müsse sich „ein paar Wochen erholen“ und ihr „Leben neu sortieren“. Frühestens im Mai sei sie wieder ansprechbar. Auf Twitter wurde spekuliert, ob Beate Bahner ein Kunstprojekt sei oder ob sie psychische Probleme habe. Auf Anfragen reagierte die Anwältin nicht.
Bücher
siehe unter dem Menüpunkt "Bücherstübchen"
"WO UNRECHT ZU RECHT WIRD,
WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT,
GEHORSAM ABER VERBRECHEN !"
(Zitat: BERTOLT BRECHT, 1898-1956, Deutscher Dramatiker und Lyriker)
Auf welcher internationalen Rechtsgrundlage basieren die weltweiten Corona-Massnahmen ?
Und täglich grüßt das Murmeltier: Wir haben wieder Lockdown aufgrund
einer Gesundheitskrise internationalen Ausmaßes. Die Menschen sind
mürbe und stellen sich Fragen. Es wäre doch beispielsweise interessant
zu wissen, auf welchen internationalen Rechtsgrundlagen die Maßnahmen
stehen, die die Nationalstaaten gegen die Erkrankung Covid-19 ergreifen:
Was geben die Verträge mit der WHO, der Weltgesundheitsorganisation vor ?
Wie weit dürfen die Einzelstaaten Handel und Verkehr oder das
öffentliche und private Leben einschränken ? Müssen die Maßnahmen
wissenschaftlich begründet werden ? Wenn ja, vor wem? Und was steht
eigentlich in der public health security - agenda ?
Das alles fragten wir die WHO- und Pandemie-Rechtsexpertin Dr. Silvia Behrendt,
die über die internationalen Gesundheitsvorschriften promovierte und im
Auftrag der WHO die Gesundheitsministerien bei der Implementierung von
Gesundheitsvorschriften unterstützte.
Dr, Silvia BEHRENDT - Auf welcher internationalen Rechtsgrundlage stehen die Corona-Massnahmen ?
Und täglich grüßt das Murmeltier: Wir haben wieder Lockdown aufgrund
einer Gesundheitskrise internationalen Ausmaßes. Die Menschen sind
mürbe und stellen sich Fragen. Es wäre doch beispielsweise interessant
zu wissen, auf welchen internationalen Rechtsgrundlagen die Maßnahmen
stehen, die die Nationalstaaten gegen die Erkrankung Covid-19 ergreifen:
Was geben die Verträge mit der WHO, der Weltgesundheitsorganisation vor?
Wie weit dürfen die Einzelstaaten Handel und Verkehr oder das
öffentliche und private Leben einschränken? Müssen die Maßnahmen
wissenschaftlich begründet werden? Wenn ja, vor wem? Und was steht
eigentlich in der public health security - agenda?
Das alles fragten wir die WHO- und Pandemie-Rechtsexpertin Dr. Silvia
Behrendt, die über die internationalen Gesundheitsvorschriften
promovierte und im Auftrag der WHO die Gesundheitsministerien bei der
Implementierung von Gesundheitsvorschriften unterstütze.
Eine Impfpflicht würde ich als höchst problematisch bezeichnen
im Gespräch mit Milena Preradovic
"NICHT JENE, DIE STREITEN,
SIND ZU FÜRCHTEN,
SONDERN JENE,
DIE AUSWEICHEN."
(Zitat: MARIE FREIFRAU VON EBNER-ESCHENBACH, 1830-1916, Österreichische Schriftstellerin)
zum aktualisierten Rechtsgutachten zur allgemeinen und einrichtungsbezogenen Impfpflicht
im Gespräch mit Ann-Katrin Sättele (Journalistin), verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit beim Verband "Ärzte und Ärztinnen für freie
Impfentscheidung",
So sehr stand die Meinungsfreiheit noch nie unter Druck
Prof. Volker Boehme-Neßler ist einer der bekanntesten Rechtswissenschaftler Deutschlands. Der Experte ordnet im Interview die Pläne der neuen Koalition von Union und SPD ein und insbesondere deren Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit. Der Professor, der Öffentliches Recht und Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg lehrt, betrachtet etwa den Entzug des passiven Wahlrechts für verurteilte Volksverhetzer mit großer Sorge. Für ihn sei das eine „unglaubliche Verschärfung und ein unglaublicher Eingriff in den demokratischen Diskurs“. Außerdem spricht der Rechtswissenschaftler mit NIUS-Politikchef Ralf Schuler über die Brandmauer und seine Folgen, die Boehme-Neßler als „zutiefst undemokratisch“ empfindet. Ähnliches denkt er auch über Abstimmungen von Parteimitgliedern über die Zukunft der Bundesrepublik – dies sorge für eine gewisse Abnutzung der Demokratie. Wie Boehme-Neßler auf die Frage „Leben wir in einer Demokratie?“ antwortet, sehen Sie in dieser Folge von „Schuler! Fragen, was ist“.
geboren 1973
war Oberstaatsanwältin bei
der Staatsanwaltschaft Köln und erlangte durch ihre Ermittlungen zum
Cum-Ex-Steuerbetrug internationale Bekanntheit.
Der Milliarden-Steuerraub Cum/Ex
Wie schädlich Wirtschaftskriminalität für unsere Gesellschaft ist.
Nachdem kurz erklärt wird, was Cum/Ex eigentlich ist, widmet sich der
Vortrag zunächst der Frage, wie die Aufklärung in diesem international
organisierten Fall schwerer Steuerhinterziehung überhaupt gelingen
konnte und was noch zu tun ist. Wer sind die Akteure auf Seiten der
Finanzbranche und wie ticken die Täter? Anschließend wird der generelle
Umgang des Staates mit Wirtschaftskriminalität dargestellt und
Lösungsansätze entwickelt. Dabei geht es auch um die Frage, was jeder
Einzelne tun kann und warum die NGO Finanzwende ein wichtiger Ort sein
kann, um politische Veränderungen bei finanzpolitischen Themen zu
bewirken.
Gefahr in Verzug ? Maskenpflicht für Kinder
mit:
DDr. Christian Fiala (Arzt für Frauenheilkunde, Allgemeinmediziner, Wissenschaftler)
Dr. Peter F. Mayer (Publizist Wissenschaft und Technik) und
Dr. Michael Brunner
(Rechtsanwalt).
Die Themen:
Corona: Grundrechtsverletzung 3-G
Kritik an C-Politik - Wiedergutmachung, Schadensersatzansprüche
Impfzwang ist Diskriminierung - verstösst gegen Regeln des Europa-Rats
Auch RA Dr. Michael Brunner zeigt Gesicht!
Mit der COVID19-Impfung an Kindern und Jugendlichen wird eine rote Linie überschritten!
Am 24. Juli findet deshalb unser "Aktionstag für Kindergesundheit" statt.
An diesem Tag wird über die Problematiken rund um die COVID-19-Impfung an Kindern aufgeklärt.
Ärzte/innen und Rechtsanwälte/innen der Initiative "wirzeigenunserGesicht" rufen daher auf, diese Nachricht so weit wie nur irgend möglich zu verbreiten, um den Schutz unserer Kinder vor riskanten Experimenten zu gewährleisten und ein zahlreiches Erscheinen zu ermöglichen!
Hilf auch du, diesen Tag in Wien zu einer Aktion der Superlative zu machen und so viele Menschen wie möglich dazu zu motivieren - zum Schutz unserer Kinder - nach Wien zu kommen!
Aktion "WirzeigenunserGesicht"
Müssen sich Pflegekräfte testen lassen ?
Aufklärungs-Interview - Kinder im Distanzunterricht
mít:
Dr. Merith Streicher (Bildungswissenschafterin), Dr. Michael Brunner (Rechtsanwalt) und Christina (Mutter von 2 Kindern)
Corona: Widerstand zwecklos ?
Wie viel Widerstand verträgt der Widerstand? Ist der Job in Gefahr, wenn
man eine "falsche" Meinung vertritt?
mit:
Michael Kaltseis (Volksschuldirektor), Günther Groissböck (Opernsänger), Dr. Michael Brunner (Rechtsanwalt)
Weil er in seiner Freizeit an einer Demonstration gegen die
Coronamaßnahmen teilnahm, wurde Michael Kaltseis seiner Funktion als
Volksschuldirektor enthoben. Opernsänger Günther Groissböck bereitet der
Umgang mit Menschen, die Kritik an den Maßnahmen der Regierung üben,
Sorgen.
Kritik an den Corona-Massnahmen
Sind die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sinnvoll und
gerechtfertigt?
Über dieses Thema sprechen wir heute mit Rechtsanwalt Dr. Michael
Brunner, Gründerin der Initiative "Österreich ist frei" Edith Brötzner
sowie dem Sachverständigen für Umwelttechnik und Arbeitssicherheit Dr.
Helmut Traindl.
Wie steht es um unseren Rechtsstaat? Seit mehr als zwei Jahren werden unsere Freiheiten und Grundrechte eingeschränkt – Ende nicht in Sicht. „Der Rechtsstaat ist schwer gefährdet“, sagt der Anwalt Dr. Alexander Christ. Der Autor von „Corona Staat – wo Recht zu Unrecht wird, wird Menschlichkeit zur Pflicht“ sieht ein fundamentales Versagen von Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Und er befürchtet, die Politik wird diesen Abbau von Rechtsstaatlichkeit auch in Zukunft nutzen.
Wenn uns Moralität am Herzen liegt, darf unser Leitbild nicht mehr allein Legalität sein. Exklusivabdruck aus „Corona-Staat“.
Unrecht und Unordnung bringen seit März 2020 eine ebenso immense Unfreiheit hervor. Das Fatale: ein breiter Teil der Bevölkerung erkennt dies nicht einmal. Diese Situation wird als normal hingenommen, eben als eine neue Normalität. Das Rechts- und Freiheitsbewusstsein vieler Menschen ist taub, vergleichbar mit einem eingeschlafenen Fuß. Der Rechtsanwalt Alexander Christ rüttelt mit seinem neuen Buch „Corona-Staat“ die Leserinnen und Leser auf, damit dieses Betäubungsgefühl vergeht und einem gesunden Gespür für die verbrieften und unveräußerlichen Bürger- und Freiheitsrechte weicht. Im Gespräch mit Jens Lehrich spricht er über Ursachen und Lösungen dieser gesellschaftlichen Krise.
Dass niemand hoffnungsloser versklavt sei als jener, der irrtümlich glaubt, frei zu sein, bemerkte seinerzeit schon Goethe. Rosa Luxemburg mahnte, dass niemand die Fesseln spüren könne, so er sich nicht bewege. Die Unfreiheit verstand es immer besser, sich zu tarnen. Als ab März 2020 elementarste Grundrechte einkassiert wurden, nahmen nur die wenigsten dies als grob rechtswidrigen Raub wahr. Wir erleben eine kollektive Freiheitsanästhesie.
Ein gesundes Gespür für die eigene Freiheit möchte der Rechtsanwalt Alexander Christ rekultivieren. Am 27. Juni erscheint im Rubikon-Verlag sein Buch „Corona-Staat: Wo Recht zu Unrecht wird, wird Menschlichkeit zur Pflicht“. Knapp 500 Seiten umfasst das Werk. Es handelt sich dabei weder um einen undurchdringlichen Paragrafendschungel, noch um eine erdrückende Bleiwüste aus trockenen Fachtexten.
Christ brachte ein mitreißendes Zeitdokument zu Papier, in dem er den Niedergang einer Rechtsordnung und das Erodieren unseres Rechtsstaates beschreibt. Doch nach dem Skizzieren der Talsohle, in welcher wir uns befinden, legte der Anwalt nicht den Stift beiseite, sondern zeichnet Wege, die aus diesem düsteren Gesellschaftstal herausführen.
Jens Lehrich sprach mit Alexander Christ über seine Erfahrungen, Beweggründe und Wünsche, die ihn zum Verfassen dieses Werks veranlassten.
im Gespräch über sein neues Buch
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Rechtsanwalt Alexander Christ klagt an. Und liefert das vernichtende Urteil gleich mit: Alles, was Recht ist ― wissen wir nicht mehr. Die Gesetze, die im Zuge der Corona-Maßnahmen erlassen wurden und unser aller Leben einschneidend veränderten, sind nicht nur schlecht gemacht, sondern auch Instrumente zur unverhältnismäßigen Einschränkung unser aller Freiheiten. Das Rechtsempfinden hat sich der Staatsräson gebeugt. Der Rechtsstaat sich aufgegeben. Die Justiz vollständig versagt. Doch wie konnte es so weit kommen?
Indem, so argumentiert Christ, uns, den Bürgern, unser moralischer Kompass regelrecht abtrainiert wurde. Wir wissen nicht mehr, was Recht und was Unrecht ist. Haben vergessen, was Würde meint. Und vor allem: dass wir der Staat sind. Christs ebenso brillante wie tiefgreifende philosophische Analyse ist Weckruf und Anleitung zugleich. Sie lehrt uns, dass der Totalitarismus niemals siegen kann, wenn wir, die Bürger, dies nicht zulassen. Und zeigt auf, wie Recht und Gerechtigkeit doch noch zu retten sind ― durch unser aller Menschlichkeit, unser tägliches Handeln und Tun.
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"WEHE DENEN,
DIE GESETZE VERABSCHIEDEN,
UM ANDERE INS UNGLÜCK ZU STÜRZEN
UND VERORDNUNGEN ERLASSEN,
UM ANDERE ZU UNTERDRÜCKEN !"
(Zitat: Bibel, Jesaja 10.1)
Beitrag im Corona-Ausschuss, 142. Sitzung, 10.02.2023
siehe auch unter dem Menüpunkt "Opera Corona - Sitzungen"
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Straftatbestand bei Covid-Impfung
Holger FISCHER - Rechtsanwalt und Betreuer
Beitrag im Corona-Ausschuss / 34. Sitzung
schildert die Lage in den Alten- und Pflegeheimen bei Impfungen und Impfaufklärung
Rechtsanwalts-Kanzlei Gottfried FORSTHUBER
siehe auch Beitrag im Corona-Ausschuss 58. Sitzung unter dem Menüpunkt "Opera Corona" "Sitzungen"
„ZWEIFLE NICHT AN DEM,
DER DIR SAGT,
ER HAT ANGST;
ABER HAB ANGST VOR DEM,
DER DIR SAGT,
ER KENNE KEINE ZWEIFEL."
(Zitat: ERICH FRIED, 1921-1988, Österreichischer Lyriker, Übersetzer und Essayist,
Hauptvertreter der politischen Lyrik deutscher Sprache in der Nachkriegszeit)
als politischer Häftling derzeit in:
JVA Bremervörde
Dr. Reiner Fuellmich
Am Steinberg 75
D - 27432 Bremervörde
Deutschland
Anwaltskanzlei Dr. Reiner Füllmich
Nachricht von Inka Füllmich zur Verhaftung ihres Ehemannes
Beitrag von Dr. Füllmich vor seiner Verhaftung
Kommentar gedankenReich:
Typisch in der heutigen Zeit (oder war es nie anders ?!?)
Um Jemanden zu diskreditieren, wirft man ihm Vergewaltigung, Veruntreuung, Unterschlagung, Mißbrauch von Spendengeldern o.ä. vor, typisch
"Amerikanisch'".
Abschiebung aus Mexiko nach Deutschland ins Gefängnis
Das ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Massenklage gegen Drosten und die WHO
Einschüchterungsversuch ? Bombendrohung auf das Büro von RA Füllmich
Während der Zusammenfassung der Sitzung 81 mit Dr. Füllmich und
Roger Bittel bekommt die Kanzlei von Dr. Füllmich plötzlich während der
Videoübertragung eine Bombendrohung. Kurz darauf erscheinen (laut
Füllmichs eigener Aussage) acht Polizeibeamten und untersuchen mit einem
Spürhund die Kanzlei. Füllmichs Frau ist ebenfalls in der
Kanzlei anwesend. Herr Füllmich bleibt aber cool und führt die
Videoübertragung sogar
während der Aktion noch fort.
Wer steht hinter der Person Rechtsanwalt Dr. REINER FÜLLMICH ?
im Interview mit Petra Führich
von Mensch zu Mensch - wir müssen zusammenhalten
Gespräch mit Dr. Reiner FÜLLMICH (Rechtsanwalt und Gründungs-Mitglied
des ausserparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschusses
"Das Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit ist erreicht,
wenn wir Alle
als Penner durch die Straßen ziehen.
Kein Selbstbetrug ist schlimmer als
das Märchen vom Staat,
der Sicherheit schafft, indem er Freiheiten
beschneidet;
vom Staat, der Gerechtigkeit verspricht, indem er ungerecht
wird;
vom Staat, der sozial wird, indem er nivelliert und Neidkomplexe
nährt."
(Zitat: ROLAND BAADER, 1940-2012, freier Publizist, Volkswirt
und Autor)
Die Internetseite von Carlos A. Gebauer
Mindful Consulting - Wahrhaftigkeit und Unabhängigkeit
Die Corona-Massnahmen - die Geschichte eines Versagens
im Interview bei Boris Reitschuster
Nebenwirkungen und Todesfälle nach den Injektionen
In
diesem Interview werden u.a. Fragen nach der Haftung von Politikern,
Nebenwirkungen und Todesfälle nach Injektionen und die mittlerweile
pervertierten Rechtsmaßstäbe behandelt. Zudem geht Herr Gebauer auf das
Phänomen der kognitiven Dissonanz ein, die viele Menschen hinsichtlich
Erkrankungen nach der Injektion entwickelt haben.
Carlos A. Gebauer wirft einen historischen Blick auf Experimente, mit denen gesellschaftliches Glück politisch herbeigezwungen werden sollte. Er analysiert das kontinuierliche Scheitern der Sozialingenieure und macht einen Vorschlag zur künftigen Fehlervermeidung: Die Verrechtlichung von Politik anstelle der Politisierung des Rechts. Gebauer glaubt: Die Demokratie läßt sich nur verteidigen, wenn politische Vertreter für ihr Handeln auch im rechtlichen Sinne persönlich verantwortlich sind. Sein hier referierter Diskussionsvorschlag fußt auf einem von ihm ausformulierten Text für ein erhaltungssaniertes Grundgesetz.
Das Thema Verfassungsbeschwerde ist im Zuge des neuen Infektionsschutzgesetzes in den Medien omnipräsent. Im Gespräch mit Benjamin Mudlack äußerte Herr Gebauer unter anderem Bedenken bezüglich der Aushebelung des Föderalismus. Weiterhin geht es um Grundrechtseinschränkungen und Inzidenzen.
Buch
"Grundgesetz 2030"
Modernisierungsvorschläge für eine Erhaltungssanierung
Nicht selten haben technische Neuerungen in der Menschheitsgeschichte Epochenbrüche verursacht. Hatten sich in einem alten System unbeachtete Kräfte aufgestaut, dann genügte oft ein einzelner Auslöser, um ihre Veränderungsenergie für sehr weitreichende Umbrüche wirkmächtig werden zu lassen. Aus heutiger Sicht spricht vieles dafür, dass der Aufruf zur globalen Pandemiebekämpfung im März 2020 ein Augenblick war, in dessen Folge zuvor noch unterschätzte Effekte insbesondere der Digitalisierung sich endgültig Bahn brachen. Menschliches Interagieren wird sich insgesamt wesentlich ändern. Der jetzt beginnende historische Abschnitt dürfte namentlich eine rund dreißigjährige Phase des Postkommunismus beenden. Dafür spricht, dass sich weltweit unübersehbar koordinierte Akteure anschicken, ein neues Kapitel der Menschheit planvoll zu gestalten. Die allgegenwärtigen strukturellen Verwerfungen des Jahres 2020 mussten zwangsläufig auch das deutsche Verfassungsrecht erfassen. Im Ausnahmezustand der kollektiven Gefahrenabwehr erlebte seine gewaltengeteilte Staatsorganisation dabei ihre dunkelste Stunde. Und selbst der Judikative geriet das vormals eherne Verhältnismäßigkeitsprinzip als Grenze aller Grundrechtsverkürzungen aus dem Blick. Die Idee, Modernisierungsvorschläge für die deutsche Staatsverfassung just in dem Moment vorzulegen, in dem sich Kräfte zu ihrer Dekonstruktion besonders geballt sammeln, scheint auf den ersten Blick eher abwegig. Historische Empirie zeigt indes, dass große Sprünge und Umbrüche umso wahrscheinlicher fehlgehen, je ambitionierter ihre Planung ausgefallen war. Die Fortbildungs- und Verbesserungsvorschläge für ein »Grundgesetz 2030« sind daher eine Art behutsame Sorgfaltsmaßnahme, um auch für eine etwaige konstitutionelle Sanierung im Kleinen gewappnet zu sein. Denn sollte der Plan einer unitären Weltregierung scheitern, gälte es wohl, eine verfassungsrechtliche Erfolgsgeschichte von fast 72 Jahren – mit nun allerdings mehr Resilienz – fortzuschreiben.
Grundgesetz 2030 - Modernisierungsvorschläge
Grundgesetzvorschläge von Herrn Gebauer
Leben wir noch in einem Rechtsstaat ?
im Gespräch mit Gunnar KAISER
Warum gibt es den Staat? Welche Befugnisse hat er? Was macht einen
Rechtsstaat aus und wann droht er, in einen Unrechtsstaat zu mutieren?
Seit den philosophischen Errungenschaften eines Kants oder Hegels wird
ein Staat von der Freiheit des Subjektes herrührend gedacht und
legitimiert", sagt Dr. Katrin Gierhake. "Ein Staat, der diese
Voraussetzung nicht mehr anstrebt, der widerspricht der Grundeigenschaft
des Menschen" und wird ihm folglich nicht gerecht.
Im obigen Gespräch mit Gunnar Kaiser redet Prof. Dr. Gierhake über Recht, das bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf, ohne dass es aufhört, Recht zu sein, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, die vermeintlichen Gegenspieler Individualismus vs. Kollektivismus, sie spricht über das Versagen des Bundesverfassungsgerichts und der Juristen, die des kritischen Denkens nicht mehr fähig zu sein scheinen.
"Noch
werden wir für das Gespräch, das wir hier gerade führen, nicht
eingesperrt, doch die Denkstrukturen sind da. Wir haben überhaupt nichts
gelernt."
Der Blog von Frau Gierhake: "Mit!Denken"
Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht
Partner Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte
Strafverteidiger – hochspezialisiert
Deutschlandweit renommierte Experten
Eine der größten, ausschließlich auf Strafrecht spezialisierten Anwaltskanzleien Deutschlands
Expertenteam aus 13 Anwälten für Strafrecht Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht Strafverteidigung
rgra.de
Presseanfragen
mail@rgra.de
offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages
zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
(Deutscher Bundestag, Drucksache 19/23944)
Leserbrief an die FAZ auf den Artikel "Klappe halten, impfen lassen !"
Internetseite Dr. Renate Holzeisen
Internetseite Dr. Renate Holzeisen
Beitrag zur Aktion "wissenschaftstehtauf"
kein evidenzbasiertes Handeln der Regierungen, Nichtigkeitsklage beim
Europäischen Gerichtshof, missbräuchliche Anwendung von PCR-Tests, keine
wissenschaftliche Evidenz für die experimentellen Substanzen,
die als Impfung deklariert werden, kein Nachweis über eine Bedrohung der
öffentlichen
Gesundheit weltweit
zu EMA Zulassungsbeschlüssen für die sog. Impfstoffe
siehe auch: Europäisches Arzneimittel-Register "Human Medicine Register"
hier findet man die Zulassungsbeschlüsse der Europäischen Kommission;
d.h. es handelt sich nicht um Impfstoffe zur Prävention der Infektion durch den
Virus SARS-CoV-2, sondern allein die Krankheit
Covid-19 verhindern soll; dieser Aspekt widerspricht jeglicher geplanten Impfpflicht
zur Impfpflicht in Italien
Interview mit Robert CIBIS - OVAL MEDIA
berichtet über Klagen gegen den PCR-Test
(siehe auch die Beiträge von Renate Holzeisen in den Sitzungen des Corona-Ausschusses / Menüpunkt "OPERA CORONA / Sitzungen")
mit:
DDr. Christian FIALA - Arzt und Mitinitiator von ICI
Dr. Michael BRUNNER - Rechtsanwalt
Dr. Hans ZEGER - ARGE Datenschutz
Rund ein Drittel der ÖsterreicherInnen wollen sich - aus welchen Gründen auch immer- nicht gegen Corona impfen lassen. Ungefähr gleich viele lehnen es als gesunde Menschen ab, sich ständig testen zu lassen. Sie werden - zunehmend - durch Covid-Verordnungen (Grüner Pass, 3 G) vom sozialen und beruflichen Leben ausgegrenzt. Doch sind diese Covid-Maßnahmen medizinisch sinnvoll, grundrechtlich legitimiert und wird der Datenschutz gewahrt ?
"Das heißt, wir haben hier; und das sag ich in aller Deutlichkeit:
Wir haben in diesem Staat Mörder auf politischer Ebene
oder auch auf Konzern-Ebene, die den Tod von Menschen
zu verantworten haben.
Das ist Fakt.
Und das muss man auch so aussprechen."
Dr. David Jungbluth (Jura-Professor) - Corona-Massnahmen sind rechtswidrig
Im heutigen Interview spreche ich mit Prof. Dr. David Jungbluth, der in
Frankfurt als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verfassungs- und
Ausländerrecht tätig
ist, und gegen die Anti-Corona-Maßnahmen in Rheinland-Pfalz geklagt hat.
Das erwartet Dich im Interview:
1. War die Klage gegen die Maskenpflicht
erfolgreich?
2. These: Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes untergraben die
3. Grundstruktur des Grundgesetzes
4. Ist der legitime Zweck für die
Maßnahmen weggefallen?
5. Befinden wir uns in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite?
6. Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts
7. Wie
kann post-Corona aussehen?
Gesprächsteilnehmer bei FAIR TALK - Auf Augenhöhe - Virus - lock-down - Eigenverantwortung
hat in Rheinland-Pfalz Klage wegen Maskenpflicht eingereicht
Beitrag im Corona-Ausschuss - 135. Sitzung - Der Kreis schließt sich - 23.12.2022
Meinungsfreiheit - ein Auslaufmodell
online-Zensur und Pandemiepolitik
ehemaliger Richter äußert sich im Gespräch zur potenziell demokratiegefährdenden Online-Zensur auf EU-Ebene und zu den Auswüchsen der deutschen Pandemiepolitik Das Gesetz über digitale Dienste (englisch Digital Services Act, DSA) ist seit dem 17. Februar 2024 in Deutschland anwendbar. Laut der Bundesregierung zielt es auf "ein sichereres und verantwortungsvolleres Online-Umfeld" ab. Der Richter außer Dienst und Rechtsanwalt Dr. Manfred Kölsch, der im Mai 2021 aufgrund der haarsträubenden Pandemiepolitik sein Bundesverdienstkreuz zurückgab, hat sich in mehreren Publikationen (2) mit diesem Gesetz beschäftigt und sieht vor allem in der Unbestimmtheit der angewandten Begriffe eine Gefahr für den Debattenraum. Die Möglichkeit, ganz frei zu Diskutieren, sei für ein demokratisches Zusammenleben elementar wichtig, der Streit zwischen kontroversen Meinungen gehöre untrennbar/unabdingbar/unverzichtbar zur Demokratie . Kölsch’ Meinung nach birgt der Digital Services Act das Potenzial, dass eben nicht nur tatsächlich rechtswidrige Inhalte gelöscht werden, sondern auch Meinungsäußerungen, die eigentlich von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Im zweiten Teil unseres Gesprächs geht es um die illegale massenhafte Beschaffung von Masken unter dem ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn, die Dr. Kölsch zufolge eindeutig illegal verlief. Der Bundeshaushalt sei hierdurch mit stolzen 5,9 Milliarden Euro belastet worden, ohne dass diese Ausgaben einen sinnvollen Beitrag zur „Pandemie“-Bekämpfung geleistet hätten. Manfred Kölsch spricht diesbezüglich von Steuergeldvernichtung und hat auch darüber eine ausführliche, sehr lesenswerte Analyse veröffentlicht.
"Angst, Politik, Zivilcourage"
Rückschau auf die Corona-Krise"
(Reihe GEORGIANA, Band 8)
Hier ein Auszug aus dem Buch:
"Institutionelle Angst - Ein juristischer Blick auf die Corona-Krise" (S. 141 - 166)
Link folgt
Die Pandemie der Unmenschlichkeit und die Folgebereitschaft der Justiz - Quo vadis, justitia ?
ein Gastbeitrag zur juristischen Aufarbeitung der Corona-Krise
von Rechtsanwalt Sebastian LUCENTI und Rechtsanwältin Dr. Franziska MEYER-HESSELBARTH
Ralf LUDWIG - zur erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Jetzt
wird es hart. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben den folgenden
Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
vorgelegt. Dauerhafte Einschränkungen unseres Lebens sollen Gesetz werden. Wir können uns auf harte Zeiten einstellen!
geb. 1977
"Die Menschen müssen das Zuhören wieder lernen."
Buch:
"Mauern" - Wenn der Kampf gegen das Corona-Virus zum Kapf gegen den eigenen Nachbarn wird
Gesprächsteilnehmer bei "FAIR TALK - Auf Augenhöhe"
Thema: Politik-Schicksal-Reset
Angaben folgen
Link folgt
Die Pandemie der Unmenschlichkeit und die Folgebereitschaft der Justiz - Quo vadis, justitia ?
ein Gastbeitrag zur juristischen Aufarbeitung der Corona-Krise
von Rechtsanwalt Sebastian LUCENTI und Rechtsanwältin Dr. Franziska MEYER-HESSELBARTH
Corona: Gehören RKI-Beamte vor Gericht ?
Haben sich Beamte des RKI wie Lothar Wieler in Sachen Corona strafbar gemacht, als sie die Weisungen des Bundesgesundheitsministeriums umgesetzt haben, obwohl sie andere wissenschaftliche Erkenntnisse hatten?
Der Jurist Prof. Dr. Gerd Morgenthaler hält das für möglich. Denn es gibt eine Remonstrationspflicht für Beamte im Falle einer rechtswidrigen Anweisung des Vorgesetzten. Wer sich nicht beschwert, bleibt verantwortlich.
Zusammen mit seinem Chemiker-Kollegen Prof. Dr. Andreas Schnepf seziert Morgenthaler die Unterwürfigkeit der Behörde abseits von Wissenschaft, Ethik und Recht.
Ein Gespräch auch über korrupte Wissenschaft, die zweite Chance für das Bundesverfassungsgericht und über die Ausrufung eines Notstands ohne jegliche fachliche Legitimation.
81 Wissenschaftler: "Impfpflicht ist verfassungswidrig"
im Gespräch mit Alexander Bredereck (Fernsehanwalt)
Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit durch Managerialism und Cancel Culture
Dieser Vortrag wurde gehalten von Prof. Dr. Gerd Morgenthaler (Universität Siegen) im Rahmen der Ringvorlesung "Wissenschaftsfreiheit: Voraussetzungen – Einschränkungen – Verteidigung" des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit im Wintersemester 2022/23.
auf der Oswald-Spengler-Konferenz 2018
Gerd Morgenthaler ist Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Siegen. Nach Studium der Rechtswissenschaft (Erstes Staatsexamen 1987), Promotion zu einem international-steuerrechtlichen Thema (Heidelberg 1991) und Rechtsreferendariat in Baden-Württemberg (Zweites Staatsexamen 1991) habilitierte er sich mit einer Arbeit zum Freiheitsbegriff des Grundgesetzes in seiner historischen Prägung durch die Naturrechtsphilosophie der europäischen Moderne (Heidelberg 1999). Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Verfassungsrechts (Freiheitsgrundrechte, Nachhhaltigkeit, Rechtsstaat), der europäischen Integration (Krisen, Zukunftsperspektiven) und des Zusammenhangs von Recht und Entwicklung in außereuropäischen Kulturen (insbesondere im Südkaukasus, in Zentralasien und in China).
"WER SICHER RECHT TUN WILL,
BRAUCHT VOM RECHTE NICHT VIEL ZU WISSEN ;
DOCH WER SICHER UNRECHT TUN WILL,
MUSS DIE RECHTE STUDIERT HABEN."
(Zitat. GEORG CHRISTOPH LICHTENBERG, 1742-1799, Deutscher Mathematiker, Physiker, Aphoristiker)
Jurist bei der Universität Freiburg, Institut für Öffentliches Recht, Abteilung 3: Staatsrecht
Beitrag zum Verfassungsschutz gegen Afd : Wie eine Geheimpolizei ?
Der Verfassungsschutz stuft die AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein – eine politische Zäsur mit weitreichenden Konsequenzen. In dieser Sondersendung von Tichys Einblick spricht Maximilian Tichy mit dem renommierten Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek über die juristische und politische Tragweite dieser Entscheidung. Murswiek sieht darin einen schweren Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien und eine mögliche Umgehung rechtsstaatlicher Grundprinzipien. Die Einstufung basiert auf einem geheimen 1100-seitigen Gutachten, das der Öffentlichkeit – und damit auch der betroffenen Partei – nicht zugänglich ist. Wie soll man sich gegen Vorwürfe verteidigen, die man nicht kennt? Murswiek kritisiert die mangelnde Transparenz, den politischen Einfluss auf den Verfassungsschutz und zieht Parallelen zu einer „verdeckten Geheimpolizei“. Besonders im Fokus steht der Vorwurf, die AfD propagiere einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff – ein Punkt, den Murswiek als unbelegt zurückweist. Ist die Einschätzung des Verfassungsschutzes rechtlich haltbar oder Ausdruck politischer Instrumentalisierung? Ein Gespräch über Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grenzen staatlicher Macht.
Verfassungsklage
Allgemeine Impfpflicht ist verfassungswidrig - Teil 1
Allgemeine Impfpflicht ist verfassungswidrig - Teil 2
Rechtsgutachten - Verfassungsrechtliche Probleme der Corona-Bekämpfung
Rechtsgutachten "Verfassungswidrigkeit indirekter Covid-19-Impfzwang" - Langfassung
Rechtsgutachten "Verfassungswidrigkeit indirekter Covid-19-Impfzwang - Kurzfassung
Sämtliche 2G- und 3G-Regeln, insbesondere 3G mit kostenpflichtigem Test, die Benachteiligung bei Quarantänepflichten sowie das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar und verstoßen gegen die Grundrechte der Betroffenen. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Freiburger Staatsrechtlers Professor Dr. Dietrich Murswiek, das im Auftrag der „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ erstellt wurde. „Alle Benachteiligungen Ungeimpfter müssen sofort aufgehoben werden – sie sind schlicht verfassungswidrig“, so Murswiek.
Die Freiheitseinschränkungen durch 2G- und 3G-Regeln lassen sich nicht mehr rechtfertigen und verletzen deshalb das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit sowie weitere Grundrechte. Das offizielle Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Covid-19-Erkrankungen einzudämmen, um eine Überlastung der Intensivstationen zu vermeiden. Eine solche Gefahr besteht jedoch nicht.
Wenn 2G und 3G dazu dienen sollen, schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu minimieren, geht es nicht um Gefahrenabwehr, sondern um eine Optimierung des Gesundheitsschutzes im Sinne einer Risikovorsorge. Dafür darf nicht die Freiheit von Menschen eingeschränkt werden, die für diese Risken nicht verantwortlich sind. Die Freiheit ist dem Einzelnen nach dem Grundgesetz kraft seiner Menschenwürde garantiert. Er erhält sie nicht erst dann von der Obrigkeit zugeteilt, wenn er beweisen kann, dass er vom Staat definierte Kriterien für seine Ungefährlichkeit erfüllt.
Der indirekte Impfzwang, der über 2G und 3G ausgeübt wird, ist unverhältnismäßig, weil er das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bezüglich ihrer körperlichen Integrität drastisch einschränkt und ihnen potentiell schwerwiegende Lebens- und Gesundheitsrisiken auferlegt. Zu ihrem eigenen Schutz vor COVID-19 darf der Staat die Menschen nicht zwingen. Zum Schutz anderer bedarf es grundsätzlich keines Impfzwangs, weil die Geimpften ja bereits durch die Impfung geschützt sind.
Das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung für quarantänepflichtige Ungeimpfte schränkt die Freiheiten noch erheblich weiter ein. Mit dieser Maßnahme definiert der Staat in besonders deutlicher und zynischer Weise die Impfung als „Tor zur Freiheit“. Sie wird zur Voraussetzung, um Freiheitsrechte wahrzunehmen, obwohl es dafür keine verfassungsrechtlich tragfähige Rechtfertigung gibt. Damit wird das Freiheitsverständnis des Grundgesetzes umgedreht: Der Einzelne ist nicht mehr kraft seiner Menschenwürde frei, sondern er ist frei, weil er sich einem staatlichen Ansinnen unterwirft – dem Ansinnen, sich impfen zu lassen.
Der freiheitliche Rechtsstaat droht, sich in ein unfreiheitliches Pandemie-Regime zu wandeln
Das Freiheitsprinzip wurde umgedreht
Strafanzeige gegen 52 Verantwortliche der Corona-Politik gegen Politiker und Behörden
Rechtsanwalt Dr. Michael-Paul Parusel ist ein deutscher Rechtsanwalt mit Kanzleien in Wien und Heidelberg. Während der Corona-Krise vertrat er zahlreiche Ärzte in Disziplinarverfahren (u.a. wegen des Ausstellens von Maskenattesten). Infolge der Arbeit für seine Mandanten, für die er 32 Verfahren führte (und 32 gewann) wurde Rechtsanwalt Dr. Parusel auf zahlreiche Falschdarstellungen von Politik und Behörden in Sachen Corona aufmerksam. Die RKI-Files gaben dann den letzten Ausschlag für die umfangreiche Strafanzeige, die Dr. Parusel gegen insgesamt 52 Verantwortliche in Deutschland stellte aufgrund eines Verdachts auf strafbare Handlungen. Im Interview erläutert Dr. Parusel seine Beweggründe für den ungewöhnlichen Schritt.
PDF der Strafanzeige folgt
Langfasung
Kurzfassung
WHO-Pandemieabkommen und Internationale Gesundheitsvorschriften
Aktuell verhandelt die Weltgesundheitsorganisation zwei internationale Verträge mit weitreichenden Folgen. Es handelt sich dabei um das WHO-Pandemieabkommen und um das Abkommen zu den internationalen Gesundheitsvorschriften. Beide nehmen aufeinander Bezug und sollen künftig die Prävention, Überwachung und Abwehr von Gesundheitsnotständen regeln. Denn immer wieder prophezeit die WHO, dass Pandemien “definitiv zunehmen“ werden und deshalb die sogenannte "Pandemic Preparedness" von enormer Bedeutung sei. Deutschland ist sowohl bei der Finanzierung der WHO als auch im Bereich der Pandemievorsorge ein einflussreicher Player. Zu den Neuerungen, die ein ratifiziertes Abkommen und die geänderten Gesundheitsvorschriften bringen würde, gehören ein globales Überwachungsnetz, welches permanent nach neuen Erregern sucht, sowie die internationale Vernetzung von Laboren, die vorbereitend Impfstoffe entwickeln beziehungsweise neue Impfstoffe in kürzester Zeit (100 Tage) massenhaft produzieren. Auch aufgrund der eher unrühmliche Rolle der WHO während des Corona-Geschehens wächst der Widerstand gegen die Verträge, über die derzeit noch verhandelt wird. Kritiker befürchten einen zu starken Einfluss der WHO , der auf einen Verlust an nationaler Souveränität hinausläuft. Mit der Volljuristin und Menschenrechtsexpertin Dr. Beate Sybille Pfeil spreche ich über den aktuellen Stand der Verhandlungen und juristische Konsequenzen für die Nationalstaaten. Auch aus ihrer Perspektive entsteht durch die beiden Vertragswerke ein enormer politischer Druck, der die nationale Entscheidungshoheit gefährdet. Dr. Pfeil erachtet die aktuell vorliegenden Entwürfe als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und plädiert für mehr Aufklärung und öffentliche Debatten. Insbesondere sollten auch Parlamentarier für dieses Thema sensibilisiert werden.
Zu den wissenschaftliche Schwerpunkten von Beate Sybille Pfeil gehört der Volksgruppen- bzw Minderheitenschutz auf der Ebene des Völker- und Europarechts sowie des Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Von 2017-2023 war sie deutsches Mitglied in einem Sachverständigenausschuss für die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, einem Völkerrechtsvertrag des Europarates. Von 2017-2022 war Sie Vizevorsitzende des European Centre for Minority Issues in Flensburg.
Björn PIRRWITZ - Jurist, TechInvestor
Beitrag im Corona-Ausschuss / Sitzungen / 68. Sitzung
berichtet über die Verstöße gegen das Heilmittel-Werbegesetz aufgrund
allerlei Lockmitteln der Regierung zur Motivation der Impflinge
(Eiscreme,
Bratwurst, Geld, Verlosung, Urlaub, usw.)
geb. 1944
Kindeswohl statt Corona-Irrsinn - ein Richter als gelber Engel
Der pensionierte Familienrichter Hans-Christian Prestien, der zu den
ersten Familienrichtern in Deutschland überhaupt gehörte und
jahrzehntelang
entsprechend tätig war, ist der Auffassung, dass die von
den Corona-Verordnungen der Länder vorgesehenen Masken, Tests und
Abstandsregelungen in
Schulen und Kitas die Lehrer, Erzieher und
Schulleiter zu strafbaren Handlungen („Misshandlung von
Schutzbefohlenen“ nach § 225 StGB) nötigen, in
jedem Fall eine
„Kindeswohlgefährdung“ darstellen, gegen die Familiengerichte im Sinne
von § 1666 BGB „von Amts wegen“ oder auf „Anregung“
einschreiten
müssten.
Kommentar gedankenReich:
Es gibt 167.000 Anwälte in Deutschland;
bei den anhaltenden Grundrechts-Einschränkungen müssten diese Anwälte
ALLE auf die Barrikaden gehen. Wo bleibt der Respekt vor dem Eid vor der
Verfassung ???
Allgemeine Handlungsfreiheit, allgemeines Persönlichkeitsrecht,
Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Schutz der Familie,
Menschenwürde, all diese Rechte sieht er durch die Eindämmungsmaßnahmen
der Corona-Krise angetastet. Damit ist Dr. Pieter Schleiter mit seiner
Kritik aber noch nicht am Ende. Verletzung der Religionsfreiheit,
Kunstfreiheit, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, Berufsfreiheit,
Unverletzlichkeit der Wohnung, Eigentumsfreiheit und das Recht auf Asyl:
14 von 17 Grundrechten werden aus seiner Sicht derzeit verletzt:
Dr. Pieter Schleiter reichte im Dezember 2020 Verfassungsbeschwerde
gegen die Corona-Maßnahmen ein, als Bürger. Beruflich ist er seit 2010
als Staatsanwalt und Richter an mehreren Amtsgerichten und einem
Landgericht in Niedersachsen tätig, dort drei Jahre Richter im
Schwurgericht, Leiter der Führungsaufsichtsstelle und Notarprüfer. Seit
2018 Richter in mehreren großen Strafkammern am Landgericht Berlin und
zwischenzeitlich abgeordnet an das Berliner Kammergericht. Dr. Pieter
Schleiter ist außerdem - und auch darüber sprechen wir mit ihm im ersten
Teil unseres Interviews - Mitgründer des Netzwerkes kritischer Richter
und Staatsanwälte, kurz KriSta.
Zunächst hatten wir ihn gebeten zu schildern, wann und wie er in den
kritischen Modus kam, wann für ihn klar wurde, dass die Corona-Politik
seiner Rechtsauffassung nicht mehr entspricht.
schlussjetzt c/o
Rechtsanwältin Viviane Fischer
Waldenserstr. 22
10551 Berlin
https://schlussjetzt.org/#coronavis
schlussjetzt.org. ist ein Netzwerk kritischer Juristen aus Anwalt- und Richterschaft, Verwaltung und Geschäftsleben.
Auf dieser Seite sind juristische Mustertexte und Informationen für zusammengestellt worden, so dass Jeder selbst zur Verteidigung seiner Grundrechte im Lockdown tätig werden kann.
- Anträge (z.B. für eine Versammlung)
- Widersprüche (z.B. gegen die Untersagung der Öffnung Ihres Ladens)
- Klagen beim Verwaltungsgericht
- Urteile
Kontaktmöglichkeiten:
allgemeine Fragen: kontakt@schlussjetzt.org
Rechtsfragen: anwalt@schlussjetzt.org
technische Fragen: formular@schlussjetzt.org
De-Plevitz-Straße 2, 52538 Selfkant (NRW)
Telefon: 02456 - 5085590
Strafanzeige gegen Gesundheitsminister Lauterbach
Wilfried SCHMITZ - Rechtsanwalt
Gesprächsteilnehmer im Corona-Ausschuss, 53. Sitzung
siehe auch den Menüpunkt "Opera Corona" / Sitzungen
Wilfried SCHMITZ - Rechtsanwalt
Gesprächsteilnehmer im Corona-Ausschuss, 53. Sitzung
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Prof. Martin SCHWAB - Uni Bielefeld - Fakultät Rechtswissenschaften
geb. 1967, promoviert für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilprozessordnung, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht (Zivilrecht), Verfahrens- und Unternehmensrecht, auch Politiker in der Partei dieBasis
über Prof. Dr. Martin Schwab:
Prof. Dr. Martin Schwab
Jahrgang 1967
Jurastudium in Regensburg und Heidelberg
Dissertation zum Thema Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und Unternehmensschutz
Dozent an der Universität Heidelberg
danach Freie Universität Berlin (Zivilrecht)
seit 2015 Lehrstuhl Bürgerliches Recht
- Verfahrens- und Unternehmensrecht an der Universität Bielefeld
"Es gibt das Virus, aber es gibt KEINE belastbare Grundlage zur
Bewertung der Covid-19-Lage, die die Massnahmen und Einschränkungen der
Politik erklären und rechtfertigen."
Verfolgen Sie auch die regelmässigen Beiträge von Prof. Schwab im Corona-Ausschuss ! CORONA-AUSSCHUSS
Interview - rechtliche Betrachtung auf lock-down, Maskenpflicht, Massnahmen, Impfzwang, uvm.
Verteidigungsschrift zur Anklage gegen Dr. Wolfgang WODARG
Dossier zur Meinungsfreiheit und zum wissenschaftlichen Diskurs in der Corona-Krise
Ausgehend vom Verfassungsschutzbericht NRW bespricht Robert Cibis mit Prof. Dr. Martin Schwab den Zustand der Rechtspflege in Deutschland. Welche Haltung haben die Richter, hat der Verfassungschutz? Wie kann deutsches Recht am besten geschützt werden?
Sonderbericht von NRW zu Verschwörungsmythen und Corona-Leugnern
Aussage zum Vorwurf, Corona-Massnahmen-Kritiker als Rechtsradikale zu diskreditieren
"VERTRAUEN SIE DENEN,
DIE NACH WAHRHEIT SUCHEN,
UND MISSTRAUEN SIE DENEN,
DIE SIE GEFUNDEN HABEN."
(Zitat: ANDRÉ PAUL GUILLAUME GIDE, 1869-1951, Französischer Schriftsteller, erhielt 1947 den Literatur-Nobelpreis,
war beeiNflusst von Fjodor Michailowitsch Dostojewski)
Das ist ein kalkulierter Verfassungsverstoß
Thomas-Michael Seibert, Richter a.D. am Landgericht Frankfurt am Main spricht im Multipolar-Interview von einer „Verpolizeilichung“ des Rechts und warnt: "Unsere Gesellschaft entwickelt sich hinein in einen neurotisch reagierenden Gefahrenabwehrstaat". Die Grundrechte grundsätzlich zur Disposition zu stellen, so Seibert, „sollte im klassischen Verfassungsdenken gerade verhindert werden“.
Buch
"Die Digitale Bevormundung"
Wie Facebook, X (Twitter) und Google uns vorschreiben wollen, was wir denken, schreiben und sagen dürfen.
David gegen Goliath: Ein digitaler Kampf gegen »Big Tech«
Facebook, Google, X (Twitter) & Co., die »Big Tech« genannten IT-Riesen aus dem Silicon Valley, glauben, die Kommunikationsstandards von Milliarden Menschen über ihre Richtlinien und Standards vorschreiben zu können. Diese Anmaßung erfolgt ohne jede demokratische Legitimation. Durch ihre geradezu monopolistische Stellung bestimmen sie die Rahmenbedingungen öffentlicher Kommunikation. Mit dramatischen Konsequenzen: tausendfacher Rechtsbruch, digitale Massenvernichtung freier Rede und drastische Eingriffe in die Meinungsfreiheit sind die Folge. Selbst Texte von den Seiten des Deutschen Bundestages werden als »Hassrede« gelöscht. Womit selbst der Gesetzgeber Opfer seiner eigenen Medizin, des verfassungswidrigen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, geworden ist.
In diesem Buch klärt Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel als einer der streitbarsten Verteidiger der Meinungsfreiheit über die Methoden von Big Tech auf und schildert, wie man sich dieser scheinbaren Übermacht in den Weg stellen kann. Als zentraler Protagonist in unzähligen Klagen gegen Facebook & Co. blickt er mit seinen Siegen vor Gericht auf eine beispiellose Erfolgsquote gegen Löschungen, Sperrungen und rechtswidrige Faktenchecks zurück, trotz bisweilen 1000-seitiger Schriftsätze der jeweiligen Beklagten mit überaus kuriosen Inhalten. Die Kontenpfändung bei den Parteien der großen Koalition ist nur eine von vielen teils amüsanten, teils absurden Facetten eines Kampfes von David gegen Goliath.
Wenn es um rechtswidrige Eingriffe in die Meinungsfreiheit durch Facebook, YouTube und Co. geht, fällt sein Name zuerst. Vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages bis zum US-Senat ist seine Expertise gefragt. »Der Cassius Clay unter den Anwälten«, so Henryk M. Broder über Joachim Steinhöfel.
Zensur im Namen der Demokratie ?
Joachim Steinhöfel war am 2. und 3. Mai bei „Marc lädt ein“ zu Gast – und hat einen Vortrag gehalten, der vielen noch lange im Kopf bleiben wird. Er spricht offen und klar über ein Thema, das uns alle betrifft: die Meinungsfreiheit. Was darf man heute noch sagen, ohne angezeigt zu werden? Warum klagt ein Anwalt wie Steinhöfel immer wieder gegen die Bundesregierung – und gewinnt bisher jedes einzelne Verfahren? 16:0 steht es aktuell, und das nicht ohne Grund. In seiner Rede zeigt er, wie empfindlich Politik heute reagiert, wenn es unbequem wird, und warum es gefährlich ist, wenn Kritik zum Risiko wird. Wer wissen will, was in diesem Land gerade schiefläuft – und warum es sich lohnt, dagegen aufzustehen – sollte sich diesen Vortrag nicht entgehen lassen.
"WAS IST DES FREIESTEN FREIHEIT ?
RECHT ZU TUN !"
(Zitat: JOHANN WOLFGANG VON GOETHE, 1749-1832, Deutscher Dichter und Naturforscher, Zitat aus "Egmont", 3. Akt, Alba zu Egmont)
Die WHO und die Frist. Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften IHR
Beitrag von Jürg Vollenweider (ehem. Staatsanwalt im Kanton Zütich / Schweiz)
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV, englisch IHR) sind völkerrechtliche Regelungen. Sie wurden 1969 verabschiedet und mehrfach angepasst. Im Mai 2024 wurde eine weitere Anpassung beschlossen. Diese beschlossene Änderung und der gescheiterte Pandemievertrag sind zwei unterschiedliche Vorhaben. Die IGV machen genaue Vorgaben, wie Änderungen der IGV beschlossen werden können.
Jürg Vollenweider ist ehemaliger Leitender Staatsanwalt aus der
Schweiz und beschreibt in seinem Vortrag wie die WHO bei der Revision
der IGV gegen die IGV selbst verstoßen hat und damit Völkerrecht
gebrochen habe.
In Artikel 55 Abs. 2 IGV ist definiert, dass Änderungsanträge
den Delegierten 4 Monate vor der Beschlussfassung vorliegen müssen.
Damit soll sichergestellt werden, dass der Grundsatz von Treu und
Glauben gewahrt bleibt: Alle Vertragsstaaten sollen genügend Zeit haben,
um die Änderungen vor der Beschlussfassung ausreichend prüfen zu
können. Dies ist auch wichtig, um die Vereinbarkeit der IGV mit den
international vereinbarten Menschenrechten überprüfen zu können.
Bis zum 17. April 2024 lag lediglich eine unübersichtliche Sammlung
von 308 teilweise widersprüchlichen Änderungsvorschlägen vor.
Vollenweider
hält es für unrealistisch, dass sich die in die WHO entsandten
Vertreter auf dieser Datenbasis nach bestem Wissen und Gewissen eine
fundierte Meinung hätten bilden können. Erst am 17. April 2024 sei eine
quasikonsolidierte Fassung im Hinblick auf eine Sitzung vom 22. bis 27.
April in Umlauf gebracht worden. Diese konsolidierte Fassung hätte laut
IGV bereits am 27. Januar 2024, also 4 Monate vor der Entscheidung,
veröffentlicht werden müssen. Der endgültige Entwurf der am 27. Mai 2024
beschlossenen Revision der IGV stammt sogar erst vom 20. Mai 2024! Auch
dieser Entwurf, der den Vertretern erst eine Woche vor dem Beschluss
zugänglich gemacht wurde, enthielt diverse Änderungen gegenüber dem
Entwurf vom 17. April 2024.
Die Rechtfertigungen der WHO, die Fristen dennoch eingehalten zu haben,
hält Vollenweider für nicht stichhaltig.
Die WHO bricht klares Gesetzesrecht
Beitrag von JÜRG VOLLENWEIDER (ehem. Staatsanwalt im Kanton Zürich / Schweiz)
Jürg Vollenweider und Philipp Kruse NEU im ABF Schweiz-Juristenteam
