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Sind Beiträge oder Videos nicht mehr aufrufbar, sind sie der alltäglichen Zensur anheimgefallen,
im besten Deutschland aller Zeiten; ich sorge in jedem Fall für Wiedereinstellung oder Ersatz.
"AUCH WENN DIE WAHRHEIT GELÖSCHT WIRD, SIE WIRD HERAUSKOMMEN."
Lockdowns : "Viele Künstler haben sich umgebracht."
Heute erweitern wir die Perspektive: Der Mediziner Dr. Gunter Frank und der Immunologe Dr. Kay Klapproth sprechen diesmal mit der Sängerin Julia Neigel über Kulturlockdowns, Widerstand in der Kulturbranche und die notwendige juristische Aufarbeitung. Ausserdem geht es um neue Erkenntnisse über Herzschäden nach COVID-19-Impfungen und um Interessenkonflikte von TV-Arzt Hirschhausen. Künstler im Lockdown: Durch die Corona-Maßnahmen brach die Kulturbranche zusammen. Existenzen wurden vernichtet und viele haben diese Zeit nicht überlebt. Julia Neigel berichtet über ihre Erfahrungen in einer zerstörerischen Zeit.. Kunst und Widerstand: Wo waren die mutigen Künstler der Corona-Zeit? Nur wenige wagten sich aus der Deckung und wurden dafür öffentlich bestraft. Wurden Künstler auch durch finanziellen Druck mundtot gemacht? Klage gegen Kulturlockdown: 2G-Konzerte kamen für Julia Neigel nicht in Frage. Sie klagte gegen Verordnungen, die Menschen von Kulturveranstaltungen ausschlossen. Hirschhausen und die asozialen Trittbrettfahrer: Der Fernseharzt Hirschhausen machte Werbung für Impfungen und arbeitet u.a. für das Gesundheitsministerium oder das RKI. Trotz zahlreicher Interessenkonflikte soll er nun bei der ARD die Corona-Zeit aufarbeiten. Herzschäden nur bei Geimpften: Neue Studien zeigen, das Risiko von Herzerkrankungen ist bei Geimpften besonders hoch und steigt mit dem Abstand zur Impfung.
"SOLANGE UNS DIE MENSCHLICHKEIT MITEINANDER VERBINDET,
IST EGAL, WAS UNS TRENNT"
(Zitat:
Ernst FERSTL, geb. 1955, Österreichischer Lehrer und Schriftsteller)
Ich habe nur einen song gemacht
Ich habe nur einen song gemacht
Ich habe nur einen song gemacht
Das Verfahren gegen den Rapper Sascha Weiss wegen seines Song "AfD - Offizieller Wahlwerbespot" sorgte für Aufsehen ! In dem Video seht Ihr das Urteil und die Reaktion darauf.
Rapper SchwrzVyce wegen Beleidigung von Baerbock und Habeck verurteilt
Das Video "AfD (Offizieller Wahlwerbespot)" führte für den Rapper zu einer Verurteilung, jedoch lediglich nach § 185 StGB. Heute legt er musikalisch nach.
40 Tagessätze und ein Wertersatz für die erlangten Taterträge (Erlöse
des Songs) und die Tragung der Verfahrenskosten, so lautete das
durchaus milde Urteil des Amtsgerichts Frankfurt zu Lasten von
SchwrzVyce.
Hintergrund der Anklage war der Song “AfD (Offizieller Wahlwerbespot)”. Wir verweisen insoweit auf unseren Bericht vom 08. August 2024, Rapper SchwrzVyce in Frankfurt wegen „Majestätsbeleidigung“ vor Gericht.
Das
Gericht führte aus, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und
dass sich die Staatsanwaltschaft wohl aufgrund der großen Reichweite des
Musikvideos diesen Fall herausgegriffen hat. Nachfolgend
veröffentlichen wir ein Transkript der Urteilsbegründung des Gerichts,
welches diese (weitestgehend und bestmöglich) im Wortlaut wiedergibt.
Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil.
Der Angeklagte wird wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 40
Tagessätzen […] verurteilt. Der Wertersatz für das Erlangte von […] wird
eingezogen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Wir verfügen über die Technologie des Internets seit etwa 25 Jahren.
Das Internet hat sich leider über viele Jahre zum quasi rechtsfreien
Raum entwickelt, und das hat natürlich dann auch irgendwann der
Gesetzgeber gemerkt und versucht gegenzusteuern.
Und da kommen dann Internetportale, über die man das melden kann, ins
Spiel. Und dann kommt natürlich auch die Staatsanwaltschaft ins Spiel,
um personell an diesem Problem fokussiert arbeiten zu können. Und da
kann man sich jetzt natürlich immer fragen: „Warum ich?“ – Aber wenn man
eine Vielzahl hat von Fällen im Internet, einer muss der Erste sein,
sozusagen.
Da sind Sie [SchwrzVyce] nicht der Allererste, sondern Sie sind
einer, der jetzt herausgegriffen wurde. Ich weiß nicht, wie viele Akten
es da sonst gibt, aber wahrscheinlich zur Genüge. Ein Punkt, warum man
Sie rausgreift, ist natürlich, dass Sie ein Musikvideo veröffentlichten,
das ein paar hunderttausendmal geklickt worden ist. Dass ihr Video eine
andere Öffentlichkeitswirksamkeit hat, als wenn ich als Einzelperson
jetzt in einer Diskussion, in einem Chat irgendeinen Kommentar abgebe,
in einer politischen Diskussion, wo ich das Gleiche […] äußern würde.
[…]
Ja, wie jetzt so schön gesagt worden ist: „Auch Politiker haben eine
Ehre“[…]. Der Gegenbeweis ist jedenfalls nicht möglich. Insofern steht
die Kunst – natürlich ist es Kunst, was sie gemacht haben – in der
Abwägung zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht dieser beiden
Herrschaften. Und da muss ich jetzt ehrlich sagen, dass gerade das Wort
„Fotze“, […] das reduziert eine Frau auf ihr Geschlechtsteil, und wenn
man es einem Mann gegenüber sagt, dann ist es noch schlimmer, weil das
damit zum Ausdruck gebracht werden soll, dass er eine Frau ist. Das ist
also sozusagen die Steigerung. Also mit anderen Worten für eine Frau
kann ich mir ehrlich gesagt kaum eine schlimmere Bezeichnung vorstellen
als das Wort „Fotze“.
Das Wort „Stricher“ finde ich nicht ganz so
schlimm, aber das mag natürlich auch an meinem Geschlecht liegen –
vielleicht empfindet das ein männlicher Richter jetzt wiederum als viel
schlimmer. Sie sehen, dass bei Beleidigungen, wie auch immer, gewisse
Wertungen eine Rolle spielen können.
Klarer Sexualbezug, kein Sachbezug zu der ansonsten Kritik mit der
Lüge, dem Lebenslauf und, dass sich, was weiß ich, Herr Habeck
versprochen hat. Das kommt sicher sowieso bei Politikern pausenlos vor,
dass die verhaspeln.
[…] aber das hat mit inhaltlicher Kritik mit
dem, was Sie in dieser Zeile zum Ausguck gebracht haben, nichts zu tun.
Daher ist die Abwägung zwischen der Kunst und den
Persönlichkeitsrechten nicht schwierig.
Jetzt sagen Sie: „Sie haben sich da vorher mit beschäftigt und Sie
haben gedacht, das ist alles gedeckt, da darf man auch das sagen“. Kann
ich Ihnen nicht widerlegen. Sie gehen also von einem Verbotsirrtum
[Anmerkung: siehe § 17 StGB] aus, da Sie denken, das wäre in Ordnung,
wäre aber vermeidbar aus meiner Sicht, bei entsprechender Beratung. Und
wenn Sie den Herrn Bushido angesprochen haben, der hat nämlich gerade
niemand persönlich angesprochen.
Der will irgendwelche abstrakten
„Fotzen“ jagen. […] aber der hat eben nicht gesagt: „Hier meine
Nachbarin. Lieschen Müller, die „Fotze“ werde ich jagen“. Das ist ein
ganz großer Unterschied. Ob das wünschenswert ist, dass man sich so
ausdrückt, ist eine andere Frage, die habe ich hier nicht zu beurteilen.
Das ist aber dieses Lied, das […] zitiert worden ist, das ist so mit
Sicherheit nicht beleidigend.
Dann ist der nächste gedankliche Punkt nochmal § 188. Also da war ich
ehrlich gesagt, als ich die Anklage bekommen habe, auch schockiert. Das
halte ich nicht, weder für das Paradebeispiel noch überhaupt für ein
Beispiel.
Wenn man sich den Gesetzestext nochmal ansieht, dann muss die Tat
geeignet sein, das öffentliche Wirken [des Politikers] erheblich zu
erschweren – und jetzt haben wir es ja mit zwei der prominentesten
Politikern überhaupt zu tun – also deren Wirken zu erschweren, da müsste
schon einiges zusammenkommen, damit die Stolpern in ihrem Wirken als
Bundesminister. Das Beispiel, das hier genannt wurde von dem „korrupten
Politiker“, fand ich gar nicht schlecht, weil das natürlich ein massiver
Vorwurf ist, wenn sich das in der Bevölkerung herumsprechen würde. Das
könnte natürlich das Vertrauen und damit in die Wählerstimme, die ist ja
dann immer gemeint, in der Tat untergraben.
Aber sexualisierte Vorwürfe: Wie sollen die ein politisches Werk irgendwie behindern? Also da kann ich den Bezug nicht finden.
Daher, wie auch eröffnet [Die Anklage], bleibt es beim § 185, also der Beleidigung […].
Strafzumessung:
Sie sehen ja dem Beschluss entsprechend, dass, so
wie das nach Aktenlage gelaufen ist, ich das mit Sicherheit nicht
glaube, dass hier Frau Baerbock im Flugzeug mal schnell durchs Internet
geklickt hat und sich mit Absicht ihren Song angehört hat und „oh Gott,
oh Gott“ – „und deshalb stelle ich jetzt Strafantrag“. So bestimmt
nicht.
Da wird in einem laufenden Ermittlungsverfahren angefragt,
ob Strafantrag gestellt wird, und dann kommt […] dieser Strafantrag
zurück. Das ist natürlich wirksam, warum nicht? Das heißt […] nur – und
deshalb auch diese vielen hundert Strafanträge, […] dass die Politiker
sich entschieden haben das nicht weiterhin hinnehmen, dass sie im
Internet so diffamiert werden, sondern es soll gegengehalten werden.
Das
ist eine zulässige Überlegung, das kann man machen, muss man natürlich
nicht. Ein Strafantrag ist immer freiwillig. Das ist aber ansonsten auch
die rechtliche Seite, also für […] die Wirksamkeit des Strafantrags
sehe ich da überhaupt keine Auswirkungen.
Das heißt aber im Umkehrschluss auch, dass dieses persönliche
Element, dass man, was weiß ich, wenn man beleidigt wird, vielleicht
nächtelang nicht schlafen kann, in Tränen ausbricht oder sonst was –
also das können wir hier alles streichen für diese Herrschaften. Das ist
deren Ehre, die halt nach außen getragen ist und das, dass tausendfach
Leute sagen: „Das kann man sagen, über den Habeck.“ „Auch schon mal“,
das setzt einen gewissen Ton im Internet und das wollen wir verhindern.
Das heißt aber nicht, dass wir sie jetzt hier als schwerstkriminell
einstufen, sondern das ist eine kleine Sanktion, die einerseits klar
Kante bezieht, aber nicht heißt, dass Sie jetzt eine hohe Strafe
bezahlen müssen.
Die Berechnung des Einziehungsbetrags: […]
Gut, soweit heute zur Begründung. Sie können das Urteil natürlich angreifen, mit der üblichen Frist.
Interessant ist, dass das Gericht sich in der Urteilsbegründung
dahingehend geäußert hat, dass es schockiert sei, als es eine Anklage,
welche der Redaktion vorliegt, nach § 188 Strafgesetzbuch bekommen habe.
§ 188 Strafgesetzbuch regelt folgendes:
“Strafgesetzbuch (StGB)
§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
(1)
Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person
öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§
11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit
der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.”
(Hervorhebung durch die Redaktion)
Das Gericht führte insoweit überzeugend aus, dass der Fall sich
weder als Paradebeispiel eigne noch bei sexualisierten Vorwürfen zu
erkennen sei, wie diese die politische Arbeit eines Bundespolitikers
behindern [erheblich erschweren] könnte.
Wer die Arbeit von SchwrzVyce unterstützen möchte, kann das hier tun.
Wie es sich für einen Rapper gehört, hat SchwrzVyce auf seine Art auf das Urteil geantwortet, mit einem neuen Song.
"FÜR MICH IST DIE KUNST DIE VERGEGENSTÄNDLICHUNG DER BEWUSSTHEIT,
DIE EINE GESELLSCHAFT VON FREIHEIT UND SELBSTBESTIMMUNG HAT !"
(Zitat: THEODOR FRANZ JÖRGENSMANN, geb. 1948, Deutscher Klarinettist und Komponist)
1866-1944
war mit Franz Marc Begründer der Redaktionsgemeinschaft "Der Blaue Reiter", die am 18. Dezember 1911 ihre erste Ausstellung in München eröffnete
"Der Künstler ist kein Sonntagskind des Lebens:
Er hat kein Recht, pflichtlos zu leben, er hat eine schwere Aufgabe zu verrichten, die oft zu seinem Kreuz wird.
Er muß wissen, daß jede seiner Taten, Gefühle, Gedanken das feine unbetastbare, aber feste Material bilden,
woraus seine Werke entstehen, und daß er deswegen im Leben nicht frei ist, sondern nur in der Kunst ...
Wenn der Künstler Priester des "Schönen" ist,
so ist auch dieses Schöne durch dasselbe Prinzip des inneren Wertes zu suchen,
welchen wir überall gefunden haben.
Dieses "Schöne" ist nur durch den Maßstab der inneren Größe und Notwendigkeit zu messen,
welche uns bis jetzt überall und durchweg richtige Dienste geleistet hat.
Das ist schön, was einer inneren seelischen Notwendigkeit entspringt.
Das ist schön, was innerlich schön ist."
(über das Geistige in der Kunst)