
"Als
ich aus der Zelle durch die Tür in Richtung Freiheit ging, wußte ich,
daß ich
meine Verbitterung und meinen Haß zurücklassen mußte,
oder ich würde mein
Leben lang gefangen bleiben."
(Zitat: NELSON MANDELA, 1918-2013, Philanthropist, Südafrikanischer Staatsmann)
Foto: Archivist / adobe.stock
Sind Beiträge oder Videos nicht mehr aufrufbar, sind sie der alltäglichen Zensur anheimgefallen,
im besten Deutschland aller Zeiten; ich sorge in jedem Fall für Wiedereinstellung oder Ersatz.
"AUCH WENN DIE WAHRHEIT GELÖSCHT WIRD, SIE WIRD HERAUSKOMMEN."
"WAS NÜTZEN DIE GESETZE UNS,
WENN GUTE SITTEN FEHLEN."
(Zitat: HORAZ, eig. Quintus Horatius Flaccus, 65-8 v. Chr., römischer Dichter)
Quelle : ATLAS Initiative am 25.09.2024 auf YT
"EINES MANNES REDE
IST KEINES MANNES REDE.
MAN MUSS SIE BILLIG HÖREN BEEDE."
(Sprichwort von Unbekannt)
FREIHEIT WIRD VON NIEMANDEM GEWÄHRT, FREIHEITSRECHTE BESTEHEN ALS NATURRECHT !
WENN DER STAAT DARÜBER ENTSCHEIDET, DASS ER FREIHEIT GEWÄHRT, IST DER STAAT KEIN RECHTSSTAAT MEHR.
Politische Justiz in Deutschland am Fall Thomas MEUTER
Fernseh-Staranwälte und Gerichts-Schmonzetten haben vielen Menschen die realistische Wahrnehmung des deutschen Justizwesens verstellt. Tatsächlich aber nimmt die Vereinnahmung der Justiz als politisches Kampfinstrument alarmierend zu: Dissidenten werden auf der Grundlage abstruser, oft haarsträubender Vorwürfe angeklagt und verurteilt. Viele sitzen monatelang oder gar jahrelang in Untersuchungshaft — teilweise ohne Anklage. Es entsteht der Eindruck, die Justiz werde zum Rachewerkzeug der Exekutive und zur Vorfeldtruppe der Aufstandsbekämpfung. Besonders gefährdet sind jene, die — aus tatsächlichen oder vorgeschobenen Gründen — ins Fadenkreuz von Staatsschutzoperationen und sodann in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft und der Obergerichte geraten. Der Fall Thomas Meuter steht exemplarisch: Er geriet als politisches Bauernopfer in den Strudel einer „Gesinnungsjustiz“. Das Interview führte Ullrich Mies.
Der Fall THOMAS MEUTER - eine Schilderung
sein Buch "Für die Freiheit kämpfen: unschuldig angeklagt und verurteilt" siehe unter dem Menüpunkt "Bücherstübchen"
Link folgt
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"DIE SCHLIMMSTE ART VON UNGERECHTIGKEIT
IST VORGESPIELTE GERECHTIGKEIT.“
(Zitat : PLATON, 427-348 v. Chr., Griechischer Philosoph)
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Auszug)
Art 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Art. 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art. 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) 1Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) 1Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Art 4 https://dejure.org/gesetze/GG/4.html
Art 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Art 6 https://dejure.org/gesetze/GG/6.html
Art 7 https://dejure.org/gesetze/GG/7.html
Art 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Art 9 https://dejure.org/gesetze/GG/9.html
Artikel 18 1 Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. 2 Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Art 19 https://dejure.org/gesetze/GG/19.html
Art 20 https://dejure.org/gesetze/GG/20.html Ich berufe mich auf das Grundgesetz und fordere die Einhaltung des Grundgesetzes in allem Handeln in unserem Lande. Diese Einhaltung soll erfolgen durch jeden Mitmenschen, welcher sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhält oder im Außenverhältnis mit dieser in Verbindung steht.
Deutschland getäuscht ? Wie das Grundgesetz wirklich entstand
Unser Grundgesetz – wirklich vom deutschen Volk geschaffen? In diesem Video zeige ich Euch, dass die westlichen Siegermächte nach 1945 maßgeblich am Inhalt und an der Genehmigung des Grundgesetzes beteiligt waren. Mit Originaldokumenten und historischen Zitaten belege ich, dass Deutschland sich seine „Verfassung“ nicht völlig selbst gegeben hat. Eine Analyse über Fremdeinfluss und Geschichtsbilder und dann noch die Frage: Wie souverän ist Deutschland wirklich? Was sagt Ihr?
"WER EINMAL MIT DEM NOTSTAND SPIELEN SOLLTE,
UM DIE FREIHEIT EINZUSCHRÄNKEN,
WIRD MEINE FREUNDE UND MICH AUF DEN BARRIKADEN
ZUR VERTEIDIGUNG DER DEMOKRATIE FINDEN,
UND DIES IST GANZ WÖRTLICH GEMEINT."
(Zitat: WILLY BRANDT, 1913-1992, SPD-Politiker, von 1969-1974 der 4. Bundeskanzler der BRD, von 1966-1969 Außenminister der BRD,
obige Bemerkung aus seiner Rede 1968 über die
Abschaffung der Grundrechte im sogenannten Notstandsfall)
Die Regierung hat die Justiz gekidnappt
Dr. Josef HINGERL (Rechtsanwalt) im Gespräch mit Boris Reitschuster
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Prof. Martin SCHWAB - zur Lage des derzeitigen Zustands der Demokratie in Deutschland
(Jurist, Rechtswissenschaftler, Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld)
Hier noch etwas ganz Anderes - was uns Alle angeht - im 4. Jahr in Folge !
Es
betrifft auch unser
Aller Freiheit, die eingeschränkt wurde, unser Aller Grundrecht auf
unbeschwerte Mobilität !
Das
Infektionsschutzgesetz/Ermächtigungsgesetz wurde mehrfach (mutmasslich)
rechtswidrig (zuletzt zum 01.10.2022) geändert mit "besonderen Schutzmassnahmen",
die nunmehr auch OHNE den Nachweis einer epidemischen Lage von
nationaler Tragweite gelten sollen, und das gleich bis April 2023 !!!
hier die Fassung
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Gerichte sind teilweise wieder im Nationalsozialismus angekommen
Neue Analyse zeigt: Viele Corona-Urteile beziehen sich auf NS-Recht. Seit Corona schleift die Rechtsprechung Grund- und Menschenrechte. Die nach dem Nazi-Terror verbreitete Vorstellung unveräußerlicher individueller Grund- und Menschenrechte, in die der Staat nicht eingreifen darf, gilt nur noch eingeschränkt. Von Daniel Weinmann.
Ein Urteil im Unrechtsstaat Bundesrepublik Deutschland, das erschauern läßt
Skandal-Urteil: 34 Monate Haft für Arzt wegen Impfattesten.
Ein Urteil im Terrorstaat Bundesrepublik Deutschland
Urteil des Strafgerichtshofs in DenHaag aus 2012 zur "Staatssimulation Deutschland"
Das Urteil aus dem ISTGH (Internationaler Strafgerichtshof) Den Haag
vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und
nicht die
Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer
Finanzagentur GmbH, (HRB 51411), wobei die vermeintlichen “BRD–Ämter”,
Behörden, Dienststellen, “Gerichte” und Verwaltungen u.a . bei dnb.com
mit eigenen Umsatzsteuernummern gelistet sind. Urteil des BverfGE vom
25.07.2012 (-2
BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11): Nach
Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD Ausnahme– und
Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Reichsgesetze fußen und
somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker – und
Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden.
Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein
verfassungsgebenden Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen
eine private Forderung. Verstehen Sie das bitte! Alle BRD-Forderungen
(Steuern jeglicher Art, GEZ-Gebühren usw. usf. sind private Forderungen,
haben also keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlage und müssen
demnach auch nicht bezahlt werden.Setzen Sie das um, wenn Sie künftig
etwas kaufen. Egal wo, ob Apotheke, Autohaus, Frisör, Bäcker, Fleischer,
Getränkemarkt oder Supermarkt: Bezahlen Sie nur noch die Ware oder
Dienstleistung aber nicht mehr die Steuern, die auf diesen lasten. Eine
Finanzierung von Kriegsgebaren über Kontopfändungen, Zahlungen wegen
Ordnungswidrigkeiten,
Strafbefehlen, Grundbesitzabgaben, Zwangsvollstreckungen,
Steuerabgaben, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
Zwangsversteigerungen erfüllt den Straftatbestand des Betruges, des
Landes- und Hochverrats, des Menschen- und Völkerrechtsbruchs und somit
auch der offenkundigen Volksverhetzung.
Das Urteil aus dem ISTGH
Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen
Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik
Deutschland“
mit ihrer Finanzagentur GmbH. Ganz besonders wichtig sind die §§ 46 und
47 der HLKO: § 46: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden. §
47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt. Damit war und ist jede
Pfändung, jede Steuer, jede Zwangsabgabe seit mehr als 90 Jahren ein
Verstoß gegen das Völkerrecht.
Wir raten daher abermals: Verlangen Sie die Gelder zurück, die Ihnen
unrechtmäßig geraubt worden sind! Es ist sehr erfreulich, dass es im
hiesigen Land immer mehr Leute gibt, die sich nicht länger von der
rechtswidrigen Bürokratie beeindrucken lassen. Entschlossen und alles
andere als obrigkeitshörig setzen sich mehr und mehr aufgewachte
Menschen gegen Willkür, Abzocke, Lügen und Widerrechtlichkeiten zur
Wehr.Das folgende Video ist nicht nur höchst informativ, sondern auch
interessant und mitten aus dem Leben.Es handelt von Menschen, die sich
erfolgreich gegen bereits Aufgezähltes zur Wehr gesetzt haben.Sie werden
in diesem Zusammenschnitt das Abblitzen von sogenannten
Gerichtsvollziehern erleben können… – behauptete “Richter”, die gar
nicht erst eine Verhandlung eröffnet bekommen… – Polizeischeinbeamte,
denen nur noch “gute Weiterfahrt” zu wünschen übrig bleibt und vieles
mehr.
Mehr als ein halbes Jahrhundert wurde der Bevölkerung
vorgelogen, dass es sich bei dem hiesigen Land um einen Rechtsstaat
handeln würde.Ebenso lange
glaubten die Menschen, dass im hiesigen
Land vieles mit rechten Dingen zugehen würde. Sie werden erstaunt sein,
was hierzulande alles nicht mit rechten Dingen zugeht. Sie werden
erstaunt hören und sehen, wie sichangebliche “Richter” und sogenannte
“Gerichtsvollzieher” bis auf die Knochen blamieren – ebenso sonstige
Hofnarren der Staatssimulation Deutschland.
Was passiert insbesondere seit 2020 POLITISCH in DEUTSCHLAND und vielen WEITEREN LÄNDERN ?!?
DER DEMOKRATISCHE RECHTSSTAAT WIRD ÜBER DEN VERORDNUNGSWEG AUSGESCHALTET.
Leben wir noch in einem Rechtsstaat ?
Gunnar KAISER im Gespräch mit Prof. Dr. Katrin GIERHAKE (Professorin
für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und
Rechtsphilosophie an der Universität Tegensburg)
Warum gibt es den Staat? Welche Befugnisse hat er? Was macht einen
Rechtsstaat aus und wann droht er, in einen Unrechtsstaat zu mutieren?
Seit den philosophischen Errungenschaften eines Kants oder Hegels wird
ein Staat von der Freiheit des Subjektes herrührend gedacht und
legitimiert", sagt Dr. Katrin Gierhake. "Ein Staat, der diese
Voraussetzung nicht mehr anstrebt, der widerspricht der Grundeigenschaft
des Menschen" und wird ihm folglich nicht gerecht.
Im Gespräch mit Gunnar Kaiser redet Prof. Dr. Gierhake über Recht, das bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf, ohne dass es aufhört, Recht zu sein, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, die vermeintlichen Gegenspieler Individualismus vs. Kollektivismus, sie spricht über das Versagen des Bundesverfassungsgerichts und Juristen, die des kritischen Denkens nicht mehr fähig zu sein scheinen.
"Noch werden wir für das Gespräch, das wir hier gerade führen, nicht eingesperrt, doch die Denkstrukturen sind da. Wir haben überhaupt nichts gelernt."
Ist der Rechtsstaat in Gefahr ? ein Vortrag von Prof. Martin SCHWAB
über Prof. Dr. Martin Schwab:
Prof. Dr. Martin Schwab
Jahrgang 1967
Jurastudium in Regensburg und Heidelberg
Dissertation zum Thema Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und Unternehmensschutz
Dozent an der Universität Heidelberg
danach Freie Universität Berlin (Zivilrecht)
seit 2015 Lehrstuhl Bürgeriches Recht
- Verfahrens- und Unternehmensrecht an der Universität Bielefeld
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Der Rechtsanwalt Wilfried SCHMITZ erstattet Strafanzeige gegen Karl Lauterbach
Die Strafanzeige des Rechtsanwalts gegen Karl Lauterbach und die möglichen Mittäter an die Staatsanwaltschaft Berlin datiert vom 16. Januar 2023 und umfasst folgende Vorwürfe: Tatverdacht der gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) mit Todesfolge gemäß Paragrafen 223, 224, 226, 227, 340 StGB, des Totschlags und Mords gemäß Paragrafen 212 und 211 StGB, der fahrlässigen Körperverletzung gemäß Paragraf 229 StGB, der fahrlässigen Tötung gemäß Paragraf 222 StGB, aller in Betracht kommenden Straftatbestände gemäß Paragrafen 94 und 95 AMG sowie aller sonst in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen nach dem StGB, Kriegswaffenkontrollgesetz und/oder Völkerstrafgesetzbuch.
Strafanzeige gegen Gesundheitsminister Lauterbach - von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz
Sich auf die Straße zu kleben, um die Bewegungsfreiheit der Menschen zu behindern, oder Mitmenschen als Gefährder und Mörder zu bezeichnen, wenn sie sich
nicht ein (noch dazu dubioses) Präparat einer Pharmafirma einspritzen
lassen, ist ein Zeichen bedenklichen religiösen Wahns. Dies ist bereits
in der Bibel mehrmals beschrieben als das Zeichen des Tieres. Wer es
nicht hat, darf weder kaufen oder verkaufen. Die Ziele der Elite sind
als Regeln/Gebote auf den GEORGIA GUIDE STONES dokumentiert, die zwar
kürzlich in die Luft gesprengt wurden, aber die Ziele bleiben, welche
zeigen, daß die Elite die Menschheit von über 8 Milliarden auf eine
halbe Milliarde reduzieren will und vermutlich auch wird. Natürlich ist
die Entfernung der Georgia Guide Stones nicht zufällig exakt 666 Meilen
von den "Nadeln der Cleopatra" im Central Park in New York. Also soweit
alles gut und weitermachen, nach dem Motto: Hier gibt es nichts zu
sehen, gehen sie ruhig weiter ! Wie die berühmten drei Affen(Nichts
sehen, hören und sagen).
„Wenn die ganze Lumperei aufkommt, steht das
Volk auf mit den Soldaten. Dann wird jeder, der ein Amt hat, an der
nächsten Laterne oder gleich am Fensterkreuz..." (Alois
Irlmeier).
Russland und die Ukraine haben sich innerhalb des ersten
Monats auf einen Waffenstillstand geeinigt, aber Großbritannien und die
USA waren dagegen ! Egal was die sagen, immer das Gegenteil denken und
machen, dann liegt man immer richtig.
"Die Welt ist nicht gefährlich
wegen Denen, die Böses tun, sondern wegen Denen, die tatenlos dabei
zusehen !"
(Albert Einstein)
"Dummheit ist gefährlicher als Bosheit. "
(Dietrich Bonhoeffer)
"Der Klügere gibt nach. Eine traurige Wahrheit. Wenn alle
Klügeren nachgeben, wird die Welt von den Dummen regiert."
(Marie von
Ebner-Eschenbach).
"Je weiter sich eine Gesellschaft von der Wahrheit
entfernt, desto mehr wird sie Jene hassen, die sie aussprechen.“
(George
Orwell)
Willkommen in der Kakistokratie, bezeichnet in der
Politikwissenschaft eine Herrschaft der Schlechtesten.
"Sie werden sich
verwirren" (Bibel-Endzeit)
"Wenn Ihr eure Augen nicht braucht um zu
sehen, werdet ihr sie brauchen um zu weinen !" Wehe denen, die Gesetze
verabschieden, um andere ins Unglück zu stürzen, und Verordnungen
erlassen, um andere zu unterdrücken ! (Jesaja 10,1)
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„FALLS FREIHEIT ÜBERHAUPT ETWAS BEDEUTET,
DANN BEDEUTET SIE DAS RECHT DARAUF,
DEN LEUTEN DAS ZU SAGEN,
WAS SIE NICHT HÖREN WOLLEN.“
(aus dem Buch "Farm der Tiere")
(Zitat: GEORGE ORWELL, 1903-1950, Englischer Schriftsteller, Essayist und Journalist; bekannte Bücher: "1984" und "Farm der Tiere")
Ungebetene Gäste in Uniform
im Gespräch bei MANOVA:
Walter von ROSSUM (Journalist, Publizist)
Rudolph BAUER (Politologe, Künstler)
Lisa-Marie RAUPENSTRAUCH (Juristin)
Dirk SATTELMAIER (Rechntsanwalt)
Thema:
1000-fache Hausdurchsuchungen aus nichtigem Anlaß
Die beste Justiz im besten Deutschland aller Zeiten
Michael Ballweg, Gründer der Bürgerrechtsinitiative Querdenken 711, wurde vor Kurzem aus seiner 9-monatigen Untersuchungshaft entlassen. Für Ballwegs Anwälte und viele Bürger ist die Anklage der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ein Justizskandal. Nachdem Ballweg zunächst Betrug und Geldwäsche vorgeworfen wurde, musste die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf „versuchten Betrug“ herunterstufen. Sollte ihn überhaupt noch eine Strafe erwarten, wäre diese deutlich geringer als die bereits abgesessenen 9 Monate.
Am 27. April 2023 kam Michael Ballweg auf Einladung von Max Otte nach Köln, um vor circa 200 Teilnehmern seine Geschichte zu erzählen. Da sein Vermögen immer noch von der Justiz eingefroren ist, hat Michael Ballweg aktuell weder eine Wohnung noch ein Bankkonto.
Hätte Querdenken-Gründer Michael Ballweg „nur“ Polizisten mit
Pyrotechnik beschossen, Feuerlöscher gegen die Fenster von Krankenwagen
geworfen oder Busse angezündet, dann wäre er jetzt ein freier Mann und
nicht in Untersuchungshaft –
die ihm gestern nach sechs Monaten wieder
verlängert wurde.
(Beitrag von Boris Reitschuster (siehe auch unter dem Menüpunkt "Journalistisches") am 04.01.2023.
(zu Michael Ballweg siehe auch unter dem Menüpunkt "Gesellschaftliches")
(Kommentar gedankenReich: letztendlich hat die Untersuchungshaft 9 Monate angedauert im besten Rechtsstaat Deutschland aller Zeiten)
Link zum Prozeß in Schleswig-Holstein, der am 23.05.2023 stattfindet, folgt
Kommentar von Dr. Markus KRALL (Unternehmer, Autor)
Nicht Professor Bhakdi steht am 23. Mai in Wahrheit vor Gericht, sondern die Meinungsfreiheit steht vor Gericht. Die Feinde der Meinungsfreiheit und damit letztlich unserer gesamten freiheitlich-demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung möchten an ihm ein Exempel statuieren. Alleine, dass dieser Prozess stattfindet ist schon eine Schande und ein Armutszeugnis für den Zustand unseres Gemeinwesens. Es zeugt vom Willen politischer Akteure, diejenigen mundtot zu machen, die ihre totalitären Handlungsweisen anprangern, um sie so zur Verantwortung zu ziehen. Das wird nicht gelingen. Wird Prof. Bhakdi nicht verurteilt, so sind sie gescheitert und wird er verurteilt, so setzt dies ein Fanal des Widerstands gegen die Erosion unserer bisher freiheitlichen Ordnung. Prof. Bhakdi hat mit seiner Aufklärungsarbeit wahrscheinlich mehr Menschen das Leben gerettet als irgendjemand seit 1945. Wenn unsere höchsten Orden nicht schon so entwertet wären sollte er sie eigentlich verliehen bekommen. Wenn er vor Gericht steht, so wird ihn dies daher nicht demütigen, sondern es wird ihn als aufrechten Mann auszeichnen und dekorieren.
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Im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess wurden nach dem Zweiten Weltkrieg deutsche Politiker, Militärs und NS-Funktionäre erstmals für die Planung, Vorbereitung, Einleitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verbrechen an der Zivilbevölkerung und an Kriegsgefangenen sowie für den Massenmord in den Vernichtungslagern strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Dieser Prozess war der 1. der 13 Nürnberger Prozesse.
Er dauerte vom 20. November 1945 bis zum 01. Oktober 1946 und fand im Justizpalast in der Stadt Nürnberg statt.
Von den 23 Angeklagten wurden 12 zum Tode und 7 zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Die Angeklagten:
Martin Bormann (Hitlers „Stellvertreter“, in Abwesenheit zum Tode verurteilt)
Karl Dönitz (Hitlers Nachfolger und Admiral, zu zehn Jahren Haft verurteilt)
Hans Frank (Generalgouverneur, zum Tode verurteilt)
Wilhelm Frick (Reichsminister, zum Tode verurteilt)
Hans Fritzsche (Leiter Rundfunkabteilung im Propagandaministerium, freigesprochen)
Walther Funk (Reichswirtschaftsminister, lebenslange Haft)
Hermann Göring (Reichsmarschall, zum Tode verurteilt)
Rudolf Hess (Reichsminister, lebenslange Haft)
Alfred Jodl (Generaloberst, zum Tode verurteilt)
Ernst Kaltenbrunner (Chef des Reichssicherheitshauptamts, zum Tode verurteilt)
Wilhelm Keitel (Generalfeldmarschall, zum Tode verurteilt)
Gustav Krupp von Bohlen und Halbach (Wehrwirtschaftsführer, Verfahren eingestellt)
Robert Ley (Reichsorganisationsleiter der NSDAP, entzog sich dem Prozess durch Selbstmord)
Konstantin Freiherr von Neurath (Außenminister und Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, 15 Jahre Haft)
Franz von Papen (Politiker, Freispruch)
Erich Raeder (Großadmiral, lebenslange Haft)
Joachim von Ribbentrop (Außenminister, zum Tode verurteilt)
Alfred Rosenberg (Reichsminister, zum Tode verurteilt)
Fritz Sauckel (Reichsverteidigungskommissar, zum Tode verurteilt)
Hjalmar Schacht (Wirtschaftsminister, Freispruch)
Baldur von Schirach (Reichsstatthalter, 20 Jahre Haft)
Arthur Seyß-Inquart (SS-Obergruppenführer, zum Tode verurteilt)
Albert Speer (Rüstungsminister, 20 Jahre Haft)
Julius Streicher (Gruppenführer SA, zum Tode verurteilt)
Die Nürnberger Prozesse - Teil 1
Die Nürnberger Prozesse - Teil 2
Nürnberger Juristenprozeß
Das Versagen einer Juristengeneration vor Gericht
Der sogenannte Nürnberger Juristenprozeß fand vom 17. Februar bis zum 4. Dezember 1947 als dritter der zwölf Nachfolgeverfahren vor den Nürnberger Militärgerichtshöfen statt. Mit den angeklagten Juristen standen zugleich auch der Missbrauch und die Pervertierung des Rechts zur Verwirklichung verbrecherischer Ziele vor Gericht.
In diesem Dokumentarfilm werden zum Teil bisher unveröffentlichte und vom Memorium Nürnberger Prozesse zur Verfügung gestellte Originalfilmsequenzen des Prozesses gezeigt.
1945 wurden die Bilder der Nazi-Gräueltaten zusammengetragen, um die Verbrechen der in Nürnberg angeklagten Hauptkriegsverbrecher zu beweisen. Der Dokumentarfilm befasst sich mit der Frage, welche Rolle Fotos bei dem Umgang mit diesem beispiellosen Verbrechen spielen.
Am 20. November 1945 begann der erste Nürnberger Prozess, bei dem die vier alliierten Siegermächte 24 Hauptkriegsverbrecher und sechs verbrecherische Organisationen des Dritten Reichs vor einem internationalen Militärgerichtshof zur Verantwortung zogen. Dem Hauptkriegsverbrecher-Prozess folgten zwölf weitere Prozesse gegen Angehörige der Eliten des NS-Staats – gegen Politiker, Diplomaten, Unternehmer und Ärzte. Über die Nürnberger Prozesse wurden mehrere Filme gedreht. Diese Dokumentation unterscheidet sich von ihnen durch ihren sehr persönlichen Blickwinkel, denn sie erzählt die ungewöhnliche Geschichte der Brüder Stuart und Budd Schulberg, die von den US-Behörden beauftragt wurden, für den Prozess filmische Beweise von den Nazi-Gräueltaten zusammenzutragen. Nach vier Monaten gefahrvoller Suche im verwüsteten Europa hatten sie Hunderte Stunden an Archivmaterial beisammen, das größtenteils von Nazis selbst aufgenommen und an geheimen Orten aufbewahrt worden war. Für den Filmschnitt arbeiteten die Schulbergs mit so bekannten Filmemachern wie John Ford zusammen. Die zu mehreren Filmen gebündelten Aufnahmen wurden den Richtern auf einer großen Leinwand direkt im Verhandlungssaal vorgeführt, die wichtigsten waren „Nazi Concentration Camps“ und „The Nazi Plan“. Stuart und Budd Schulbergs Filme prägten die kollektive Wahrnehmung der Nazi-Verbrechen nachhaltig. Weit weniger bekannt ist dagegen ein anderer Film, der ebenfalls damals entstand: Im Auftrag des US-amerikanischen Hauptanklägers Robert Jackson filmte Stuart Schulberg, der jüngere der beiden Brüder, den Prozess. Dieser Film über die Nürnberger Prozesse hätte 1948 unter dem Titel „Nuremberg: Its Lesson for Today“ (deutscher Titel: „Nürnberg und seine Lehre“) in die US-amerikanischen Kinos kommen sollen. Doch in der Nachkriegszeit hatte die Versöhnung mit Deutschland Vorrang, der neue Feind war die Sowjetunion. So geriet der Film für fast 60 Jahre in Vergessenheit. Erst im Jahr 2003 knüpfte Stuarts Tochter Sandra Schulberg an das Werk ihres Vaters an. In jahrelanger Arbeit gelang es ihr, die Filmrollen zusammenzutragen, zu sortieren und zu restaurieren. Ihr Film erhellt bisher unbekannte Aspekte jener historischen Zäsur.
Dokumentation von Jean-Christophe Klotz (F 2019, 52 Min)
Quelle: Blickwinkel
Quelle: Blickwinkel auf YT am 03.04.2024
So wurde mit Jugendlichen während der Corona-Massnahmen umgegangen
Corona-Demonstantin stirbt 2021 nach Polizeieinsatz - so hart wurde gegen sie vorgegangen
Und wie schonend wird mit Klimaterroristen umgegangen, die unverantwortlich in Strassen- und Flugverkehr eingreifen ???
Sinn und Unsinn der Masken - Impfung - staatliche Gesundheitskontrolle - experimentelle Medikamente
Artikel 25 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und Artikel 6 der UNESCO
Ausschnitt aus den Hayek-Tagen im September 2021 (Hayek-Gesellschaft)
hier, die sachliche Kritik von Carlos A. Gebauer in
Bezug auf die Geschehnisse rund um die pandemische Situation
mit
Carlos A. Gebauer (Jurist, Fachanwalt für Medizinrecht, Publizist, Schriftsteller, Düsseldorf)
Prof. Dr. Michael Esfeld (Wissenschaftsphilosoph, Professor an der Universität Lausanne)
Leitung: Dr. Beat Gygi (Weltwoche, Zürich)
Die Rückkehr der Hexenverfolgung
zu "Vera Lengsfeld" siehe auch unter dem Menüpunkt "Jornalistisches"
Das Ende der Unschuldsvermutung - Einführung der Beweislast-Umkehr
eindeutiges Indiz für Diktaturen
das grüne Klima der Angst
Gespräch mir Dr. Alexander CHRIST
Rechtsanwalt Alexander Christ klagt an. Und liefert das vernichtende Urteil gleich mit: Alles, was Recht ist ― wissen wir nicht mehr. Die Gesetze, die im Zuge der Corona-Maßnahmen erlassen wurden und unser aller Leben einschneidend veränderten, sind nicht nur schlecht gemacht, sondern auch Instrumente zur unverhältnismäßigen Einschränkung unser aller Freiheiten. Das Rechtsempfinden hat sich der Staatsräson gebeugt. Der Rechtsstaat sich aufgegeben. Die Justiz vollständig versagt. Doch wie konnte es so weit kommen? Indem, so argumentiert Christ, uns, den Bürgern, unser moralischer Kompass regelrecht abtrainiert wurde. Wir wissen nicht mehr, was Recht und was Unrecht ist. Haben vergessen, was Würde meint. Und vor allem: dass wir der Staat sind. Christs ebenso brillante wie tiefgreifende philosophische Analyse ist Weckruf und Anleitung zugleich. Sie lehrt uns, dass der Totalitarismus niemals siegen kann, wenn wir, die Bürger, dies nicht zulassen. Und zeigt auf, wie Recht und Gerechtigkeit doch noch zu retten sind ― durch unser aller Menschlichkeit, unser tägliches Handeln und Tun.
Darf der Staat seine Bürger erpressen ?
Wlad Jachtchenko im Gespräch mit dem Wissenschaftsphilosoph Prof. Dr. Michael Esfeld, Mitglied der Leopoldina, u.a. darüber, ob der Staat die Grundrechte von einer Bedingung abhängig machen darf, für einen (vermeintlich) legitimen Zweck.
Das erwartet dich in diesem Video:
1. Warum ist es so gefährlich, Grundrechte an Bedingungen zu knüpfen?
2. Ist die Impfflicht im Fall Corona gerechtfertigt?
3. Über den Schaden und Nutzen von Lockdowns
4. Über den Pseudo-Konsens der Wissenschaft und den fehlenden Diskurs
FREIHEIT WIRD VON NIEMANDEM GEWÄHRT, FREIHEITSRECHTE BESTEHEN ALS NATURRECHT !
WENN DER STAAT DARÜBER ENTSCHEIDET, DASS ER FREIHEIT GEWÄHRT, IST DER STAAT KEIN RECHTSSTAAT MEHR.
Strafanzeige gegen Schweizer Gesundheitsminister
Pascal Najadi, Schweizer hat als international-tätiger Investmentbanker auch Staatschefs und Minister beraten in Krisen. Er ist u.a. auch ehemaliges Mitglied des Management-Vorstands der Dresdner Bank AG und auch erfolgreicher Filmproduzent. Jetzt hat Najadi den Schweizer Bundespräsidenten Alain Berset verklagt, weil er sich von ihm in „Corona-Sachen“ getäuscht fühlt.
Pascal Najadi, Schweizer hat als international-tätiger Investmentbanker auch Staatschefs und Minister beraten in Krisen. Er ist u.a. auch ehemaliges Mitglied des Management-Vorstands der Dresdner Bank AG und auch erfolgreicher Filmproduzent. Jetzt hat Najadi den Schweizer Bundespräsidenten Alain Berset verklagt, weil er sich von ihm in „Corona-Sachen“ getäuscht fühlt.
Hierzu noch eine kurze Vorinfo:
Anders als in Deutschland oder Österreich besteht die Regierung der Schweiz aus den sieben Mitgliedern des Bundesrates. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident ist jeweils für ein Jahr gewählt und gilt in dieser Zeit als «Primus inter pares», als Erster unter Gleichgestellten.
Alain Berset (SP/FR) ist seit 2012
Bundesrat. Er wurde für 2023 als Bundespräsident gewählt. Als
Bundesratsmitglied steht er seit Anfang 2012 dem Eidgenössischen
Departement des Innern (EDI) vor, das sich schwerpunktemäßig mit der
Altersvorsorge und dem Gesundheitswesen befasst. Berset ist damit auch
quasi der „Gesundheitsminister der Schweiz“.
In dieser Funktion hat
Berset am 27. Oktober 2021 bei seinem Auftritt im Schweizer Fernsehen
SRF mit seiner Aussage „Mit dem Zertifikat kann man zeigen, dass man
nicht ansteckend ist“ die Öffentlichkeit über die Wirksamkeit der
mRNA-Impfung getäuscht, hätte er doch wissen müssen, dass bereits am 3.
August 2021 die damalige Leiterin der ihm unterstellten Sektion
Infektionskontrolle, die Ärztin Dr. Virginie Masserey, auf die
Ergebnisse von wissenschaftlichen Studien reflektierend, gesagt hat:
«Covid-19-Geimpfte können das Coronavirus genauso häufig verbreiten wie
Ungeimpfte.»
Najadi, der sich selbst 3 mal mit dem
Pfizer/BioNTech-„Impfstoff“ hat „impfen“ lassen, hat deshalb eine
Strafanzeige gegen den Schweizer Ministerpräsidenten aufgegeben und
schreibt in einem Artikel in der Schweizer Weltwoche: „Das Schweizer
Stimmvolk hätte am 28. November 2021 mit einem Nein gegen das
Covid-19-Gesetz (das Pendent zum deutschen „Infektionsschutzgesetz“
IfSG, Anm. der Redaktion) votiert, wenn es nicht durch diese Aussage in
die Irre geführt worden wäre“ (…) Es war also aus wissenschaftlicher
Sicht des Bundesamts für Gesundheit ganz klar, dass die mRNA-Wirkstoffe
der Covid-Impfung keine Wirkung zeigten, um die Bevölkerung vor
Ansteckung mit dem Coronavirus durch die Covid-Impfung zu schützen.
In
weiteren Gespräch gehen Najadi und Weikl auch auf die politischen
Verhältnisse in Deutschland ein. Dabei wird auch ein Videoausschnitt mit
Aussagen des deutschen Gesundheitsministers Karl Lauterbach eingespielt
und anschließend der Fragen nachgegangen, ob man eine derartige
Strafanzeige nicht auch in Deutschland erstatten könnte.
Das Schweizerische Strafgesetzbuch definiert den mit Freiheitsstrafe bedrohten allgemeinen Amtsmissbrauch in Artikel 312 als Missbrauch der Amtsgewalt von Mitgliedern einer Behörde oder Beamten, um sich oder einem andern einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen. Wegen Artikel 11 StGB ist auch der Amtsmissbrauch durch Unterlassung strafbar. Dies trifft etwa zu, wenn ein Beamter die Durchsetzung einer Verwaltungs- oder Strafmaßname verschleppt.
Auch im österreichischen Strafgesetzbuch gibt es den ebenfalls mit Freiheitsstrafe bewehrten allgemeinen Amtsmissbrauch in § 302 StGB – Missbrauch der Amtsgewalt – als Vorsatz eines Beamten, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, (…) wissentlich zu missbrauchen, um dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen.
In Deutschland ist die Rechtssituation etwas anderes. Den Tatbestand Amtsmissbrauch gibt es im deutschen Strafgesetzbuch nicht. Es gab ihn mal, aber er wurde in der Nazi-Zeit, während des Dritten Reiches ersatzlos gestrichen und seither nicht wieder ins Deutsche Strafrecht aufgenommen.
Für eine analoge Vorgehensweise gegen den deutschen Gesundheitsminister könnte also lediglich das Heilmittelwerbegesetz (HWG), in dem wahrheitsgemäße Information gefordert ist, herangezogen werden. Oder, im Zusammenspiel des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Impfpflicht (bzw. Duldungspflicht, wie z.B. bei Bundeswehrangehörigen), ggf. der Tatbestand der „Nötigung im Amt“ §240
Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung ,
(1)
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem
empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(…)
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders
schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter (…)
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.
Es
ist jedenfalls zu hoffen, dass Pascal Najadi´s Schweizer Aktion viele
weitere Nachahmer in zahlreichen anderen Ländern findet !
Beitrag im Corona-Ausschuß, 136. Sitzung (30.12.2022) (siehe auch unter dem Menüpunkt "Opera Corona, Sitzungen"
New York Supreme Court bringt Impf-Narrativ ins Wanken
am 24.10.2022
Warnung vor der Covid-Impfung ist laut Landgericht Passau eine zulässige Tatsachenbehauptung
Beate Bahner (siehe weiter unten auf dieser Seite) erzielt Erfolg vor Gericht
Ein Impf-Streik wäre, ähnlich wie ein Generalstreik, ein politischer Streik. Dazu stellten die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages 2006 fest:
«Grundsätzlich ist der Streik zur Durchsetzung politischer Ziele (insbesondere, wenn er gegen gesetzgebende Körperschaften gerichtet ist) nach herrschender Meinung unzulässig. Ein rechtlicher Schutz kann sich (…) allenfalls als Ausübung des Widerstandsrechts unter den Voraussetzungen des Art. 20 IV Grundgesetz ergeben.Voraussetzung ist, dass die verfassungsmäßige Ordnung bedroht ist. Bezug nehmend auf Art. 20 IV Grundgesetz bedeutet dies, dass ein Generalstreik nur gerechtfertigt sein kann, wenn die verfassungsmäßig berufenen Organe die öffentliche Ordnung bei Gefährdung durch Dritte nicht aufrechterhalten oder wiederherstellen können oder sich die verfassungsmäßig berufenen Organe selbst von der grundgesetzlichen Ordnung abwenden.» (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, «Generalstreik – Rechtliche Bedingungen und Streikkultur im Vergleich», 2006)
Demnach ist ein solcher Streik ausnahmsweise zulässig, «wenn (…) sich die verfassungsmäßig berufenen Organe selbst von der grundgesetzlichen Ordnung abwenden». Dies dürfte bei Einführung der Impfpflicht der Fall sein.
«Warum eine Impfpflicht gegen die Verfassung verstößt. (…) In den Worten des früheren Verfassungsrichters Udo Di Fabio ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein „deutliches Zeichen gegen die Gräueltaten des Nationalsozialismus, gegen die totalitäre Geringschätzung der Unversehrtheit von ‚Menschenmaterial‘“. Die hohe Anerkennung dieses Grundrechts kommt nicht zuletzt in der Abschaffung von Folter und Leibesstrafen zum Ausdruck. Eingriffe in die Körperintegrität weisen ein besonders hohes Gewicht auf, weil sie den Menschen in seiner intimen Leiblichkeit betreffen, die Grundvoraussetzung – ‚natürliche Basis‘ – für die Ausübung anderer Freiheitsrechte ist.» (Frauke Rostalski, Professorin für Strafrecht an der Universität zu Köln und Mitglied im Deutschen Ethikrat, Welt, 3.12.2021)
Ob rabiate Hausdurchsuchungen und Razzien bei Kritikern der Corona-Politik oder Gewalt gegen friedliche Demonstranten. Die Polizei fällt in den letzten 2 Jahren durch bedenkliche Aktionen auf. Ebenso wie der Verfassungsschutz.
Björn Lars Oberndorf sieht Anzeichen, dass die Institution, die unsere Verfassung, unsere Grundrechte schützen soll, Erfüllungsgehilfe der Regierung geworden ist. Oberndorf ist 1. Vorsitzender der „Polizisten für Aufklärung“ und kennt die Stimmungslage der Beamten.
Jens Lehrich diskutiert mit seinen Gästen Prof. Dr. Martin Schwab, Walter v. Rossum, Holger Kreymeier und Marcel Luthe die Frage, wo wir nach 2
Jahren Pandemie stehen. Wieviel Freiheit bleibt uns "nach" Corona ?
"WER EINMAL MIT DEM NOTSTAND SPIELEN SOLLTE,
UM DIE FREIHEIT EINZUSCHRÄNKEN,
WIRD MEINE FREUNDE UND MICH AUF DEN BARRIKADEN
ZUR VERTEIDIGUNG DER DEMOKRATIE FINDEN,
UND DIES IST GANZ WÖRTLICH GEMEINT."
(Zitat: WILLY BRANDT, 1913-1992, SPD-Politiker, von 1969-1974 der 4. Bundeskanzler der BRD, von 1966-1969 Aussenminister der BRD,
obige Bemerkung aus seiner Rede 1968 über die
Abschaffung der Grundrechte im sogenannten Notstandsfall)
Am 10. November 2021 dämmerte Markus Lanz, dass er wie viele andere betrogen worden war. «Wir alle hatten das Gefühl, wenn wir uns impfen lassen, sind wir aus dem Gröbsten raus», gab der Moderator in seiner Talkshow zu. «Jetzt erleben wir etwas, was ich mir nicht mehr erklären kann.» Dann blendete er eine Schautafel ein, die seine Verwirrung erklärte. Überschrift: «Der Impfeffekt – jeweils Altersklasse 60+». Das Balkendiagramm zeigte die amtlichen Zahlen zu diesem Zeitpunkt: 91 Prozent der Ü60-Senioren waren bereits geimpft, nur neun Prozent ungeimpft. Doch in den Bereichen «Infektionen», «Infektionen mit Hospitalisierung», «Infektionen mit intensivmedizinischer Behandlung» und «Verstorbene Infizierte» stellte sich die Verteilung ganz anders dar. «Das ist fast hälftig», erkannte Lanz. Und weiter: «Mir geht’s da kalt den Rücken runter.» (aus: COMPACT-Magazin 12/2021)
Die «fast hälftige»-Verteilung, die Lanz in der amtlichen Statistik erkannte, dürfte noch geschönt sein – vermutlich sind von den Geimpften noch weitaus mehr infiziert. Darauf deuten Vorgänge in Bayern hin:
«Die Landtags-FDP [in Bayern] wirft der Staatsregierung und dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine Täuschung der Öffentlichkeit mit verzerrten Corona-Zahlen vor und fordert personelle Konsequenzen. (…) Konkret geht es um die Berechnung der Inzidenz aufgeschlüsselt nach Geimpften und Ungeimpften durch das LGL – und die Frage, ob es legitim ist, Personen mit unbekanntem Impfstatus der Gruppe der Ungeimpften zuzuschlagen. Die Welt hatte berichtet, dass die Gruppe der Personen mit unbekanntem Impfstatus dabei einen sehr großen Teil ausmache. So war bei der Berechnung für den 24. November von gut 72 000 Personen, die als ungeimpft behandelt wurden, bei mehr als 57 000 der Impfstatus unbekannt. Potenziell kann dies das Ergebnis massiv verzerren: Die Sieben-Tage-Inzidenz der Geimpften könnte tatsächlich viel höher, die der Ungeimpften deutlich niedriger sein.» (Welt, 6.12.2021)
"ANONYMITÄT IST EIN SCHILD
GEGEN DIE TYRANNEI DER MEHRHEIT.”
(Zitat: JOHN PAUL STEVENS, 1920-2019, US-Amerikanischer Jurist, Richter des Obersten Gerichtshofs der USA von 1975-2010)
Aussetzung der Insolvenz-Anzeigepflicht - in Dauer-Verlängerung
Staatliche Anstiftung zur Insolvenzverschleppung ??? - das galt mal als Straftat
Drohen Corona-Demonstranten härtere Strafen als Kinderschändern ?
ein Artikel bei Boris REITSCHUSTER (siehe auch unter dem Menüpunkt "Journalistisches")
Grundrechte zerbrechen an Corona-Politik
Das fatale Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Europarat und Impfstoff gegen Covid-19
Parlamentarische Anfragen
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22. Oktober 2021 E-004802/2021 Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-004802/2021
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Virginie
Joron (ID), Jérôme Rivière (ID), Ivan Vilibor Sinčić (NI), Viktor
Uspaskich (NI), Maxette Pirbakas (ID), Herve Juvin (ID), Joachim Kuhs
(ID), Annika Bruna (ID), Robert Roos (ECR), Julie Lechanteux (ID),
Anne-Sophie Pelletier (The Left), Hélène Laporte (ID), Jean-Lin
Lacapelle (ID), Jean-François Jalkh (ID), Aurélia Beigneux (ID), Rob
Rooken (ECR), Guido Reil (ID)
Betrifft: Europarat und Impfstoff gegen COVID-19
Originalsprache der Anfrage: FR
Am 8. Oktober 2021 erklärte die Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen: „Unsere Verträge sind sehr klar. Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen. (1) “. Seit Ende 2019 verhandelt die Europäische Union mit dem Europarat über ihren Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (2) .
Am 27. Januar 2021 verabschiedete der Europarat eine Resolution zu Impfstoffen gegen COVID-19. Die Parlamentarische Versammlung fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nachdrücklich auf, „dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte“, und „dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden“ (3) .
1. Wie hat die Europäische Union diese Entschließung umgesetzt?
2. Steht diese Resolution im Widerspruch zur Einführung einer Impfpflicht für Beamte der Europäischen Union?
(1) https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_21_5163
(2) Die
Förderung der Menschenrechte und die Überwachung ihrer Einhaltung in
seinen Mitgliedsländern ist in der Tat die Haupttätigkeit des
Europarates.
https://www.coe.int/fr/web/human-rights-intergovernmental-cooperation/accession-of-the-european-union-to-the-european-convention-on-human-rights
(3) Résolution
2361 (2021), https://pace.coe.int/fr/files/29004/html; Nummer 7.3.1.
dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt
sind, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und niemand politisch,
sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen,
wenn er oder sie dies nicht möchte; Nummer 7.3.2. dafür zu sorgen, dass
Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher
Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies
nicht möchte, nicht diskriminiert werden;
keine Impfpflicht in Deutschland - die meisten Spitzenpolitiker sprachen sich öffentlich dagegen aus, woher kommt der Wortbruch jetzt ?
ein Bericht bei focus online
Die strafrechtliche Relevanz der Corona-"Schutzimpfung"
Tatbestand
Seit März 2020 leben wir weltweit in einem epidemischen Ausnahmezustand. Das neuartige Corona-Virus SARS-Cov-2 nebst seinen Mutationen hat sich in Deutschland ausgebreitet. Z.Zt. haben wir die 4. Corona-Welle, die in die 5. Omikron-Welle übergeht. Die 7-Tage-Inzidenz betrug in Deutschland zum 01.12.2021 lt. RKI 442,9. Es war eine der höchsten Inzidenzen seit Beginn der Pandemie. Die Inzidenz liegt lt. RKI z. Zt. bei 205,5. Vollständig geimpft sind in Deutschland 71 % entsprechend 59.035.690 Menschen und 37,7 % erhielten bereits eine „Auffrischungsimpfung“ – Stand 29.12.2021.
Um das Infektionsrisiko weitgehend auszuschließen und die Zahl schwerer Verläufe der Covid-Erkrankung zu reduzieren, sind die von den Impfstoffherstellern BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und andere in 2020 entwickelten Impfstoffe Ende 2020 bzw. Anfang März 2021 von der European Medicines Agency (EMA) bedingt zugelassen worden. Die bedingten Zulassungen sind für ein Jahr gültig und können jährlich erneuert werden. Das ist lt. EMA bereits erfolgt oder wird noch erfolgen, so dass „keine Besorgnis“ bestehe, dass eine bedingte Zulassung in der EU auslaufe.
Aus den Zulassungspapieren der EMA ergibt sich, dass alle derzeit bedingt zugelassenen Impfstoffe der Verhinderung einer Covid-19-Erkrankung dienen. Zum Einfluss der Impfung auf die Übertragung und Weiterverbreitung des SARS-CoV-2 Virus in der Gemeinschaft ist lt. EMA nichts bekannt. Die Verträge der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland mit den Impfstoffherstellern enthalten folgende Haftungsfreistellungsklausel:
„Der Käufer erkennt an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffes derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind ………. Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, BioNTech/Pfizer und deren verbundene Unternehmen ( ………….) von und gegen Klagen, Ansprüche, Aktionen, Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Abfindungen, Strafen, Bußgelder, Kosten und Ausgaben freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.“
Bereits vor Zulassung der Impfstoffe haben die politischen Vertreter von Bund und Ländern das Ziel verkündet, durch die Impfung das Risiko einer Virusübertragung reduzieren zu wollen, der Geimpfte müsse eine wirksame Immunisierung erhalten, so dass er bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spiele. Die Regierungen in Bund und Ländern und die Gesundheitsbehörden der Länder einschließlich der Regierungsinstitute RKI, Paul-Ehrlich-Institut, Ständige Impfkommission, Leopoldina und weitere Organisationen haben massiv für die Impfung geworben – impfen sei der Schlüssel im Kampf gegen Corona – und sie haben damit erreicht, dass 71 % der Menschen in Deutschland inzwischen vollständig geimpft sind.
Da die Immunisierungswirkung der Impfung nach 3–6 Monaten erheblich bis ganz nachlässt, setzen sich die vorstehend Genannten für eine 3. Impfung – Booster-Impfung – ein, die spätestens alle 6 Monate wiederholt werden müsse, um eine ausreichende Immunisierung sicherzustellen.
Bei ihren unzähligen Apellen und vielfältigen Maßnahmen, die Menschen für die Corona-Schutzimpfung zu gewinnen, werden die Regierenden vorbehaltlos von den Mainstream-Medien unterstützt. Da diese Bemühungen bei den verbliebenen 30 % der Bevölkerung bisher nicht zum Ziel geführt haben, werden die Ungeimpften durch die 2- bzw. 3-G-Regel ausgegrenzt und von fast allen Angeboten des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens ausgeschlossen bis hin zur Ausgangssperre. Selbst die Ausübung des Berufes wird von der Impfung abhängig gemacht, zumindest muss der Ungeimpfte sich seinen Arbeitsplatz durch einen Corona-Antigen-Schnelltest täglich sichern.
Diese Ungleichbehandlung wird ergänzt durch eine Stigmatisierung der Ungeimpften von Politik, Mainstream-Medien, ärztlichen und gesellschaftlichen Institutionen. Die Ungeimpften werden für die 4. Corona-Welle verantwortlich gemacht und dafür, dass das öffentliche und gesellschaftliche Leben nach wie vor durch die „unerlässlichen“ staatlichen Verordnungen stark eingeschränkt werden muss. Politik und Medien schüren eine geradezu pogromartige Stimmung in der Gesellschaft, indem sie die Ungeimpften als Sündenböcke und Volksschädlinge brandmarken.
Mit diesem Bündel von Maßnahmen, begleitet von hasserfüllten Schuldzuweisungen gegen die Impfgegner, wird ein massiver Impfzwang aufgebaut, der dazu führt, dass sich immer mehr Menschen in ihr unvermeidbares Schicksal fügen. Der mittelbare Impfzwang wird aufrechterhalten, trotz einer Vielzahl von Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass sich die Impfstoffe zur Bekämpfung der Pandemie als mehr oder weniger untauglich erwiesen haben und Impfnebenwirkungen verursachen in einer Größenordnung, wie es sie im Vergleich zu anderen Impfungen bisher nicht gegeben hat.
Die Studien weisen nach, dass die Impfwirksamkeit gegen symptomatische Infektionen für drei in der EU zugelassene Impfstoffe – BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca – bereits nach 4–5 Monaten negativ wird, d. h. die Geimpften werden anfälliger auf symptomatische Infektionen als Ungeimpfte.
Nach Berichten der amerikanischen (Center for Disease Control and Prevention) und britischen (Public Health England) Gesundheitsbehörden vom 06.08.2021 sind Geimpfte und Ungeimpfte gleich ansteckend. Die Ct-Werte und dementsprechend die Viruslast bei ungeimpften und geimpften Personen seien ähnlich. Dieses Ergebnis wird durch weitere amerikanische und britische Studien bestätigt.
Die Wochenberichte des Robert-Koch-Institutes zeigen den progressiven Verlauf der Zahl der Impfdurchbrüche, zutreffender des Impfversagens. Im Zeitraum von KW 30 bis KW 45 hat sich die Zahl des Impfversagens auf das 25-Fache erhöht, obwohl die Impfquote nur um reichlich 5 % gestiegen ist. Im Wochenbericht des RKI vom 18.11.2021 werden für die Altersgruppe mind. 60 Jahre (im Zeitraum KW 42/45) die Anteile der Geimpften mit 61,6 % bei den symptomatischen Fällen, mit 44,8 %, bei den Hospitalisierten, mit 37,78 % auf Intensivstationen Betreuten und mit 42 % bei den Covid-Todesfällen angegeben. Zusätzlich treten außergewöhnlich häufig nach der Impfung unerwünschte Nebenwirkungen auf.
Die Jahreshöchstzahl von Impftoten in Deutschland nach einer Impfung im Zeitraum 2000 bis 2020 betrug 41 in 2009, aber bei der Covid-Impfung des Jahres 2021 in nur 9 Monaten waren es bisher 1.802 Impftote.
Nach den Daten des amerikanischen Meldeportals für unerwünschte Impfnebenwirkungen VAERS (Vacchine Adverse Event Reporting System) von 2010 bis 2021 Stand 12.11.2021 lag die Höchstzahl der Impf-Toten nach einer Grippe-Schutzimpfung 2019 bei 204 und bei der Pneumokokken-Impfung 2016 bei 174, aber bei der Covid-Impfung des Jahres 2021 bei bisher 19.640 Impf-Toten. Bezogen auf die Jahresmittelwerte bedeutet dies bereits jetzt, dass 189-Fache zur Grippe-Impfung und das 170-Fache zur Pneumokokken-Impfung.
Die Daten der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) für die Jahre 2015 bis 2020 ergaben für die Influenza-Impfstoffe eine durchschnittliche Anzahl der angegebenen Impfkomplikationen mit tödlichem Ausgang von 70,3 bei jährlich durchschnittlich verabreichten 64 Millionen Impfdosen. Dies ergibt eine Impfsterblichkeit bezogen auf 1 Million Einwohner bei der Grippe-Schutzimpfung von 1,1. Bei der Corona-Impfung sind nach derselben Primärdatendatei der EMA für die Impfstoffe (BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Janssen) bei in der EU 313 Millionen geimpften Personen (bis 18.11.2021) 18.229 Impftote zu beklagen. Dies entspricht einer Impfsterblichkeit (wieder auf 1 Million Einwohner bezogen) bei der Corona-Impfung von 58,2. Dies ist das 53-Fache gegenüber der Grippe-Schutzimpfung. Noch wesentlich deutlicher wird das Ergebnis, bei zeitlicher Einordnung. Bei der Grippeimpfung wurden durchschnittlich 5,86 Impf-Tote/Monat gemeldet, bei der Corona-Impfung sind es 1.720 Impf-Tote/Monat, das ist das 293-Fache.
Ein Jahr nach bedingter Zulassung der Corona-Impfstoffe erweisen sich diese in epidemiologischer, virologischer und immunologischer Hinsicht wie die vierte Welle mit ihren höchsten Inzidenzwerten seit Beginn der Pandemie nachdrücklich zeigt zunehmend als kontraproduktiv und sind unter Umständen ursächlich für die Übersterblichkeit in Deutschland seit September diesen Jahres. Die neuesten Panikmeldungen malen eine Omikron-Welle an die Wand, die alles bisher Erlebte – trotz Impfung – übertreffen werde. Der indirekte Impfzwang erweist sich als schiere Verzweiflungstat der politisch Verantwortlichen.
Es ist zu prüfen, ob sich die Politiker und die Verantwortlichen in den Behörden und Institutionen, die die von der Politik verordnete Impfung umsetzen sowie die Journalisten und Redakteure in den Leitmedien insbesondere ARD und ZDF, die massiv mit dem Mittel der Diskriminierung und Diffamierung den impfunwilligen Teil der Bevölkerung zur Impfung zwingen wollen bzw. bereits gezwungen haben, sich einer Nötigung, einer gefährlichen, einer schweren oder einer Körperverletzung mit Todesfolge strafbar gemacht haben.
Rechtliche Würdigung
Die Handlungen könnten die Straftatbestände einer Nötigung § 240 StGB, einer vorsätzlichen Körperverletzung § 223 StGB, einer gefährlichen vorsätzlichen Körperverletzung § 224 StGB, einer schweren Körperverletzung § 226 StGB oder einer Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB erfüllen.
Täter der strafbewehrten Handlung können sein die Politiker, die einen strafbewehrten Impfzwang ausüben. Beihilfe hierzu leisten alle Personen, die entweder die Impfungen durchführen oder in anderer Weise dazu beitragen, dass Menschen sich impfen lassen.
Täter ist, der die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. Mittelbarer Täter ist, wer die Straftat durch einen anderen begeht, also die Tatbestandsmerkmale nicht oder nicht sämtlich durch unmittelbar eigenes Handeln verwirklicht, sondern sich dazu eines „Werkzeugs“ bedient, indem er unter Umständen über sein „Werkzeug“ eine Nötigungsherrschaft ausübt. Dieser Hintermann hat eine die Tat beherrschende Stellung gegenüber seinem „Werkzeug“. Dies betrifft in dem hier zu untersuchenden Fall die mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft, d. h. das Werkzeug – der Tatmittler – ist einem staatlichen Machtapparat unterworfen, der ihn zwingt, die Tat unmittelbar durch eigenes Handeln zu verwirklichen.
Beihilfe ist eine dem Täter vorsätzlich geleistete Hilfe zur Begehung einer vorsätzlichen rechtswidrigen Tat. Hier ist im Kontext der Durchsetzung des mittelbaren Impfzwanges die sogenannte psychische Beihilfe strafrelevant, d. h. eine unterstützende Bestärkung von Tatplan, Tatentschluss oder Tatausführungswillen. Sie hat eine objektiv fördernde Funktion für die Willensrichtung des Täters und die Umsetzung des Tatentschlusses. Die psychische Beihilfe ist eine quasi abgeschwächte Anstiftung. Es genügt, dass sie die Tathandlung des Haupttäters erleichtert oder fördert.
Nötigung § 240 StGB
Mit der Einführung der 2- bis 3-G-Regel üben die politisch Verantwortlichen einen indirekten Impfzwang aus. Sie nötigen die Nichtgeimpften durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Duldung, d.h. Impfung. Ihre Bedrohung begleiten sie mit einer Diffamierung der Ungeimpften als Covidioten, Coronaleugner, Tyrannen, Verschwörungstheoretiker, Schwurbler etc. Ein empfindliches Übel ist jede vom Betroffenen als nachteilig empfundene Veränderung in der Außenwelt.
Der Ausschluss der Ungeimpften durch die 2-G- und 3-G-Regel wird von den Ungeimpften als nachteilige Veränderung ihrer gesellschaftlichen Bedingungen empfunden. Sie sind in weiten Bereichen vom gesellschaftlichen und öffentlichen Leben ausgeschlossen. Ihre Berufstätigkeit wird erschwert oder unter Umständen sogar unmöglich gemacht. Diese Einschränkungen sind auch als empfindlich einzuordnen, denn sie berühren nahezu alle Lebensbereiche des Betroffenen erheblich, so dass die Anordnung der 2-G- oder 3-G-Regel oder die verordneten Kontaktverbote und die Ausgangssperre geeignet erscheinen, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren, d. h. dem Zwang nachzugeben. Die von den verantwortlichen Politikern verfügten 2-G- und 3-G-Regeln einschließlich Ausgangs- und Kontaktverboten erfüllen den objektiven Tatbestand des § 240 StGB.
Diese Handlung ist rechtswidrig, wenn die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Unter Berücksichtigung der eingeschränkten Schutzwirkung der Impfung, aber insbesondere der Nebenwirkungen bis hin zur Todesfolge ist es als verwerflich anzusehen, einen Menschen unter Auferlegung eines empfindlichen Übels zwingen zu wollen, sich impfen zu lassen.
Die Rechtswidrigkeit der Nötigung ist evident, da der Einsatz des Nötigungsmittels – Entzug der vom Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte – zu dem angestrebten Zweck – Hinnahme einer Impfung mit unter Umständen tödlichen Folgen – sich als verwerflich darstellt.
Verwirklicht ist eine Nötigung im besonders schweren Fall, da die Drohung mit einem empfindlichen Übel die Befugnis bzw. die Stellung der politischen Amtsträger missbraucht.
Die verantwortlichen Politiker handeln auch vorsätzlich – bedingter Vorsatz genügt – da es ihnen darauf ankommt, mit ihren Nötigungshandlungen und Diffamierungen die Menschen und nunmehr verstärkt die noch nicht Geimpften zur Impfung zu zwingen. Sie wissen, dass ihr Handeln, Entzug der Grundrechte um einen ärztlichen Eingriff mit unter Umständen tödlichen Folgen zu erzwingen, rechtswidrig ist. Die Nötigung ist vollendet mit der Impfung des Genötigten. Damit haben sich die politisch Verantwortlichen einer Nötigung im besonders schweren Fall schuldig gemacht.
Zu dieser strafbaren Nötigung der Amtsträger könnten die Journalisten und Redakteure der entsprechenden Medien psychische Beihilfe geleistet haben. Die Medienvertreter unterstützen die Impfkampagne der Amtsträger ohne Einschränkung und verstärken den Druck auf Impfunwillige indem sie zum Mittel der Diffamierung greifen. Impfunwillige werden als Schuldige für die weiterhin bestehende Pandemie benannt. Ihnen wird Egoismus, fehlende Solidarität bis hin zur Tyrannei vorgehalten. Die Journalisten und Redakteure sowie die Vertreter von Ärzteverbänden, staatlichen Organisationen, privaten Institutionen bis hin zur Kirche unterstützen die von den Amtsträgern geschaffene Nötigungslage, den indirekten Impfzwang ohne Einschränkung und fordern eine staatliche Impfpflicht, die notfalls mit Zwangsmaßnahmen durchzusetzen sei. Damit erfüllen sie alle Voraussetzungen einer psychischen Beihilfe und machen sich einer Beihilfe zur Nötigung im besonders schweren Fall strafbar.
Körperverletzung § 223 ff. StGB
Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, ist strafbar. Die Impfung stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Nach ständiger Rechtsprechung erfüllt jede in die körperliche Unversehrtheit eingreifende ärztliche Behandlungsmaßnahme den objektiven Tatbestand der Körperverletzung.
Der tatbestandsmäßige ärztliche Eingriff kann insbesondere durch Einwilligung gerechtfertigt sein. Diese Einwilligung bezieht sich grundsätzlich jedoch nur auf eine, nach den anerkannten Regeln der Kunst (Lege Artis) durchgeführte Heilbehandlung. Die Impfung soll den Menschen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus schützen und insbesondere dazu beitragen, dass nach einer Infektion der Krankheitsverlauf erheblich gemildert wird. Diesen Zweck erfüllt die Impfung nur eingeschränkt.
Es ist deshalb bereits fraglich, ob Geimpfte eine wirksame Einwilligung überhaupt erteilen können, denn bei der Corona-Impfung handelt es sich wegen ihrer begrenzten Wirkung verbunden mit u. U. schweren Nebenfolgen nicht um eine Heilbehandlung nach den anerkannten Regeln der Kunst.
Zumindest muss die behandelnde Person den zu Impfenden nachdrücklich darauf hinweisen, dass der Schutz der Impfung eingeschränkt ist, dass nicht sicher ist, dass ein schwerer Verlauf einer Covid-19-Erkrankung ausgeschlossen wird, dass es zu schweren Nebenwirkungen bis hin zum Tod kommen kann, dass die Impfstoffe nur bedingt zugelassen sind und was dies bedeutet und dass die Hersteller für ihre Impfstoffe eine Produkthaftung nicht nur ablehnen, sondern ausdrücklich darauf hinweisen, dass weder die Schutzwirkung noch die Folgen der Impfung zurzeit bekannt sind. Ohne diese Belehrung fehlt es an einer den ärztlichen Eingriff rechtfertigenden Einwilligung.
Die Einwilligung muss in Kenntnis von Grund, Art, Umfang sowie beabsichtigten und möglichen Folgen des Eingriffs erteilt werden. Die ärztliche Aufklärungspflicht hat daher für die Rechtfertigung zentrale Bedeutung. Die Aufklärung hat in der Regel durch ein Aufklärungsgespräch zu erfolgen, das durch eine standardisierte Patientenaufklärung (Formblatt) zwar unterstützt, nicht aber ersetzt werden kann. Die Aufklärung muss gewährleisten, dass den Patienten Gelegenheit zu eigener Überlegung und Willensbildung bleibt. Insbesondere muss die Aufklärung sich auf Risiken und mögliche Nebenfolgen erstrecken, mit denen bei der Art des Eingriffs zu rechnen ist. Ist der Eingriff – bedingte Zulassung der Impfstoffe – per se bedenklich, sind an die Aufklärung besondere Anforderungen zu stellen.
Die mit der Corona-Impfung verbundene Aufklärung beruht auf den vom Robert-Koch-Institut herausgegebenen Formblättern zur Anamnese nebst Einwilligungserklärung und dem Aufklärungsblatt des Robert-Koch-Institutes zur Schutzimpfung gegen Covid-19. In der Einwilligungserklärung wird verwiesen auf das Aufklärungsmerkblatt mit dem Hinweis, dass die zu impfende Person das Aufklärungsmerkblatt zur Kenntnis genommen hat und die Möglichkeit zu einem ausführlichen Gespräch mit einem Impfarzt hatte.
Das Aufklärungsblatt umfasst 4 eng beschriebene Seiten. Es enthält eine Vielzahl von Informationen, die selbst von einem Mediziner in vielen Punkten kaum nachzuvollziehen sind. Unabhängig davon bedarf es zum Lesen und zum Verständnis des Aufklärungsblattes eines längeren Zeitraumes.
Entscheidend ist jedoch, dass das Aufklärungsblatt wesentliche Fragen nur unvollständig behandelt bzw. unter der Beachtung einer Vielzahl von Studien unzutreffend beantwortet. So wird zur Wirksamkeit der Impfung behauptet, dass die Impfung mit Covid-19-mRNA-Impfstoffen eine hohe Wirksamkeit bietet gegenüber der vorherrschenden Delta-Variante bis etwa 90 % Schutz der Verhinderung einer schweren Erkrankung. Wissenschaftlich belegt ist, dass dieser Schutz allenfalls hinsichtlich schwerer Verläufe relevant sein kann, nach spätestens 6 bis 7 Monaten statistische Signifikanz verliert und dass Geimpfte und Nichtgeimpfte die Infektion gleichermaßen weitergeben können.
Die Impfreaktionen, die nach der Impfung auftreten, werden nicht oder unvollständig benannt. Impfkomplikationen werden als unbedeutend dargestellt. Dass die Impfung den Tod verursachen kann, wird als atypischer Einzelfall bei vorwiegend jüngeren Männern erwähnt. Es wird verschwiegen, dass die Hersteller der Impfstoffe in den Verträgen mit der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland eine Haftungsfreistellung vereinbarten und in der Vereinbarung festhielten, dass die Wirkungen der Impfung und die Wirksamkeit nicht bekannt seien und dass auch nicht bekannt sei, welche Nebenfolgen die Impfung haben kann. Insbesondere wird jedoch unterschlagen, dass lediglich eine bedingte Zulassung vorliegt und deshalb über die Wirksamkeit und die Nebenwirkungen der Impfstoffe ein abschließendes Urteil nicht möglich ist.
Unter Beachtung der ständigen Rechtsprechung zu einer die Körperverletzung rechtfertigenden Einwilligung ist das Aufklärungsmerkblatt des Robert-Koch-Institutes ungeeignet. Es ist als bewusste Täuschung zu qualifizieren.
Unverantwortlich ist angesichts des gehäuften Impfversagens und der schweren Nebenfolgen einer Impfung bis hin zum Tod, dass in Impfzentren Massenimpfungen durchgeführt werden, die es ausschließen, dass ein Arzt gegenüber der zu impfenden Person das von der Rechtsprechung geforderte Aufklärungsgespräch durchführen kann. Die Einwilligung soll eine individuelle Patientenentscheidung garantieren, die sicherstellt, dass jedem Menschen das letzte Wort zusteht, welche Maßnahmen an seinem Körper ausgeführt werden; ein Wesenselement der Würde des Menschen Artikel 1 Grundgesetz und des Selbstbestimmungsrechts Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass weder das Aufklärungsmerkblatt des RKI noch die Modalitäten einer Massenimpfung ein Aufklärungsgespräch gewährleisten, das zu einer Einwilligung führt, die den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen einer rechtfertigenden Einwilligung genügen können.
Die Corona-Schutzimpfungen erfüllen somit den Tatbestand einer vorsätzlichen Körperverletzung § 223 StGB.
Die Impfung kann eine gefährliche Körperverletzung i. S. d. § 224 Abs. 1 Nr. 5 sein, da nach den Erfahrungen mit der Impfung diese eine das Leben gefährdende Behandlung darstellt.
Auch der Tatbestand der schweren Körperverletzung § 226 Abs. 1 Ziff. 3 kann gegeben sein, wenn die Impfung dazu führt, dass die geimpfte Person dauerhaft körperlich oder geistig behindert wird.
Soweit durch die Impfung der Tod des Geimpften verursacht wird, ist darüber hinaus eine Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB gegeben.
Bleibt die Impfung nebenwirkungsfrei, handelt es sich nur um eine einfache Körperverletzung, ein Vergehen. Kommt es jedoch zu gravierenden gesundheitlichen Folgen, dann ist sie ein Verbrechen § 12 StGB.
Für die Strafbarkeit einer vorsätzlichen Körperverletzung ist nicht relevant, ob der Körperverletzung eine Nötigung vorausgegangen ist. Entscheidend ist, dass die Amtsträger und ihre Gehilfen in Kenntnis der teilweise gravierenden Nebenwirkungen der Impfung diese an Millionen Menschen durchführten bzw. durchführen ließen und die Rechtswidrigkeit der damit verbundenen Körperverletzung nicht durch eine wirksame Einwilligung der zu impfenden Person § 228 StGB ausgeschlossen wird, da die unerlässliche Aufklärung vor dem ärztlichen Eingriff nicht den Anforderungen, die die Rechtsprechung in Jahrzehnten entwickelt hat, entsprach.
Die Entscheidungsträger in der Politik setzen sich seit Beginn der Corona-Krise massiv dafür ein, das Corona-Virus durch eine Impfung zu bekämpfen. Die Impfung ist für die politisch Verantwortlichen mittlerweile das Allheilmittel, die Ultima Ratio zur Beendigung der von ihnen ausgerufenen epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Zwischenzeitlich tritt die Mehrheit unter ihnen für eine Impfpflicht ein. Sie setzen den staatlichen Machtapparat ein, um ihr Ziel der Impfung durchzusetzen.
Sie fördern mit Subventionen die Herstellung des Impfstoffes. Sie beschaffen den Impfstoff von den Herstellern, sie veranlassen die bedingte Zulassung des Impfstoffes, und nachdem sie ihr Ziel einer möglichst hundertprozentigen Durchimpfung der Bevölkerung noch nicht erreicht haben, setzen sie ihr staatliches Gewaltmonopol ein, um die Impfverweigerer zur Impfung mittelbar zu zwingen. Sie organisieren die Impfzentren und leisten damit für das Gelingen der Tat, der Impfung, den wesentlichen Beitrag. Sie haben die Tatherrschaft. Ihren Tatentschluss setzen sie durch andere, die Organisatoren der Impfzentren und die impfenden Ärzte und Sanitäter um.
Die Amtsträger wissen von der ungenügenden Wirksamkeit der Impfung, sie wissen von den Folgen der Impfung und nehmen diese zur Erreichung ihres Ziels der Durchimpfung ihres Volkes zumindest billigend in Kauf und sie wissen, dass es an einer wirksamen Zustimmung der zu impfenden Menschen fehlt.
Die in der Corona-Pandemie politisch Handelnden haben sich nach §§ 223 ff. StGB strafbar gemacht; sie sind einer millionenfachen vorsätzlichen Körperverletzung schuldig.
Ob das Handeln ihrer Werkzeuge – die Organisatoren der Impfzentren, die impfenden Ärzte und Sanitäter – strafrechtlich relevant ist, hängt davon ab, ob diese als doloses oder undoloses Werkzeug der Amtsträger agieren. Es muss angenommen werden, angesichts der Vielzahl von Publikationen zur Corona-Schutzimpfung, dass den Impfenden und den Organisatoren der Impfzentren die negativen gesundheitlichen Folgen einer Impfung bekannt sind und sie wissen, dass es an einer rechtfertigenden Einwilligung der zu Impfenden fehlt. Zumindest war für sie bei Begehung der Tat die fehlende Einsicht, Unrecht zu tun, vermeidbar § 17 StGB.
Es ist von einem bedingten Vorsatz auszugehen, d. h. der Impfende und sich in anderer Weise an der Impfung Beteiligende mag die Tatbestandsverwirklichung weder anstreben noch für sicher halten, jedoch für möglich. Als Gehilfe wird bestraft § 27 StGB, wer vorsätzlich – es reicht bedingter Vorsatz – einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Die Strafe kann unter Umständen gemäß § 17 StGB in Verbindung mit § 49 Abs. 1 StGB – vermeidbarer Verbotsirrtum – gemindert werden.
Aus den vorstehend genannten Gründen sind die Vertreter der Medien, der staatlichen und privaten Institutionen, Einrichtungen und Verbände, die die Impfkampagne der Amtsträger „mit Rat und Tat“ und Impf- und Panikpropaganda fördern, Gehilfen bei deren Straftaten nach §§ 223 ff. StGB im Sinne einer psychischen Beihilfe.
Ob die öffentlich-rechtlichen oder privaten Arbeitgeber Täter sind oder nur Gehilfen, indem sie von ihren Arbeitnehmern verlangen, sich impfen zu lassen oder das Betreten des Arbeitsplatzes von einem negativen Corona-Antigen-Schnelltest abhängig machen, soll dahin gestellt bleiben.
„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.“ – Bertolt Brecht
Anmerkung der apolut-Redaktion: Wir ermuntern alle deutschen Juristen, sich mit den Ausführungen von Herrn Willemer auseinanderzusetzen und sich ihnen anzuschließen. Die Schweizer Juristen vom Juristen-Komitee.ch kommen mit ihrer Deklaration vom 24. Dezember 2021 zu einem deckungsgleichen Fazit. Die Deklaration beschreibt perfekt die verfassungswidrigen Maßnahmen der Regierungen in nahezu allen Ländern der Welt.
Literaturverzeichnis / Urteile:
– Thomas Fischer, Strafgesetzbuch, 68. Auflage, Verlag C.H. Beck
– Schönke-Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Auflage, Verlag C.H. Beck
– Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, 3. Auflage, Verlag C.H. Beck
– Sachs, Grundgesetz Kommentar, z. Auflage, Verlag C.H. Beck
– Dürig, Herzog, Scholz, Grundgesetz Kommentar, Stand Juli 2021, Lieferung 95. Verlag C.H. Beck
– BGH, Urteil vom 14.02.1989 – VI ZR 65/88, NJW 1989, 1533
– BGH, Urteil vom 27.09.1977 – VI ZR 162/76, NJW 1978, 587
– BGH, Urteil vom 11.12.2003 – 3 StR 120/03, NJW 2004, 1054
– Prof. Dr. Dietrich Murswick, Freiheitseinschätzungen für
Ungeimpfte / Die Verfassungswidrigkeit des indirekten COVID-19
Impfzwanges – 04.10.2021,
m.w.N.
– Dr. Pieter Schleiter, Wäre eine direkte oder indirekte Impfpflicht gegen COVID-19 verfassungsgemäß? m.w.N. / Beitrag Hauptstadt TV
– Ärzte gegen Impfdruck – Offener Brief von 380 Medizinern, reitschuster.de, 16.12.2021
– Pathologie-Konferenz – Tod nach Impfung, reitschuster.de, 17.12.2021
– Österreichische Ärzte verfassen offenen Brief gegen Ärztekammerpräsidenten Szekeres
– Yale – Epidemiologe: Corona-Krise ist eine von den Behörden erzeugte „Pandemie der Angst“, RT.de, 14.12.2021
– Prof. (em) Dr. Peter Dietrich – Bemerkungen zum Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 04.11.2021 (3 B 374/21)
– BionTech, Moderna, AstraZeneca, § Co.: Die Haftung bei Impfschäden (Teil 1), 02.08.2021, Anwalt.de
– Covid-19-Impfstoffe: Keine Haftung für Hersteller, 23.09.2020, Apotheke ADHOC
– Was ist eine bedingte Zulassung? – Paul-Ehrlich-Institut, 23.04.2021
– Die Welle der Geimpften, into-medico.de
– Neue Daten zur Impfung, indo-medico.de 05.10.2021
– Harvard-Studie beweist: „Weltweite Impfungen hemmen das Virus nicht.“ von Prof. Dr. Ulrich Kutschera, 24.11.2021, reitschuster.de
– Amelung, Irrtum und Täuschung als Grundlage von Willensmängeln bei der Einwilligung des Verletzten, 1998, Arztrecht
– Göbel – Die Einwilligung im Strafrecht als Ausprägung des Selbstbestimmungsrechts, 1992, Golbs
– Jacobs – Einwilligung in sittenwidrige Körperverletzung, Schoeder-FS (2006) 507
– Lahti – Ärztliche Eingriffe und das Selbstbestimmungsrecht des Individuums, Jung-FS (2007) 511
– Niedermair – Körperverletzung mit Einwilligung und die Guten Sitten, München 1998
– Sternberg-Lieben – Die Strafbarkeit eines nicht indizierten ärztlichen Eingriffs, Amelung-FS (2009)
– Engisch/Hallermann – Die ärztliche Aufklärungspflicht aus rechtlicher und ärztlicher Sicht, 1970
– Oswald, Heilversuch, Humanexperiment und Arzneimittelforschung –
Eine systematische Einordnung humanexperimenteller Versuchsbehandlung
aus
strafbarer Sicht, in: Roxin/Schrotk (Hrsg), Handbuch des
Medizinstrafrechts, 4. Auflage 2010, 669
+++
Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
von der Politik, von der Industrie, von Ärzten und Apothekern,
insbesondere von der Aktion "zusammen gegen Corona" (link folgt hier in
Kürze)
Änderung und Umbenennung des Lastenausgleichsgesetzes Ende 2019
Enteignungen, um Impfopfer besser zu entschädigen ?
Opfer von Gewalttaten werden künftig besser entschädigt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. November 2019, den Gesetzentwurf „zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ (19/13824), der das Ziel verfolgt, Opfer von Gewalttaten schneller und zielgerichteter zu unterstützen. Fünf Fraktionen stimmten zu, die AfD enthielt sich. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/14870) und ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/14879) vor. Keine Mehrheit fanden zwei Entschließungsanträge der AfD-Fraktion. Während im ersten die Einführung einer Clearingstelle als Bindeglied zwischen der Verwaltung und den Betroffenen bei sachlichen und gutachterlichen Fragestellungen gefordert wurde (19/14887), lehnt die Fraktion im zweiten eine Schlechterstellung von vor dem Stichtag 16. Mai 1976 geschädigten Opfern ab (19/14888). Die übrigen Fraktionen lehnten beide Entschließungsanträge ab.
Monatliche Zahlungen an Geschädigte und Hinterblebene
Das neue 14. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) regelt die Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen von Opfern einer Gewalttat, von auch künftig noch möglichen Opfern der beiden Weltkriege, die eine gesundheitliche Schädigung und eine daraus resultierende Schädigungsfolge beispielsweise durch nicht entdeckte Kampfmittel erleiden, von Personen, die durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben sowie von Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.
Mit dem Gesetz werden anrechnungsfreie, wesentlich erhöhte Entschädigungsleistungen in Form von monatlichen Zahlungen an Geschädigte und Hinterbliebene erbracht. Geschädigte und Witwen oder Witwer können statt der monatlichen Entschädigungszahlungen Einmalzahlungen als Abfindung wählen. Als neue Leistungen werden sogenannte „schnelle Hilfen“ eingeführt, das sind Leistungen in Traumaambulanzen und Leistungen des Fallmanagements. Sie werden als niedrigschwellige Angebote in einem neuen Erleichterten Verfahren zur Verfügung gestellt.
Entschädigung von Opfern einer Gewalttat
Im Bereich der Entschädigung von Opfern einer Gewalttat wird der Gewaltbegriff, vor allem in Fällen von schwerwiegender Bedrohung und Nachstellung sowie von Menschenhandel, um Formen psychischer Gewalt ergänzt. Für die Krankenbehandlung richten sich die Leistungen in Art und Umfang nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Bei darüber hinausgehenden schädigungsbedingten Bedarfen werden den Berechtigten weitergehende Leistungen zur Verfügung gestellt. Einen Schwerpunkt bilden dabei Mehrleistungen im Bereich psychotherapeutischer Maßnahmen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die seelische Verfassung der Betroffenen mit der Vielfalt der zur Verfügung stehenden Behandlungsmethoden zu verbessern.
Teilhabeleistungen werden künftig grundsätzlich ohne den Einsatz von Einkommen und Vermögen erbracht. Leistungen der sozialen Entschädigung bei Pflegebedürftigkeit richten sich nach Art und Umfang nach dem Vierten Kapitel des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI). Bei darüber hinausgehenden schädigungsbedingten Bedarfen werden die notwendigen und angemessenen Kosten übernommen. Schädigungsbedingte Einkommensverluste von Geschädigten werden ausgeglichen.
Besondere Leistungen im Einzelfall
Die besonderen Leistungen im Einzelfall ergänzen die übrigen Leistungen der Sozialen Entschädigung bei Hilfebedürftigkeit. Die Einmalzahlungen für durch Gewalttaten im Ausland Geschädigte werden wesentlich erhöht. Personen, die bis zum 31. Dezember 2023 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären, beziehen oder einen entsprechenden Antrag auf diese Leistungen gestellt haben, erhalten im Rahmen des Besitzstandsschutzes weiterhin qualitativ Versorgungsleistungen
Folgende Leistungserhöhungen und Leistungsverbesserungen werden nicht erst mit dem Inkrafttreten des SGB XIV, sondern bereits rückwirkend zum 1. Juli 2018 umgesetzt: Erhöhung der Waisenrenten sowie der zu übernehmenden Bestattungskosten, Verbesserungen bei der Übernahme von Überführungskosten sowie die Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Opfer einer Gewalttat.
"MAN MUSS AUCH DEN MUT ZUR INTOLERANZ
GEGENÜBER DENEN AUFBRINGEN,
DIE DIE DEMOKRATIE GEBRAUCHEN WOLLEN,
UM SIE UMZUBRINGEN."
(Zitat. CARLO SCHMID, 1896-1979, Deutscher Staatsrechtler, einer der Gründerväter des Grundgesetzes)
Es ist kein Verlass mehr auf den Rechtsstaat
Rede in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht am 17.06.2021
Deutschland befindet sich seit 15 Monaten im Ausnahmezustand, und kein Ende in Sicht !
31.12.2020
Ein deutscher Richter, dessen Identität 2020News bekannt ist, hat im Dezember 2020 Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung des Bundeslands Brandenburg, die SARS-CoV-2-Verordnung Berlin sowie gegen das Handeln der Bundeskanzlerin und der 16 Ministerpräsidenten seit Beginn der Pandemie erhoben. 2020News veröffentlicht die Verfassungsbeschwerde hier in anonymisierter Form.
Auf 190 Seiten rügt der Richter die Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Schutzes der Familie sowie der Menschenwürde. Ohne persönliche Betroffenheit rügt der Richter zudem die Verletzung der Religionsfreiheit, der Kunstfreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der Berufsfreiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Eigentumsfreiheit und des Rechts auf Asyl.
Für die Zukunft rügt der Richter auch die Verletzung der Eigentumsfreiheit aus Art. 14 Abs. 1 GG wegen der drohenden massiven Steuererhöhungen, Vermögensabgaben sowie drohender Enteignungen etc. zur Finanzierung der Krise
Der Richter leitet seine Verfassungsbeschwerde ein mit dem Zitat des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier: “Nicht die Lockerungen sind angesichts der Grundrechte rechtfertigungsbedürftig, sondern die Aufrechterhaltung der Maßnahmen.”
Der Richter führt aus: “Ziel der Maßnahmen ist der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Bevölkerung. Indes sind die Normgeber und Verordnungsgeber zu Beginn der Maßnahmen von einer exorbitant höheren Gefahr durch das Virus ausgegangen, als sie sich im Laufe des Jahres bis zum heutigen Tage wissenschaftlich bestätigt hat. Die Fallsterblichkeitsrate beträgt lediglich etwa ein Sechsundzwanzigstel (sic!) des ursprünglich Angenommenen. Die Schärfe der Maßnahmen ist daher zu korrigieren. Zudem wurden die Parlamente nicht in der durch die Verfassung vorgegebenen Form beteiligt, sodass der Parlamentsvorbehalt umgangen wurde. Es hat sich ein Regieren durch umfangreiche und tief in Grundrechte eingreifende Verordnungen durch die Exekutive etabliert, welches droht, sich zu verselbständigen. Ferner liegt den Gesetzen und Verordnungen eine kurzsichtige und übermäßig einseitige Gewichtung des kurzfristigen Schutzes von Leben und körperlicher Unversehrtheit zugrunde, bei dem der mittel- und langfristige Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit aus dem Blick geraten ist. Zudem wird unter Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz massiv in eine Vielzahl anderer Grundrechte eingegriffen. Die angeordneten Maßnahmen sind in ihrer Wirksamkeit oft nicht hinreichend belegt. Die gesetzgeberische Einschätzungsprärogative ist oftmals überschritten, da die unklare Tatsachengrundlage im Laufe des Jahres 2020 einem erheblichen Zugewinn an wissenschaftlichen Erkenntnissen gewichen ist, was ein differenzierteres Vorgehen ermöglichen würde. Dieses bietet einerseits hinreichend Schutz, wo er benötigt wird, und belässt andererseits in erheblichem Umfang Freiheiten.
Wie auch viele andere Regierungen weltweit, halten der Bund und die Länder unter Ausblendung bedeutsamer neuer Erkenntnisse an ihrem einmal eingeschlagenen Kurs fest und hoffen, die Impfung werde alles richten. Dabei wird verkannt, dass die im Schnellverfahren entwickelten Impfungen selbst ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial bergen, zumal mit der mRNA-Impfung ein völlig neuer Impfstofftyp eingeführt werden soll, dessen Gefahren – insbesondere dessen Langzeitfolgen – noch nicht ausreichend absehbar sind. Keiner will, dass sich Fälle wie mit dem Schmerzmittel Contergan wiederholen.
Es ist höchste Zeit, das angstgetriebene Handeln der Gesetz- und Verordnungsgeber durch ein besonnenes, tatsachen- und evidenzbasiertes Gestalten zu ersetzen. Statt der einfallslosen Methode des zyklischen „Draufhauens auf alles und alle“ (hammer and dance), bei der sich die Variation nahezu erschöpft in „Lockdown light“ und „Lockdown hart“, sollten durch differenziertes Vorgehen einerseits die vulnerablen Gruppen wirkungsvoll(!) geschützt und andererseits den Menschen grundrechtlich verbriefte Freiheiten in erheblichem Umfang wiedergewährt werden.”
Und weiter schreibt der Richter: “Ich bitte Sie, sehr geehrte Kollegen, sich dieser Verfassungsbeschwerde unvoreingenommen anzunehmen und sich auf meine Ausführungen einzulassen. Alle Aussagen, Tatsachen, Belege und Zitate sind sorgfältig recherchiert. Bitte prüfen Sie diese gern nach. Ich möchte einen kleinen Beitrag dazu leisten, die bebenden Säulen unseres Rechtsstaates und unserer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung wieder etwas zu stabilisieren und die gesellschaftliche Spaltung zu reduzieren. Das Grundgesetz und die Grundrechte müssen sich gerade in Krisenzeiten bewähren. Die Debatte innerhalb des letzten Jahres hat mich daran zweifeln lassen, dass es den Regierungen und den meisten der großen Medien daran gelegen ist, ergebnisoffen nach Möglichkeiten der Krisenbewältigung zu suchen und sachlich miteinander zu diskutieren. Vielmehr habe ich den Eindruck gewonnen, dass es um die Bestätigung einer bereits gefassten Meinung geht, welche sich stark an derjenigen „in Berlin“ orientiert. Seit Jahren anerkannte hochrangige Wissenschaftler, die eine andere Auffassung vertreten, werden entgegen früherer Praxis nicht mehr in Gesprächsrunden eingeladen. Ihre Stellungnahmen werden kaum noch veröffentlicht. Teilweise werden sie diskreditiert, als „Verschwörungstheoretiker“ etikettiert, ohne sich ihre Argumente überhaupt ernsthaft anzuhören. YouTube als einflussreicher Monopolist löscht mittlerweile in großem Ausmaß Videos und Konten von Journalisten, Publizisten und Wissenschaftlern, welche eine andere Auffassung vertreten, als diejenige der Weltgesundheitsorganisation. Zensur findet statt. Nicht durch den Staat unmittelbar, allerdings vor seinen Augen, ohne dass er einschreitet. Diese Verengung des Debattenraumes kann fatal sein bei der Suche nach der besten Strategie zur Bewältigung der Krise.
Die Corona-Krise hat ein solches Ausmaß, dass sich bereits jetzt eine Klageflut in Richtung des Bundesverfassungsgerichts ankündigt. Das Gericht wird sich daher ohnehin in absehbarer Zeit mit nahezu sämtlichen hier aufgeworfenen Fragen auseinandersetzen müssen. Die Nichtannahme zur Entscheidung nach § 93a BVerfGG wird zwar in vielen, aber nicht in allen Fällen möglich sein. Warum also nicht dieses Verfahren als „Blaupause“ nutzen, zumal die schnelle Beschäftigung hiermit womöglich dazu beiträgt, den bereits in diesen Tagen drohenden erheblichen Schaden von den Menschen in unserem Land abzuwenden?
Ich bitte Sie, sehr geehrte Kollegen, mit Ihren überlegenen Erkenntnismöglichkeiten möglichst nahe an die Wahrheit zu kommen. Es wäre für unseren Rechtsstaat fatal, wenn sich in zwei oder drei Jahren herausstellte, dass die historisch einmalig einschneidenden Maßnahmen, welche zu einem Umbau der Gesellschaft beigetragen haben werden, doch nicht erforderlich waren und dieser Irrtum bei besonnener Geistesanstrengung hätte vermieden werden können. Auch das Bundesverfassungsgericht als höchste und kontrollierende Instanz wäre beschädigt – zumal bereits diese Verfassungsbeschwerde unter medialer Beobachtung steht.”
2020News.de wird das Verfahren eng begleiten.
(2020News siehe unter dem Menüpunkt "Opera Corona)
Schockbeschluss in Leipzig - Strafe 1, erziehe 100
Mutter klagt beim Familiengericht gegen Maskenpflicht ihrer Kinder in
der Schule, verliert und kassiert Gerichtsgebühr in unverhältnismässiger
Höhe ...
in dem Land, in dem wir gut und gerne leben ! Urteil Az. 335 F 1187/21 vom 15.04.2021
Bundes-Notbremse ist verfassungswidrig
Urteil von Andreas HEUSCH - Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts
Richter attackiert die Bundesregierung und stellt deren Verhältnis zum Rechtsstaat in Frage
Gerichtsurteil Amtsgericht WEIMAR Beschluss vom 08.04.2021 - AZ.: 9F 148/21
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Oberverwaltungsgericht Lüneburg kippt die 2G-Regel in Niedersachsen
Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kioot 2-G-Regelung an Universitäten in Baden-Württemberg
Das
Deutsche Grundgesetz ist verstorben, und nicht nur das, ... es geht gerade eine Epoche zu Ende, demokratische Strukturen gehen verloren, Freiheit ist beschränkt, Sicherheit ist nicht mehr garantiert, der Mensch zum Versuchssubjekt degradiert.
Todesursache: das Planspiel CORONA (nicht der Virus, der existiert und fordert das Immunsystem des Menschen heraus wie jeder Grippevirus)
Die Täter: die (un)verantwortliche Regierung, die untätige Opposition, die manipulierten "gekauften" Medien, die ignorante, gekaufte Justiz
Die Komplizen: die unkritische Ärzteschaft, die schweigende Wissenschaft, die in Gehorsam undemokratisch durchgreifende Polizei, der obrigkeitshörige und weisungsunterwürfige Öffentliche Dienst, die eigennützigen Lobbyisten, die gehorchende bis buckelnde Bevölkerung
Die Tatwaffe: ein Teststäbchen in Verbindung mit Fremdeinwirkung von Angst und Panik mittels propagandistischer Parolen
Die Anstifter: die Pharma-Industrie und die Grosskonzerne
Das Motive: Schaffung einer Weltherrschaft, Umsetzung transhumanistischer Wahnvorstellungen der Kapital-Elite, Durchsetzung perfider Eigeninteressen der Regierenden aus Profitgier und Machtstreben, Einführung totalitärer Staatsstrukturen, Abschaffung von Demokratie und Freiheitsrechten, Entvölkerung durch Panikmache, Angst und Psychoterror, Dezimierung der Menschen durch Zwangsimpfungen mit unerprobten, experimentellen Substanzen (die als heilsbringende Impfung angepriesen werden)
Der Straftatbestand: vorsätzlich
sittenwidrige Schädigung für Gesellschaft, Rechtsstaat und Wirtschaft , Verbrechen gegen die Menschlichkeit
aus niederen Beweggründen in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung
des opportunistischen Volkes
Die Opfer: Freiheit, Rechtsstaat, Demokratie, Wirtschaft, die Menschen
Die Tatzeit: ein schleichender Prozess, weil durchgreifender Widerstand ausbleibt
(1) Jeder hat das Recht auf die freie
Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer
verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das
Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Sein
Gesicht hinter einer Maske verbergen zu müssen, seine Freunde nicht
mehr treffen zu können, nicht mehr gemeinsam zu musizieren,
Familienfeste zu feiern etc. steht der freien Persönlichkeitsentfaltung
entgegen. Die als “Kaution” für die Freiheit geforderte Impfung, so sie
denn direkt oder indirekt als Zwang daherkäme, wäre zudem ein massiver
Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des
Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen
Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Gläubige
Menschen dürfen sich nicht mehr zu Gottesdiensten versammeln in
Kirchen, Moscheen, Synagogen etc. Der Lifestream eines leeren
Petersplatzes, dem der Papst seinen Segen erteilt, kann das gelebte
Miteinander einer Gemeinschaft von Gläubigen nicht ersetzen.
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Das
Versammlungsrecht ist derzeit stark eingeschränkt, damit sind aber
nicht nur politische Massenkundgebungen, wie wir sie z.B. von den
Ostermärschen kennen, nicht erlaubt, sondern auch kleine Versammlungen.
Versammlungen, die so konzipiert sind, dass ein Mindestabstand
eingehalten wird, sind jedoch gem. einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts inzwischen erlaubt.
Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Wer
nur aus triftigem Grund seine Wohnung verlassen, wer seine Freunde
nicht mehr besuchen, nicht mehr auf Parkbänken sitzen darf, der ist
stark eingeschränkt in seiner Freizügigkeit. Das Vertreiben von
Touristen und Menschen mit Zweitwohnsitz aus Mecklenburg-Vorpommern und
Niedersachsen sind weitere signifikante Beispiele.
Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen….
Wer sein Restaurant, seinen Buchladen, seine Wollstube schliessen musste, ist in seiner Berufsausübung beschränkt. Auch das staatlich verordnetes Homeoffice stellt einen Eingriff dar.
Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet….
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Nach teilweiser Ansicht unterhält auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dem Schutz des Art. 14 I GG.
Wer
jetzt also nicht mehr in sein Ferienhaus darf, nicht mehr mit Freunden
in seinem Auto Ausflüge machen darf, auf wessen Frisörstühlen keine
Kunden mehr sitzen, der kann sein Eigentumsrecht nicht mehr
vollumfänglich ausüben.
"WER SICHER RECHT TUN WILL,
BRAUCHT VOM RECHTE NICHT VIEL ZU WISSEN ;
DOCH WER SICHER UNRECHT TUN WILL,
MUSS DIE RECHTE STUDIERT HABEN."
(Zitat. GEORG CHRISTOPH LICHTENBERG, 1742-1799, Deutscher Mathematiker, Physiker, Aphoristiker)
Der Staat schlägt zurück - Wer kritisiert, ist politisch unzuverlässig
Am 03.02.2023 erhielt Dr. Josef Thoma die
amtliche Mitteilung der Luftfahrtbehörde, dass ihm seine Pilotenlizenz -
die er seit fast zwanzig Jahren besitzt - entzogen werden soll. Die
erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes
(LuftSiG) wurde ihm aberkannt. Als Begründung wurde angegeben, dass er
dem Phänomenbereich der „Verfassungsrelevanten Delegitimierung des
Staates“ zugerechnet wird. U.a. wird ihm vorgeworfen, dass er im Rahmen
eines Interviews das Pflegepersonal zum Widerstand gegen die
berufsbezogene Impfpflicht aufgefordert hätte.
Der Inhalt des Schreibens
erscheint am Ende des Videos.
(ein Beitrag bei Politik Spezial, im Interview mit Helmut Reinhardt (freier Journalist) ist der Arzt Dr. Josef Thoma)
Deutschland - das Land, in dem wir gut und gerne leben ! ? !
Das ist Terror und Folter durch den Staat (Kommentar gedankenReich)
im Gespräch:
Antonia FISCHER (Rechtsanwältin und Medizinrechtlerin)
Marcel TEMPLIN (Rechtsanwalt)
Dr. Justus HOFFMANN (Rechtsanwalt und MEdizinrechtler)
Gunnar KAISER (Lehrer und Autor)
Vom einfachen – bzw. "selbst-verständlichen" – Weg, die Macht selbst in die Hand zu nehmen
Wir
leben in einem Staat, in dem sich die Politiker zwar ständig auf das
"Grundgesetz" berufen, in dem die wesentlichsten Grundsätze und Fragen
der
Demokratie und des Grundgesetzes aber immer mehr außer Acht
gelassen werden. Entfesselte Geld- und Wirtschaftsmächte haben unsere
Politik "von oben her" im Griff. Der Schutz der Grundrechte, soziale
Innovation und alles was "von unten" kommt, wird "von oben her"
blockiert. Wie schaffen wir es, die heillose Übermacht der Wirtschafts-
und Geldmonopole zu brechen? Wie schaffen wir es, wirklich demokratische
Strukturen herzustellen und Deutschland endlich so einzurichten, wie es
dem Grundgesetz entspricht ?
"WAS IST DES FREIESTEN FREIHEIT ?
RECHT ZU TUN !"
(Zitat: JOHANN WOLFGANG VON GOETHE, 1749-1832, Deutscher Dichter und Naturforscher, Zitat aus "Egmont", 3. Akt, Alba zu Egmont)
Covid-19 und das Grundgesetz
zur (Un)tauglichkeit des
verfassungsrechtlichen „Immunsystems“
von Pierre
Thielbörger und Benedikt Behlert
Rechtsgutachten - Verfassungsrechtliche Probleme der Corona-Bekämpfung
von Prof. Dr. Dietrich MURSWIEK (siehe auch weiter unten den Menüpunkt Prof. Dr. Dietrich MURSWIEK)
Auf welcher internationalen Rechtsgrundlage basieren die weltweiten Corona-Massnahmen ?
Und täglich grüßt das Murmeltier: Wir haben wieder Lockdown aufgrund
einer Gesundheitskrise internationalen Ausmaßes. Die Menschen sind
mürbe und stellen sich Fragen. Es wäre doch beispielsweise interessant
zu wissen, auf welchen internationalen Rechtsgrundlagen die Maßnahmen
stehen, die die Nationalstaaten gegen die Erkrankung Covid-19 ergreifen:
Was geben die Verträge mit der WHO, der Weltgesundheitsorganisation vor ?
Wie weit dürfen die Einzelstaaten Handel und Verkehr oder das
öffentliche und private Leben einschränken ? Müssen die Maßnahmen
wissenschaftlich begründet werden ? Wenn ja, vor wem? Und was steht
eigentlich in der public health security - agenda ?
Das alles fragten wir die WHO- und Pandemie-Rechtsexpertin Dr. Silvia Behrendt,
die über die internationalen Gesundheitsvorschriften promovierte und im
Auftrag der WHO die Gesundheitsministerien bei der Implementierung von
Gesundheitsvorschriften unterstützte.
Corona: Grundrechtsverletzung 3-G
von Rechtsanwalt Dr. Michael BRUNNER aus Österreich
"NICHT JENE, DIE STREITEN,
SIND ZU FÜRCHTEN,
SONDERN JENE,
DIE AUSWEICHEN."
(Zitat: MARIE FREIFRAU VON EBNER-ESCHENBACH, 1830-1916, Österreichische Schriftstellerin)
„ICH SCHWÖRE,
DAS GRUNDGESETZ UND ALLE IN DER BUNDESREPUBLIK GELTENDEN GESETZE ZU WAHREN
UND MEINE AMTSPFLICHTEN GEWISSENHAFT ZU ERFÜLLEN, SO WAHR MIR GOTT HELFE."
§ 64 Eidespflicht, Eidesformel
(1) Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
(3) Lehnt eine Beamtin oder ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung des vorgeschriebenen Eides ab, können an Stelle der Worte "Ich schwöre" die Worte "Ich gelobe" oder eine andere Beteuerungsformel gesprochen werden.
(4) In den Fällen, in denen nach § 7 Abs. 3 eine Ausnahme von § 7 Abs. 1 Nr. 1 zugelassen worden ist, kann von einer Eidesleistung abgesehen werden. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, hat die Beamtin oder der Beamte in diesen Fällen zu geloben, ihre oder seine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
erneute Änderung / Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes u.a. hinsichtlich § 28a bis § 32
=
der Versuch der Politik, die seit 8 Monaten rechtswidrige
Verordnungs-Diktatur gesetzlich zu verankern, bar jeder
Verhältnismässigkeit
mit eklatantem Einfluss auf die künftige
Reisefreiheit, mit Impfausweis-Pflicht und Quarantäne-Verordnung (bei
Zuwiderhandlung droht Zwangsunterbringung in einer geschlossenen
Krankenhausabteilung), Lock-down "for ever", Ausweis von Risikogebieten
nach Belieben, Wegfall zeitlicher Begrenzung aller Massnahmen,
dauerhafte Einschränkung der Grundrechte, Abschaffung der Verfassung ...
und das bei einer Sterberate von 0,01 % der Bevölkerung am Grippe-Virus
SARS-Cov-2 zum Zeitpunkt November 2020
§ 20 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz
28a Ziffer 11
28 b
Inzidenz-Willkür, Automatismus
erneute Änderung / Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes u.a. hinsichtlich § 28a bis § 32
=
der Versuch der Politik, die seit 8 Monaten rechtswidrige
Verordnungs-Diktatur gesetzlich zu verankern, bar jeder
Verhältnismässigkeit
mit eklatantem Einfluss auf die künftige
Reisefreiheit, mit Impfausweis-Pflicht und Quarantäne-Verordnung (bei
Zuwiderhandlung droht Zwangsunterbringung in einer geschlossenen
Krankenhausabteilung), Lock-down "for ever", Ausweis von Risikogebieten
nach Belieben,
Wegfall zeitlicher Begrenzung aller Massnahmen, dauerhafte Einschränkung der Grundrechte, Abschaffung der Verfassung ...
und das bei einer Sterberate von 0,01 % der Bevölkerung am Grippe-Virus SARS-Cov-2
bitte anhören !!!
Änderungen / Ergänzungen im Infektionsschutzgesetz
Gesetzentwurf vom 03.11.2020 im Wortlaut
offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages
zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
(Deutscher Bundestag, Drucksache 19/23944)
14. Dez 2020 Adrian Ministrator
erneute Änderung / Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes u.a. hinsichtlich § 28a bis § 32
=
der Versuch der Politik, die seit 8 Monaten rechtswidrige
Verordnungs-Diktatur gesetzlich zu verankern, bar jeder
Verhältnismässigkeit
mit eklatantem Einfluss auf die künftige
Reisefreiheit, mit Impfausweis-Pflicht und Quarantäne-Verordnung (bei
Zuwiderhandlung droht Zwangsunterbringung in einer geschlossenen
Krankenhausabteilung), Lock-down "for ever", Ausweis von Risikogebieten
nach Belieben,
Wegfall zeitlicher Begrenzung aller Massnahmen, dauerhafte Einschränkung der Grundrechte, Abschaffung der Verfassung ...
und das bei einer Sterberate von 0,01 % der Bevölkerung am Grippe-Virus SARS-Cov-2
bitte anhören !!!
Änderungen / Ergänzungen im Infektionsschutzgesetz
Gesetzentwurf vom 03.11.2020 im Wortlaut
von Universitätsprofessor Dr. Thorsten KINGREEN
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg
"VERTRAUEN SIE DENEN,
DIE NACH WAHRHEIT SUCHEN,
UND MISSTRAUEN SIE DENEN,
DIE SIE GEFUNDEN HABEN."
(Zitat: ANDRÉ PAUL GUILLAUME GIDE, 1869-1951, Französischer Schriftsteller, erhielt 1947 den Literatur-Nobelpreis,
war beeiNflusst von Fjodor Michailowitsch Dostojewski)
